06-03-2024 18:03
Sehr geehrte Damen und Herren
ich möchte den Streitfall ansprechen. Der Kunde hat Ende September einen Lego-Set bei mir gekauft, der mir gehörte und von mir überprüft wurde. Alle Teile waren gemäß der Anleitung vorhanden. Das Paket war sicher verpackt und rechtzeitig verschickt worden. Vier Monate nach dem Kauf meldete sich der Kunde und verlangte eine Rückerstattung, da angeblich Teile fehlten. Gleichzeitig beschuldigte er mich, ein Wiederverkäufer zu sein, mit der Begründung, dass zur gleichen Zeit, als ich meinen Satz zum Verkauf anbot, ein ähnlicher Lego-Set ebenfalls zum Verkauf stand. Meiner Meinung nach sind die Vorwürfe, dass ich ein Wiederverkäufer sei, lächerlich, da zwei identische Lego-Sets natürlich gleich aussehen würden.
Am 31. Januar stellte er dann eine Rückerstattungsanfrage. In seinem Antrag hat er weder die Anzahl noch die Bezeichnung der fehlenden Teile angegeben. eBay fordert von mir Beweise, beschränkt jedoch die Anzahl der hochgeladenen Fotos auf sechs. Leider habe ich die Fotos, die ich beim Einrichten des Angebots gemacht habe, bereits von meinem Telefon gelöscht. Es ist praktisch unmöglich, das Vorhandensein oder Fehlen der fehlenden Teile in einem Lego-Set mit über tausend Teilen anhand von sechs Fotos nachzuweisen.
Nach drei Wochen, am 21. Februar, erhielt ich die Benachrichtigung, dass die Entscheidung zu Gunsten des Käufers gefallen sei. Darüber hinaus wurde mir mitgeteilt, dass er mir die Ware bereits am 7. Februar zurückgeschickt habe. Mein eBay-Konto wurde gesperrt, bis die erforderliche Geldsumme angesammelt war, und dann wurden die Gelder zu Gunsten des Käufers abgebucht. Allerdings wurde das Paket aufgrund meines Umzugs in eine andere Wohnung, an die alte Adresse geschickt und wurde zurück nach Spanien geschickt, da der Empfänger nicht erreichbar war.
Nachdem ich den Käufer kontaktiert und die Situation erklärt hatte, antwortete er, dass es meine Karma sei und schickte Emojis und sagte, dass er nichts zurückschicken werde und alles für sich behalten werde. Ich habe eBay kontaktiert und sie erklärten mir, dass die Anfrage nicht über eBay, sondern über PayPal eingereicht wurde, und sie keinen Einfluss darauf haben. Darüber hinaus wurde mir mitgeteilt, dass ich kein Recht auf Berufung habe. Zahlreiche Telefonate mit dem Kundenservice brachten keine Ergebnisse.
Ich verstehe nicht ganz die Rechtmäßigkeit dieser Situation und habe einige Fragen und Beanstandungen:
• Warum steht im eBay-Regelwerk, dass der Käufer innerhalb von 30 Tagen das Recht auf eine Rücksendung hat, wenn in meinem Fall mehr als 120 Tage vergangen sind?
• Wenn die Anfrage durch einen Dritten, nämlich den Zahlungsanbieter, gesendet wurde, und eBay laut ihrer Kundenbetreuung nichts damit zu tun hat, wer hat dann eBay beauftragt, den Streit mit dem Zahlungsanbieter in meinem Namen zu führen und auf welcher Grundlage blockiert eBay mein Konto und zieht Geld davon ab, anstatt sich an meine Bank zu wenden?
• Warum steht im eBay-Regelwerk, dass ich das Recht habe, die Entscheidung innerhalb von 30 Tagen anzufechten, wenn mir dieses Recht verweigert wurde?
• Warum wurde mir am 21. Februar die Entscheidung mitgeteilt, obwohl die Ware bereits am 7. Februar zurückgeschickt wurde, zwei Wochen bevor ich benachrichtigt wurde? Vorher habe ich keine Benachrichtigungen zu diesem Thema erhalten. Als privater Verkäufer kann ich nicht regelmäßig den Stand des Streits verfolgen, da ich auch Arbeit und ein Privatleben habe.
