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Gibt Ebay rechtliche Ratschläge einen Verkäufer bei der Polizei anzuzeigen?

Hallo,

ich habe Artikel verkauft und der Käufer zögert die Bezahlung raus. Ich habe nun einen Fall eröffnet und nach einiger Zeit, da der Käufer weiterhin nicht zahlt, den Fall geschlossen.

Nun schreibt mir der Käufer:

Ich habe mich mit Ebay kontaktiert und alle Vermerke wurden entfernt. Ebay hat die Situation klar erkannt und mir geraten sie bei der Polizei anzuzeigen.

Hat Ebay das Recht solche Ratschläge zu erteilen?

 

Grüße

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@peter74858  schrieb:

Hallo,

ich habe Artikel verkauft und der Käufer zögert die Bezahlung raus. Ich habe nun einen Fall eröffnet und nach einiger Zeit, da der Käufer weiterhin nicht zahlt, den Fall geschlossen.

Nun schreibt mir der Käufer:

Ich habe mich mit Ebay kontaktiert und alle Vermerke wurden entfernt. Ebay hat die Situation klar erkannt und mir geraten sie bei der Polizei anzuzeigen.

Hat Ebay das Recht solche Ratschläge zu erteilen?

 

Grüße


Hallo @peter74858 

 

 

glaube kaum, dass das der Wahrheit entspricht.

Ein Nichtzahlervermerk wird zudem nur dann von ebay gelöscht, wenn der Käufer nachweisen kann, dass er innerhalb der Frist des geöffneten Falls gezahlt hat.

Zahlt er erst nach Fallschliessung, bleibt der Vermerk in seinem Konto bestehen.

 

Anzeigen darf hier heutzutage jeder jeden wegen jeglichem Kleinschaic.... also selbst wenn ein ebay Mitarbeiter solche "Ratschläge" erteilt, aus welchen Gründen auch immer, ist das auch nix verwerfliches.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder