Wie groß ist die Langeweile in Meißen?
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13-01-2025 17:08 - bearbeitet 13-01-2025 17:13
Bekanntlich gibt es im sächsischen Meißen einen Porzellanhersteller, der offensichtlich zu viel Geld und/oder dessen Mitarbeiter zu viel Zeit haben. Jedenfalls sitzen dort Menschen oder Anwälte, die den lieben langen Tag nichts anderes zu tun haben als auf eBay nach Angeboten zu suchen, die den Begriff "Meißen" oder "Meissen" enthalten, um dann eBay mitzuteilen, ihre Rechte wären verletzt worden. Tatsächlich handelt es sich dann meist um Verkäufe aus der bis 1930 bestandenen Porzellanmanufaktur Carl Teichert aus Meißen.
Das Traurige: eBay macht die Menschenjagd der Staatlichen Porzellanmanufaktur Meißen einfach mit, ohne Sachverhalte noch zu prüfen. In meinem Fall wurde mein Artikel entfernt und meineKontoaktivität für drei Tage gesperrt, weil mein Porzellanservice folgende Beschreibung enthielt:
"Porzellanmanufakturen: Carl Teichert aus Meißen, P.S.A.G. (Porzellanfabrik Schönwald Aktien Gesellschaft) bzw. Alt-Schönwald Bavaria, Porzellanfabrik Reinecke Eisenberg/Thüringen". Die Marke in der Zusammenfassung, die ich auswählte, ist "Bavaria".
Sorry Leute, aber das ist nur noch lächerlich. Von den Manufakturhengsten in Meißen ohnehin, von eBay aber genauso. Haben wir alle nichts Besseres zu tun, als eine solche Show abzuziehen?
Wie verhält es sich, wenn ein Artikelstandort Meißen ist oder Ver- oder Käufer gar angeben, in Meißen zu wohnen? Verletzen sie dann ebenfalls Rechte dieser Staatlichen Manufaktur-Wichtigtuer?
eBay, macht nicht jeden Mist mit!
- Beschriftungen:
-
Gesetzliche Anforderungen
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13-01-2025 20:00
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13-01-2025 20:25
Dann verkaufe ich eben nur noch die höherwertigen Stücke bei CAT a wiki und den Rest, Kindersachen insbesondere, halt im Ganzen oder direkt als Spende. So hätte ebay doch noch etwas Gutes bewirkt 😉
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13-01-2025 20:30 - bearbeitet 13-01-2025 20:30
@modern_life_2015 schrieb:
@marlow300
DIESE pauschale Schlussfolgerung würde ich tunlichst vermeiden! Zum einen, da eBay selbst als Unternehmen "sehr viel darf" - überspitzt dargestellt: "Im Januar dürfen einen Monat lang nur Verkäufer Angebote platzieren, die mit Vornamen 'Jan' heißen."
Ja,
im Januar nur Verkäufer, die Jan heißen
im Februar nur die Männer,
im März nur die Gymnasial -Lehrer
Im April nur die Rentner,
im Mai nur die Gerichtsvollzieher
.
.
Da fällt mir unser in Bayern unvergessener Komiker Karl Valentin ein, der einmal den Vorschlag gemacht hat, wie man in München mit einem Schlag alle Verkehrsprobleme lösen könnte:
- Am Montag nur die PKW
- am Dienstag nur die Omnibusse
- am Mittwoch nur die Fußgänger
- am Donnerstag nur die Radfahrer
- am Freitag nur die Lastwagen
- am Samstag nur die Feuerwehrautos
- am Sonntag nur die Motorradfahrer
oooooder:
Im Januar nur die PKW
im Februar nur die Omnibusse,
im März nur die Fußgänger,
.
.
ooooder
2025 nur die PKW
2026 nur die Omibusse
2027 nur die Fußgänger,
.
.
RIP Karl!
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13-01-2025 20:43 - bearbeitet 13-01-2025 20:44
Halbwegs kurz gesagt: Nürnberg steht für den objektiven Jedermann/die objektive Jederfrau nicht nur für Lebkuchen, sondern auch für Rostbratwurst, Christkindlmarkt und von mir aus auch Fußball. Ganz egal. Aber mit Meißen verhält es sich dabei schon ander
Aus dem EUGH Tenor, auch wenn die Punkte als unbegründet zurückgewiesen wurden:
SPM Meissen macht geltend, das Gericht habe die Marke Meissen zu Unrecht als beschreibende geografische Herkunftsangabe eingestuft Das EUIPO habe diese Marke nämlich gemäß Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009 aufgrund ihrer infolge Benutzung erlangten Unterscheidungskraft eingetragen
(...)