• Warum werden die Gelder abgebucht, ohne mir die Möglichkeit zu geben, die Vollständigkeit der Ware zu überprüfen?
Zusammenfassend glaube ich, dass meine grundlegenden Rechte grob verletzt wurden und ich sowohl finanziellen als auch moralischen Schaden erlitten habe. Ich hätte gerne Kommentare von einem eBay-Vertreter, da meiner Meinung nach meine Rechte grob verletzt wurden.
07-03-2024 14:02
07-03-2024 14:06
selina_b@ebay schrieb:Hallo @brutikk,
vielen Dank für deinen Beitrag.
Hier ist es so, wie @perfect-sally und @dmary56 geschrieben haben.
Sobald ein Zahlungsstreitfall geöffnet wurde, können wir nicht mehr eingreifen.
Was soll das heißen? "Nicht mehr eingreifen" können schön und gut, aber bearbeitet eBay die Zahlungsstreitfälle denn zumindest? Ich habe immer den Eindruck, dass das nicht der Fall ist, gemessen daran, dass sich die Entscheidung meistens über Monate zieht und in den allermeisten Fällen zu gunsten des Käufers entschieden wird.
Ich ärgere mich immer maßlos über solche Fälle. Zum Glück griff bei mir bisher immer der Verkäuferschutz, d.h. mir wurde das bisher nie abgezogen. Ich frage mich, warum das bei ihm hier anders ist?
Warum muss überhaupt der Verkäufer belegen, dass keine Teile bei Versand gefehlt haben? Bei C2C Verkäufen gilt doch keine Beweislastumkehr, also muss doch hier der Käufer belegen, dass er die Teile nicht doch einfach verloren hat - unmöglich. Ich finde diese Entscheidungen immer absolut lachhaft. Wenn das Schule macht, muss eigentlich niemand mehr für seine Internetkäufe zahlen.
07-03-2024 14:09
Wie gesagt der Käufer hat den Zahlungsdienstleister hinzugezogen. Unter deinen ganzen Bestellungen kannst du den Artikel dir raussuchen und hast alle Daten die auch wir haben. Ich weiß ja hier nicht mal um welchen Artikelnummer es geht usw. Der Verkauf-also die Bezahlung wurde durch unser System abgewickelt. Der Verkauf mit dir. Wie gesagt in den Einzelheiten zum Kauf findest du alle Informationen zu diesem Kauf im letzen Jahr. Liebe Grüße
⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.
07-03-2024 14:15
noch mal:
Ein Käufer kann einen Fall eröffnen, wenn der gekaufte Artikel nicht der Beschreibung entspricht, d.h. wenn er nicht wie beschrieben funktioniert oder Teile fehlen.
So ein Fall kann bis zu 30 Tage nach dem Kauf eröffnet werden.
Läßt der Käufer diese Frist verstreichen, ist sein Käuferschutz bei Ebay weg...die machen dann nichts mehr...
Nun kommt der Zahlungsdienstleister ins Spiel, über den der Käufer den Artikel bezahlt hat, in deinem Fall
war das Paypal. Laut den AGB von PP kann ein Käufer 180Tage, also 6 Monate lang einen Fall eröffnen, auch
wenn Ebay schon längst aus der Geschichte raus ist.
Diese Möglichkeit hat dein Käufer genutzt.
Nun ist dein Ansprechpartner nicht mehr Ebay, sondern Paypal.
Die schreiben dich an und informieren dich, daß ein Fall eröffnet wurde und geben dir Gelegenheit,
deine Sicht der Dinge darzustellen, innerhalb einer gewissen Frist, die du einhalten musst und unter Vorlage geeigneter Nachweise......
Daten zum ehemaligen Kauf bei Ebay findest du im Verkäufer Cockpit Pro....
Ich denke nicht, daß von dir irgendwelche Daten zwischen Ebay und Paypal erwartet werden, wenn es
die gibt, muss Paypal die ja besitzen...
07-03-2024 14:25
Müssen private eBay Verkäufer denn nicht die eBay Zahlungsabwicklung nutzen?
