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23-12-2024 10:52
Hallo,
leider musste ich festtellen, dass die dynamischen Werbekosten (gewählt wurden 10%) nicht nur auf den eigentlichen Verkaufspreis des Produktes sondern auf den Gesamtpreis also mit den Versandkosten draufgeschlagen wurden.
Das finde ich ziemlich frech weil das für mich ein durchlaufender Posten ist.
Das kann doch nicht wirklich rechtens sein?
Wenn ich das Produkt extra versichere (also über die üblichen 500 Euro), weil der Inhalt eben teurer ist als 500 € dann werde ich noch dafür bestraft diesen Service genutzt zu haben (versandkosten sind dann ungleich höher) , in dem ich zusätzlich zur Kasse gebeten werden.
Obwohl ich eigentlich meine Pflicht mit Angabe der Sendungsverfolgungsnummer ausreichend getan habe. Eigentlich kann mir dann die Versicherungssumme auch egal sein, hauptsache ich habe einen Sendungsnachweis weil Risiko geht ja während des Postweges ja auf Käufer über? Würde dann zukünftig nur noch den billigstenn Service mit Versandnummer nutzen. Die Versicherungssumme wäre mir dann egal.
Finde es extrem unfair für den Betrag der Versandkosten bei Nutzung von dynamischer Werbung zusätzlich zur Kasse geben zu werden.
Seht ihr das auch so. Oder habe ich einen Denkfehler?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
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Warum Werbekosten 10% auch auf Versandkosten draufgeschlagen?
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26-12-2024 12:05
Leider muss ich Dir in diesem Punkte leider widersprechen.
Ein Jagpächter, der Fleisch von in seinem Jagdbezirk erlegten Wild, verkauft, ist wettbewerbsrechtlich nicht mit einem Metzger vergleichbar.
Ein Metzger verkauft Fleischerzeugnisse von Tieren, die er vorher lebend oder tot angekauft hatte.
Ein Jagdpächter hat aber zuvor nicht das Wild nicht von einem Eigentümer angekauft.
Freilebendes Wild ist "herrenlos", das heißt, es hat keinen Eigentümer (auch nicht der Grundstückseigentümer, auf dem das Wild lebt).
"Aneignungsberechtigt", also Eigentümer des freilebendes Wilds können gesetzlich nur bestimmte Personen, insbesondere der Jagdpächter, werden. Auch bei einem Wildunfall darf man das mit dem Auto "erlegte" Wild nicht behalten, sondern muss es dem Jagdpächter überlassen (der es aber in der Regel bei einer Tierkörperbeseitigungsanstalt abliefert).
Ein Jagdpächter, der Fleisch aus dem in seinem Jagdbezirk erlegtem Wild, verkauft ist deshalb vergleichbar mit einem Landwirt, der sein eigenes Getreide, Milch von seinen Kühen, selbst hergestellten Wein aus seinen Weinbergen usw. direkt an Endabnehmer oder an Wiederverkäufer verkauft. Auch bei diesen wird man wettbewerbsrechtlich keinen Gewerbebetrieb unterstellen.
Die lebensmittelrechtlichen Vorschriften wird TE selbstverständlich beachten müssen (werden anscheinend wohl).
Zur Eingangsfrage:
Niemand ist gezwungen, ausschließlich bei EBAY zu verkaufen. Wenn man diesen Vertriebsweg zusätzlich benutzt, muss man aber auch die Bedingungen von EBAY akzeptieren. Möchte man das nicht, kann man eben nicht über EBAY verkaufen. Allenfalls könnte man prozessrechtlich gegen einzelne EBAY-Bedingungen vorgehen. Das hatten zwar schon viele angesagt, ein Ergebnis wurde aber noch nie verkündet.
Wenn man meint, dass man seine Erzeugnisse nur über zusätzliche (bezahlte) Werbung über EBAY verkaufen kann, muss man halt auch die Bedingungen zur Höhe und Berechnungsweise der Werbegebühren anerkennen. Ob TE wirklich auf zusätzliche Werbung angewiesen ist, wage ich zu bezweifeln.
Dies ist keine Rechtsberatung - nur meine persönliche Meinung.
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am 23-12-2024 12:07 - zuletzt bearbeitet am 25-12-2024 15:00 von kh-stev
Weißt du was ich unfair gegenüber all deinen Käufern und gegenüber den gewerblichen VK finde?
Du verkaufst hier angeblich privat Lebensmittel die du als privater garnicht anbieten darfst ohne die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Du verkaufst weiterhin unter dem deckmantel des privaten und verweigerst deinen Käufern somit ihre Verbraucherrechte!
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23-12-2024 13:06 - bearbeitet 23-12-2024 13:06
@hantus-quantus schrieb:Hallo,
leider musste ich festtellen, dass die dynamischen Werbekosten (gewählt wurden 10%) nicht nur auf den eigentlichen Verkaufspreis des Produktes sondern auf den Gesamtpreis also mit den Versandkosten draufgeschlagen wurden.
Das finde ich ziemlich frech weil das für mich ein durchlaufender Posten ist.
Das kann doch nicht wirklich rechtens sein?
Wenn ich das Produkt extra versichere (also über die üblichen 500 Euro), weil der Inhalt eben teurer ist als 500 € dann werde ich noch dafür bestraft diesen Service genutzt zu haben (versandkosten sind dann ungleich höher) , in dem ich zusätzlich zur Kasse gebeten werden.
Obwohl ich eigentlich meine Pflicht mit Angabe der Sendungsverfolgungsnummer ausreichend getan habe. Eigentlich kann mir dann die Versicherungssumme auch egal sein, hauptsache ich habe einen Sendungsnachweis weil Risiko geht ja während des Postweges ja auf Käufer über? Würde dann zukünftig nur noch den billigstenn Service mit Versandnummer nutzen. Die Versicherungssumme wäre mir dann egal.
Finde es extrem unfair für den Betrag der Versandkosten bei Nutzung von dynamischer Werbung zusätzlich zur Kasse geben zu werden.
Seht ihr das auch so. Oder habe ich einen Denkfehler?
Da wird mir ganz übel, wie uninformiert man hier verkaufen kann, vor allem WAS.
https://www.test.de/Versicherter-Versand-Nicht-in-die-Versicherungsfalle-tappen-5087050-0/
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am 23-12-2024 13:07 - zuletzt bearbeitet am 23-12-2024 13:23 von kh-brendon
Sie kennen mich kein bißchen und hauen hier steile Thesen raus.
1. Ich bin auf der Liste des Veterinäramtes!!! - Ich habe ne Erlaubnis vom Landkreis diese zu verkaufen.
2. Ich erfülle die gesetzlichen Voraussetzungen. Es liegt eine Abnhame vom Lebensmittelkontrolleuer für den Zerwirkraum vor.
3. Wenn Gewerbe nicht so abartig schlechte Preise an die Jäger zahlen würden, würde auch keiner von diesen auf die Idee kommen sich sebst die Mühe zu machen alles aufwendig zu zerlegen, teures Vakuumiergerät zu kaufen, teure Kühlung etc.
4. Ver**Autsch**ung am Kunde kommt vom Gewerbe. Billigst einkaufen und völlig übertriebene Preise von den privaten verlangen.
5. Weil ich nicht mal ne Hand voll Wildbretstücke verkauft habe sprichst du von Gewerbe- lächerlich? Setze dich mal mit der Definition von Gewerbe auseinander.
Ich kann dem Finanzamt gerne die Kosten gegenüberstellen. Das ist immer ein Minusgeschäft. Mit Jagd kann man kein Geld verdienen weil die Pachtkosten hoch sind, Ausrüstung teuer etc.
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23-12-2024 13:23
Bei Gewerblichen geht z. B. das Versandrisiko nicht auf den Käufer über....
Im Übrigen gibt es nicht nur das Steuerrecht, sondern auch das Wettbewerbsrecht.......