Demnach habe das Gericht der Marke Meissen dadurch, dass es sie zu Unrecht als beschreibende geografische Herkunftsangabe eingestuft habe, den sich aus dieser Vorschrift ergebenden Schutz entzogen.
39 Da das EUIPO durch die Eintragung der Wortmarke Meissen gemäß Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009 davon ausgegangen sei, dass sie ein betrieblicher Herkunftshinweis sei, gelte diese Beurteilung im Übrigen auch für den Bestandteil „Meissen“ der älteren deutschen Wortmarke „Haus Meissen“.
Auch die Eintragungen des EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum habe ich mir nicht zu Gemüte geführt. Aber die Unterscheidung wird hier offenbar bei geographischer oder betrieblicher Herkunftshinweisgebung gezogen und macht in all ihrer GRUNDSÄTZLICHEN Unsinnigkeit schon wieder Sinn...
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13-01-2025 21:04
Es geht aber nicht nur um den Ort Meißen, sondern um Meißen in Verbindung mit Porzellan und das wird der Knackpunkt sein.
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13-01-2025 21:38 - bearbeitet 13-01-2025 21:41
@modern_life_2015Und doch verstehe ich einfach nicht: Bis 1930 wurde in Meißen von den Teichert-Werken Porzellan gefertigt. Wie kann man dann ernsthaft 2025 behaupten, altes Porzellan von vor 1930 aus Meißen dürfe nicht Porzellan aus Meißen genannt werden? Dazu noch, wenn man Carl Teichert damit zusammen erwähnt? Das ist absurd. In Zusammenhang mit jeglichem Porzellan aus Meißen von nach 1930 würde ich es mir ja noch gefallen lassen, sofern tatsächlich dort niemand anderes Porzellan fertigt. Aber man kann doch nicht Geschichte nachträglich verändern. Dazu kommt, dass "Meissen" nun mal die Bildmarke der Produkte von Teichert war. Jede Abbildung dieser Bildmarke würde ja dann schon gegen die angeblichen Rechte der Staatlichen Manufaktur verstoßen. Never.
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13-01-2025 21:52
Stehen die Betreiber mit einem Bein im Knast? Fragen über Fragen.
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13-01-2025 21:53 - bearbeitet 13-01-2025 21:57
@modern_life_2015 schrieb:Halbwegs kurz gesagt: Nürnberg steht für den objektiven Jedermann/die objektive Jederfrau nicht nur für Lebkuchen, sondern auch für Rostbratwurst, Christkindlmarkt und von mir aus auch Fußball. Ganz egal. Aber mit Meißen verhält es sich dabei schon ander
Tja, aber ich hoffe, dass es in Meißen auch noch etwas anderes gibt als Porzellan.
Und deshalb bleibt es für mich absurd, dass sich eine Firma praktisch eine ganze Stadt
einverleibt.
Meißen gehört nicht der Staatlichen Porzellanmanufaktur Meißen GmbH
Meißen gehört allen Bürgern und allen Firmen von Meißen.
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13-01-2025 21:58
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am
14-01-2025
00:26
- zuletzt bearbeitet am
14-01-2025
09:45
von
kh-stev
DAS wäre natürlich gut! Denn dann stünden die Meißner durch ihr eigenes Zutun und Verschulden NICHT mehr allein für Porzellan, sondern eben auch für die unsympathische Version eines kleinen unbeugsamen gallischen Dorfes bzw für Querulantentum und Prozessiereifer der egomanen Sorte... Damit ist das Alleinstellungsmerkmal ja eigentlich schon dahin...
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15-01-2025 16:10
Mein Einspruch wurde eben abgelehnt. Es wurde mit keinem Wort auf meine Fragen eingegangen oder diese gar beantwortet. Es wurden lediglich Standardsätze abgesondert.
