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Fritzbox vor Verkauf nicht auf Werkseinstellung zurückgesetzt - Ist das ein Rückgabegrund?

Hallo zusammen,

 

ich habe als Privatverkäufer eine Fritzbox verkauft, Neu, OVP, aber einmal vor dem Verkauf getestet. Beim Verkauf war daher noch mein Wifi Key eingetragen - dumm, aber kein Beinbruch. Die Käuferin hat aber offensichtlich Probleme das Gerät in Betrieb zu nehmen,  argumentiert damit, das Gerät sei "defekt" und ich ein "Betrüger". Obwohl ich ihr freundlich erklärt habe, wie ein Reset funktioniert und mich sogar entschuldigt habe.  Muss ich das Gerät tatsächlich zurücknehmen? Nach einem solchen bin ich wenig geneigt, ihr entgegen zu kommen...

 

vg,

Daniel

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>>Neu, OVP, aber einmal vor dem Verkauf getestet.

>>Beim Verkauf war daher noch mein Wifi Key eingetragen - dumm, aber kein Beinbruch. 

 

und

 

Beschreibung = Das Gerät ist unbenutzt und neuwertig, siehe Artikelfotos.

 

Das obige passt nicht. Neu OVP und unbenutzt neuwertig haben keinen WiFiKey drauf und schon gar keine Passwörter. Das sieht eher nach selten genutzt aus.

 

Da aber die rote Keule schon geschwungen wurde, hat sich das ohnehin erledigt.

 

Grundsätzlich gehört soetwas unter "gebraucht" mit Beschreibung "selten genutzt"

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