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23-12-2024 14:29
Was soll das eigentlich ihr redet alle am Thema vorbei. Werde dieses unfreundliche Forum nicht mehr nutzen. Ich brauche keine Belehrungen von euch.
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23-12-2024 14:56
Warum ist das hier unfreundlich, weil dir die Antworten nicht passen?
Du handelst gewerblich, ob dir das nun passt oder nicht.
Da spielt es auch keine Rolle ob Gewinn erzielt wird.
Dass man dich darauf hinweist, ist eine Hilfestellung.
Was du daraus machst, ist dein Ding.
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23-12-2024 15:40
Für alle Neunmalklugen da draußen:
Grundsätzlich gilt die Erzeugung von Wildbret aus eigener Jagdpacht als Urproduktion und ist somit gewerbefrei.
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23-12-2024 15:51
Der Neunmalkluge scheinst du zu sein!
Mach dich mal kundig was beim Lebensmittelverkauf so Alles angegeben werden muss. Dem kommst du in keinem Fall nach.
Aber mach nur so weiter, man braucht hier auf niemanden zu hören und darf natürlich alles besser wissen. Sobald es dann an den Geldbeutel geht hört die Besserwisserei eh auf 😉
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23-12-2024 17:24
@hantus-quantus schrieb:Für alle Neunmalklugen da draußen:
Grundsätzlich gilt die Erzeugung von Wildbret aus eigener Jagdpacht als Urproduktion und ist somit gewerbefrei.
◇◇◆◇◇◆◇◇◆◇◇
das gilt aber nur für die 1. Bearbeitungsstufe, Du bewegst Dich auf der 2.
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23-12-2024 17:58
In den eBay AGB kann man nachlesen, dass die Werbekosten aus Verkaufspreis plus Versandkosten berechnet werden. Du hast das also akzeptiert. Und, falls du es nicht gemerkt hast, es kommt auch noch 19 % MwSt oben drauf.
Da du aber privat verkauft hast, hast du dir die Zahlungsgebühr, die Einstellkosten und die Ebayprovision gespart.
Insofern kein Grund zu jammern.....
Ob das rechtens ist? Vermute mal, denn selbst das Finanzamt erhebt Umsatzsteuer auf die Versandkosten, obwohl das ein durchlaufender Posten ist.
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24-12-2024 20:33
Ich war jetzt schon ein paar Wochen im Hintergund, aber meine Empfehlung wäre es einfach zu lassen etwas über eBay verkaufen zu wollen... ^^ Die Prozente, die dir auferlegt wurden (weil du sie akzeptiert hast, auch wenn es nur ein Klick war) sollten definititiv deine kleinsten Sorgen als Verkäufer sein... Ich wünsche dir aber dennoch schöne Weihnachten!
Grüße
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24-12-2024 22:24
Meine Frage wäre, wie das Stück Fleisch denn unbeschadet und frisch bei mir ankommen täte, via DHL. 🤔
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26-12-2024 10:56
Ich möchte dich noch einmal an das Wettbewerbsrecht erinnern.
Das hat weder was mit Steuern, noch mit den im Hintergrund hoffentlich vorhandenen, für den Verkauf von Lebensmitteln einzuhaltenenden Vorschriften, zu tun.
Jeder, der hier gewerblich Lebensmittel verkauft, also jede Metzgerei zB, darf dich abmahnen.
Und jeder Bürger kann dich bei der Wettbewerbszentrale melden.
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26-12-2024 12:05
Leider muss ich Dir in diesem Punkte leider widersprechen.
Ein Jagpächter, der Fleisch von in seinem Jagdbezirk erlegten Wild, verkauft, ist wettbewerbsrechtlich nicht mit einem Metzger vergleichbar.
Ein Metzger verkauft Fleischerzeugnisse von Tieren, die er vorher lebend oder tot angekauft hatte.
Ein Jagdpächter hat aber zuvor nicht das Wild nicht von einem Eigentümer angekauft.
