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HALLO HABE FOLGENDES ANLIEGEN : AM 01.09.2017 HAT EIN VERKÜFER VORZEITIG SEIN ANGEBOT BENEDET

Folgender Sachverhalt:

 

Verkäufer stellte am 27.08.2017 einen Artikel ein mit einer Laufzeit von 7 Tagen und einem Startpreis von 1 €

 

1) Am 01.09.2017 um 20:57:58 wurde ein das Gebot des Höchstbietenden Gestrichen

 

2) Gleichzeitig bekam ich die Mail von Ebay das mein Gebot woeder an erster Stelle ist

 

3) Um 21:00:05 wurde das Angebot beendet und alle noch bestehenden Gebote gestrichen

 

 

Mein Frage jetzt :

 

Wer ist nach Beendigung des Nagebotes der Höchbietende gewesen ????????

 

Des Weiteren behauptet der Verkäufer das ihm der Hinweis bei streichung aller Gebote (Schadenserstaz) nicht angezeigt wurde.

 

 

Gesamtes Thema betrachten

@intermedia-dealer 

 

Ich gehe mal davon aus, dass Du den Artikel unbedingt haben willst oder wolltest? 

 

So wie ich das interpretiere, hast Du kein Anrecht auf den Artikel, da Du nicht mehr Höchstbietender warst. 

Also der Antwort von hase-richard entsprechend. 

 

Ob das ursprüngliche Höchstgebot einzeln und alle nachfolgenden zusammen in einem Rutsch gestrichen wurden, dürfte Dich bei dem Abstand von zwei Minuten nicht in die Lage versetzen, einen Erhalt einzufordern. 

 

Eine exakte Auskunft kann natürlich nur das Gericht geben, und der Anbieter. 

 

Da ein überbotener Bieter aus dem Rennen ist (weil keine Abnahmeverpflichtung mehr besteht), hat der Verkäufer genau deshalb vielleicht nur den zuletzt Höchstbietenden über den Grund der Gebotsstreichung bei eventuellem Einstellirrtum informiert. 

 

Das bliebe aber reine Spekulation. 

Da Du zum Zeitpunkt der Gebotsstreichung bereits 2,5 Stunden länger überboten warst, behaupte ich mal, eine Einforderung des Artikels könnte nur der 142er stellen, Du jedoch nicht. 

 

Denn der geringe 2,5 Minuten-Abstand zwischen der Streichung des Höchstgebotes und Deines Gebotes dürften wohl hinreichend die Vermutung stützen, dass der Anbieter tatsächlich von Anbeginn seiner Streich-Aktivität alle Gebote streichen und das gesamte Angebot beenden wollte. 

Und eben nicht Deine Interpretation, dass Du wegen der 2,5 Minuten Abstand nun ein Anrecht auf den Artikel hättest. 

 

Wär nett, wenn Du hier mal über den Ausgang des Verfahrens berichtest. 

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