Fazit: eBay trifft willkürliche Entscheidungen zu Lasten von Verkäufern, die es nicht einmal erklären und begründen kann. Wie schon in der ersten Nachricht zu dem angeblichen Verstoß zu lesen war: "Dies ist uns durch automatische Erkennungsmechanismen aufgefallen." Sprich, hier trifft ein unzureichend programmierter Bot Entscheidungen, die Menschen bei eBay nicht ausreichend überprüfen - zu Lasten der Verkäufer. Darüber sollte sich jeder im Klaren sein, der das Wagnis eingeht, bei eBay Waren zu verkaufen. So blauäugig, anzunehmen, dieses maschinengetriebene Handeln bei eBay sei auf Porzellan beschränkt, sollte niemand sein.
Möge jeder seine eigenen Schlüsse daraus ziehen. Ich werde es tun.
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15-01-2025 16:37
"Welche Aktivität hat gegen den Grundsatz verstoßen?
Bei dem angebotenen Artikel handelt es sich nicht um ein Produkt der Staatlichen Porzellanmanufaktur Meissen."
Wir halten fest: Wer bei eBay etwas anderes als Produkte der Staatlichen Porzellanmanufaktur Meißen anbietet, begeht einen Regelverstoß. Man kann sich nur noch an den Kopf packen.
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am
15-01-2025
19:11
- zuletzt bearbeitet am
16-01-2025
17:54
von
kh-marina
Guten Abend,
bitte versuchen Sie nicht, einen Sinn darin zu entdecken oder es zu verstehen, denn es ist nicht mehr als Unrecht, was dahntersteht, und was man verächtlich das „Recht des Stärkeren” nennt.
Wir leben in einer Gesellschaft, in der man nur soviel Recht bekommt, wie man sich erkaufen kann.
Mein Rat wäre, solche Marken schlichtweg zu meiden.
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15-01-2025 19:33
Es ist nicht immer möglich spezielle Marken zu meiden .
Marlow verkauft es ja weil er / sie es schon hat und manche
Marken sind halt teuerer und begehrter als Andere .
Und wenn der Verkäufer es nicht richtig beschreibt ,
kann es weiteren Ärger -dann mit dem Käufer geben .
----------------------------------------------------------------------------
Früher hieß es : wo Menschen arbeiten werden auch Fehler gemacht .
Die Fehler der KI u. Co. sind meistens viel schlimmer .
Und oft auch nicht mit "normalem " Denken verständlich .
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15-01-2025 19:43 - bearbeitet 15-01-2025 19:47
@mega_sphereSie haben Recht. Die Staatliche Manufaktur wird natürlich nie einen Cent von mir sehen, aber wen ich vor allem meiden werde ist eBay. Oder was würden Sie vorschlagen, @verena@ebay ?
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16-01-2025 15:09
Dieses Schreiben des Kundenservice habe ich heute erhalten. Ich muss davon ausgehen, dass es ernstgemeint ist. Und es schlägt meine schlimmsten Erwartungen:
Sie schreiben, so Zitat, „dass Sie in den Artikelspezifikationen nicht den korrekten Markennamen „Meissen“ angegeben haben.“ Ja, warum hätte ich das tun sollen? Es wurde von mir kein Produkt mit dem Markennamen „Meissen“ angeboten. Ich habe klar und deutlich sämtliche Marken und deren Standort angegeben, wie hier im ersten Post angeführt. Warum sollte ich etwas angeben, was ich nicht anbiete?
Sie sprechen davon, dass ich „messianisches Geschirr“ verwende. Was soll das sein? Es geht hier nicht um Geschirr aus der jüdisch-christlichen Tradition. Weder die abgebildeten noch angebotenen Produkte haben etwas mit einem Messias zu tun. Was also wollte eBay oder der angebliche Meldungsgeber genau monieren? Oder hat man vielleicht gar keine Ahnung von dem, was man da schreibt?
Dazu passt, dass sie wörtlich empfehlen: „…erwähnen Sie bitte die spezifischen Marken und Warenzeichen in Ihrem Angebot.“ Wie gesagt kann man die spezifischen Marken der angebotenen Produkte gar nicht deutlicher beschreiben! Was also genau wollen sie mir damit sagen?
Sehr ungehalten bin ich über die folgende Aussage: „Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir Ihre Absichten, gefälschte Artikel auf der Website absichtlich zu verkaufen, in Frage stellen.“ Damit sagt eBay, dass sie mir Absichten unterstellen, absichtlich gefälschte Waren zu verkaufen. Diese Absichten weise ich entschieden zurück! Was für eine Frechheit, eine solche Aussage zu tätigen.