Freilebendes Wild ist "herrenlos", das heißt, es hat keinen Eigentümer (auch nicht der Grundstückseigentümer, auf dem das Wild lebt).
"Aneignungsberechtigt", also Eigentümer des freilebendes Wilds können gesetzlich nur bestimmte Personen, insbesondere der Jagdpächter, werden. Auch bei einem Wildunfall darf man das mit dem Auto "erlegte" Wild nicht behalten, sondern muss es dem Jagdpächter überlassen (der es aber in der Regel bei einer Tierkörperbeseitigungsanstalt abliefert).
Ein Jagdpächter, der Fleisch aus dem in seinem Jagdbezirk erlegtem Wild, verkauft ist deshalb vergleichbar mit einem Landwirt, der sein eigenes Getreide, Milch von seinen Kühen, selbst hergestellten Wein aus seinen Weinbergen usw. direkt an Endabnehmer oder an Wiederverkäufer verkauft. Auch bei diesen wird man wettbewerbsrechtlich keinen Gewerbebetrieb unterstellen.
Die lebensmittelrechtlichen Vorschriften wird TE selbstverständlich beachten müssen (werden anscheinend wohl).
Zur Eingangsfrage:
Niemand ist gezwungen, ausschließlich bei EBAY zu verkaufen. Wenn man diesen Vertriebsweg zusätzlich benutzt, muss man aber auch die Bedingungen von EBAY akzeptieren. Möchte man das nicht, kann man eben nicht über EBAY verkaufen. Allenfalls könnte man prozessrechtlich gegen einzelne EBAY-Bedingungen vorgehen. Das hatten zwar schon viele angesagt, ein Ergebnis wurde aber noch nie verkündet.
Wenn man meint, dass man seine Erzeugnisse nur über zusätzliche (bezahlte) Werbung über EBAY verkaufen kann, muss man halt auch die Bedingungen zur Höhe und Berechnungsweise der Werbegebühren anerkennen. Ob TE wirklich auf zusätzliche Werbung angewiesen ist, wage ich zu bezweifeln.
Dies ist keine Rechtsberatung - nur meine persönliche Meinung.
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28-12-2024 20:43
@hantus-quantusVielen Dank, daß sowas anbietest. Würde ich nicht selber Kontakte haben, würde ich mir nämlich genau sowas wünschen. Und auch Dank an @grohbacher für den Einblick!
PS: Und ich möchte mich im Namen der normalen Nutzer auch für diese Mentoren entschuldigen, für die ich mich gerade wirklich sehr fremdschäme.
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28-12-2024 21:00
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28-12-2024 21:08
@de3trader schrieb:@hantus-quantusVielen Dank, daß sowas anbietest. Würde ich nicht selber Kontakte haben, würde ich mir nämlich genau sowas wünschen. Und auch Dank an @grohbacher für den Einblick!
PS: Und ich möchte mich im Namen der normalen Nutzer auch für diese Mentoren entschuldigen, für die ich mich gerade wirklich sehr fremdschäme.
Da jibbet heute nen Rundumschlag, @de3trader .
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28-12-2024 21:12
Wenn keiner mehr schreibt, sackt der Tread ab, @hantus-quantus
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31-12-2024 20:46
Ein Jagdpächter, der Fleisch aus dem in seinem Jagdbezirk erlegtem Wild, verkauft ist deshalb vergleichbar mit einem Landwirt, der sein eigenes Getreide, Milch von seinen Kühen, selbst hergestellten Wein aus seinen Weinbergen usw. direkt an Endabnehmer oder an Wiederverkäufer verkauft.
Ich denke, dass du dich da gewaltig irrst.
Wenn ein Landwirt auf seinem Hof verkauft, ist das was anderes, als wenn er auf einer Onlineplattform verkaufen würde. Das gilt ebenso für Jäger.
Davon abgesehen, dass der Landwirt ja einen Betrieb hat, der Jäger nicht unbedingt oder meistens nicht.