31-12-2020 16:00
Hatte jemand mit so einem Fall zu tun? Ich werde aufgrund fingierter Mängel der arglistigen Täuschung bezichtigt und Gutachten, Rechtverfahren usw. natürlich bezahlen. Wie geht ihr da vor? Ich bin mir keiner Schuld bewusst, der Artikel war natürlich ein Privatkauf und gebraucht aber in einwandfreiem Zustand.
Moin @-strait-
Bewertung neutral: "Gerät entspricht nicht der tatsächlichen optische technischen Beschreibung."
Stimmt.
Man nutzt keine Katalogfotos und Katalogbeschreibung für ein gebrauchtes Notebook.
Nur unter der Headline klein zu lesen:
Artikelzustand:Vom Verkäufer generalüberholt
Sonst keine Anmerkungen in der Artikelbeschreibung, wie alt, wie verkratzt, oder was auch immer.
Wie Du das Angebot eingestellt hast, gehen Käufer von einem neuwertigen Zustand aus.
"ich habe das Gerät technisch komplett überholt und gereinigt, Es ist nicht verkratzt, hat (keine) Macken oder ähnliches."
"alles neu aufzusetzen, die Partition zurück zu setzen, Betriebssystem installiert"
Warum hast Du DAS nicht in der Artikelbeschreibung angeben?
Welche Mängel soll das Teil haben..... laut Käufer?