Dieses Schreiben führt jedem deutlich vor Augen, mit wem man es bei eBay zu tun hat. Ich kenne keine andere Plattform, der ich eine solche Dreistigkeit in der direkten Kommunikation mit seinen Nutzern zutraue.
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16-01-2025 18:50
Das Schreiben klingt voll nach KI oder jemanden der die dt. Sprache nicht als Muttersprache hat .
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16-01-2025 19:31
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16-01-2025 20:31
Sag mal, kannst du oder willst du es nicht verstehen.
"Meißen" in Verbindung mit Porzellan ist nun mal vom Markenrecht der Staatlichen Manufaktur Meißen geschützt. Punkt, aus, fertig.
Hast du dich auch nur mal eine Sekunde mit Markenrecht beschäftigt oder dich über die eingetragene Marke, deren Umfang und Spezifikationen informiert?
Oder überhaupt mal informiert?
Wie es scheint nicht, du polterst nun seit Tagen hier im Forum rum, ohne ansatzweise eine Tendenz zu zeigen, dass man sich ernsthaft mit diesem Thema beschäftigt hat und gewillt ist, sich Informationen anzueignen.
Wenn du die Rechtmäßigkeit der eingetragenen Marke anzweifelst, dann nimm dir einen Anwalt und klage.
Wie aus dem Schreiben völlig richtig hervor geht, ist Ebay verpflichtet, Meldungen von Markenrechtsinhabern nachzugehen.
Ob dir das nun passt oder nicht, ob du das schlüssig findest oder nicht, ob du das rechtens findest oder nicht, ob du das gerecht findest oder nicht.
Ich würde an deiner Stelle die Bälle flach halten, sollte jemand aus der Rechtsabteilung der Manufaktur hier mitlesen und sich durch deine wenig schmeichelhaften Äußerungen über diesen Betrieb animiert fühlen, dir eine Abmahnung zu senden.
Statt dankbar zu sein, dass es dich (bisher) keinen Cent gekostet hat, kannst du einfach nicht aufhören zu meckern.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ist nun mal so. Ist vielen anderen auch schon passiert, mir im übrigen auch. Markenrecht ist tricky.
Betreff: Wie groß ist die Langeweile in Meißen?

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16-01-2025 21:05
Hallo @marlow300
Warum ärgerst du dich über Ebay?
Sie haben ein Programm aufgelegt, um Rechteinhabern von Marken, die mit Plagiaten aus aller Welt rechnen müssen, eine einigermaßen zügige, einfache Möglichkeit zu geben, ihr Recht hier durchzusetzen.
Das ist doch vollkommen verständlich und legitim. Oder erwartest du, dass Ebay für einige Fälle einen Pool von Juristen anstellt, der sich mit der Plausibilität der Meldungen befasst, diese einstuft und sich mit den Rechteinhabern auseinandersetzt? Für private Anbieter, an denen man nichts verdient?
Oder erwartest du, dass Ebay die Nutzer ins offene Messer der Abmahnung laufen lässt? Darüber würden sich Nutzer auch ärgern.
Auch die Markenrechteinhaber dürften mit einer großen Anzahl von Fällen der Markenrechtsverletzungen und Keyword-Spamming zu tun haben, so dass manches Einschreiten vermutlich auch überzogen wirken kann.
Wenn ich mir dann z.B. dein Angebot mit der Überschrift "Tasse mit Untere Philiase Carl Teichert Meissen Porzellan Streublümchen" ansehe, dann frage ich mich, warum erwähnst du Meißen in der Überschrift überhaupt? Warum dann nicht mit "ß"? Nur weil Teichert dort gefertigt hatte? Bei den Rosenthal-Stücken steht aber auch nichts von z.B. Selb.
Gerade weil du auch Originale von Meissen angeboten hattest und weil du weltweit anbietest, ist da die Wahrscheinlichkeit erhöht, einen Käufer mit der Angabe Meissen irrezuführen.
Es spricht also praktisch nichts dagegen, den Herstellungsort in der Überschrift wegzulassen und ihn auch ansonsten korrekt zu schreiben bzw. sich zu fragen, ob der Ort hilft, dass man die Manufaktur Carl Teichert nicht mit einer gleichen Namens verwechselt. Einen Namensvetter kenne ich indes nicht.