07-03-2024 14:31
@schrauben-seidel schrieb:Müssen private eBay Verkäufer denn nicht die eBay Zahlungsabwicklung nutzen?
ja natürlich müssen sie das, aber diese Zahlungsabwicklung von Ebay wird ja von verschiedenen
sog. "Zahlungsdienstleistern" durchgeführt wie Paypal, Klarna, Kreditkartenunternehmen....
Diese haben alle wieder ihre eigenen AGB und eigene Fristen...
das solltest du als Gewerblicher mit entsprechend vielen Transaktionen aber wissen @schrauben-seidel 🤔
07-03-2024 14:41
Dann stimmt das hinten und vorne nicht, was ihr hier erzählt. Der Streitfall findet zwischen PayPal und eBay statt. Weil PayPal ja, wie der Käufer oben schon richtig klargestellt hat, an eBay zahlt und eBay dann weiter an den Käufer.
Es stimmt auch überhaupt nicht, dass man vom Zahlungsdienstleister über den Streitfall informiert wird. Das macht eBay mit der Bitte, dass man zusätzliche Informationen liefern soll.
Einsehen kann man das übrigens unter:
Mauszeiger auf "Mein eBay" -> "Verkaufen - Übersicht" klicken -> Mauszeiger auf "Bestellungen" -> "Anfragen und Streitfälle" klicken -> hier dann rechts auf "Problemtyp" klicken -> Häkchen bei "Zahlungsstreitfall" -> "Übernehmen" klicken.
Dort sieht man dann auch Bestellnummer und Streitfallnummer.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass eBay Support Mitarbeiter hierauf keinen Zugriff haben.
07-03-2024 15:05
@brutikk schrieb:
Ich habe PayPal gerade vor 5 Minuten erneut angerufen, und laut dem Mitarbeiter des technischen Supports können sie mir keine Informationen zu der Streitfall geben und sagen, dass sich eBay darum kümmern muss. So geht das also hin und her.
Ich vermute jetzt einfach mal, daß du deine Einspruchsfrist bei Paypal verstreichen gelassen hast.
Oder hast du denen schriftlich mitgeteilt, daß die Ware aufgrund eines unglücklichen Umstandes
wieder an deinen Käufer zurückging und dieser jetzt beides, Ware und Geld in seinem Besitz hat?
Du könntest übrigens auch rechtlich gegen deinen Käufer vorgehen, innerhalb der EU dürfte das
durchaus machbar sein...
07-03-2024 15:17
07-03-2024 15:20
07-03-2024 15:23
@dmary56 schrieb:
@schrauben-seidel schrieb:Müssen private eBay Verkäufer denn nicht die eBay Zahlungsabwicklung nutzen?
ja natürlich müssen sie das, aber diese Zahlungsabwicklung von Ebay wird ja von verschiedenen
sog. "Zahlungsdienstleistern" durchgeführt wie Paypal, Klarna, Kreditkartenunternehmen....
Diese haben alle wieder ihre eigenen AGB und eigene Fristen...
das solltest du als Gewerblicher mit entsprechend vielen Transaktionen aber wissen @schrauben-seidel 🤔
Da fehlt noch als Ergänzung, daß diese Zahlungsabwicklung von Ebay wiederum über den Zahlungspartner
ADYEN funktioniert.
07-03-2024 15:26
@dmary56 schrieb:
@brutikk schrieb:
Ich habe PayPal gerade vor 5 Minuten erneut angerufen, und laut dem Mitarbeiter des technischen Supports können sie mir keine Informationen zu der Streitfall geben und sagen, dass sich eBay darum kümmern muss. So geht das also hin und her.Ich vermute jetzt einfach mal, daß du deine Einspruchsfrist bei Paypal verstreichen gelassen hast.
Oder hast du denen schriftlich mitgeteilt, daß die Ware aufgrund eines unglücklichen Umstandes
wieder an deinen Käufer zurückging und dieser jetzt beides, Ware und Geld in seinem Besitz hat?
Jetzt hör doch bitte auf, ihm weißmachen zu wollen, dass er sich an PayPal wenden muss. Seh's doch mal logisch: Meinst du, die Transaktion ist irgendwo in seinem PayPal Konto aufgeführt? Nein, weil PayPal das Geld nicht an Ihn, sondern an eBay gezahlt hat. Von daher hat er doch von vornherein überhaupt keine Handhabe, weil PayPal die Transaktion nicht ihm zuordnen kann.
Als "Gewerblicher mit entsprechend vielen Transaktionen" habe ich das alles hinter mir.
07-03-2024 16:24
Streitfall Nr.5006022767
21. Feb 2024Sie haben die Entscheidung zum Streitfall erhalten
Der Zahlungsanbieter hat sich an Sie gewandt, also bitte stellen Sie mir die Streitdaten zur Verfügung und geben Sie mir die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Wie kann ich PayPal anrufen, wenn die Transaktion über eBay abgewickelt wurde? Ich habe den Artikel doch über Ihre Plattform verkauft und nicht über PayPal.
07-03-2024 16:34
Fair ist diese Verfahrensweise nicht, zumal der Käufer auch eine Mitwirkungspflicht hat und die Ware zeitnah nach Erhalt überprüfen muss. Davon kann hier wohl nicht die Rede sein, aber Paypal macht´s möglich und hebelt damit den Verkäuferschutz über Ebay aus.
07-03-2024 17:32
Paypal hat sich nicht direkt an TE gewandt, sondern über Ebay an diesen...
So wie es aussieht und wie aus den Mitteilungen TE´s hervorgeht, wurden aber alle Fristen versäumt und
Paypal hat eine Entscheidung gegen TE getroffen, auf die Ebay keinen Einfluß hat!
Die Reaktionsfristen für Käuferschutzfall bei Ebay direkt und bei Paypal sind unterschiedlich...
07-03-2024 18:20
zumal der Käufer auch eine Mitwirkungspflicht hat und die Ware zeitnah nach Erhalt überprüfen muss.
Wo hast du das denn aufgeschnappt?
Es handelt sich beim Käufer doch um einen Verbraucher, und der ist in der Beziehung zu gaaanix verpflichtet.
07-03-2024 20:40
Wenn ich du wäre würde ich mir anwaltliche Hilfe - ggf auch Hilfe bei der Verbraucherzentrale - holen. Nach einer kurzen Recherche scheinst du nicht der einzige zu sein der zwischen Paypal und Ayden/Ebay einfach kalt gestellt wurde. Und logischerweise hat Ayden/Ebay kaum ein Interesse den Fall bei Paypal zu deinen Gunsten fristgerecht durchzufechten. Das Paypal dir hier keine Auskünfte gibt kann ich gerade noch so verstehen, du bist für Paypal tatsächlich nicht der Gegenüber, aber du hast natürlich eine Geschäftbeziehung zu Ebay!
Der andere Weg ist natürlich Ebay und PayPal einfach zu vergessen und dich direkt an den Käufer zu wenden. Da sind die Regeln juristisch ziemlich eindeutig. Der Käufer darf nicht Ware und Kaufbetrag behalten.
07-03-2024 21:33
Der Käufer darf nicht Ware und Kaufbetrag behalten.
Nein, das darf er nicht.
Allerdings muss man ihm auch die Möglichkeit zur Rückgabe verschaffen.
Und das hat TE nach eigener Angabe bisher nicht.
08-03-2024 09:46
@2014salviaofficinalis schrieb:zumal der Käufer auch eine Mitwirkungspflicht hat und die Ware zeitnah nach Erhalt überprüfen muss.
Wo hast du das denn aufgeschnappt?
Es handelt sich beim Käufer doch um einen Verbraucher, und der ist in der Beziehung zu gaaanix verpflichtet.
Der Verkäufer ist in diesem Fall aber auch Verbraucher. Und bei C2C Handel besteht keine Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass in diesem Falle der Käufer dem Verkäufer nachweisen muss, dass der Artikel unvollständig verschickt wurde und nicht umgekehrt.
08-03-2024 13:20
Der Verkäufer ist in diesem Fall aber auch Verbraucher.
Siescher,siescher! Sind wir nich allzumal Verbraucher? Schließlich atmen wir alle die gleiche Luft! 😎
Allerdings hab ich kein Wort über Beweislastumkehr verloren, sondern der abenteuerlichen Behauptung
widersprochen, es gebe eine Pflicht des Käufers zur zeitnahen Prüfung.