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Was ist dran an den Begriffen juristisch: Verpflichtungsgeschäft, juristisch: Erfüllungsgeschäft

Ich habe als Privatverkäufer bei ebay zwei gleiche Artikel zum Direktverkauf eingestellt. Ein Mitglied zeigte Interesse und fragte nach Details zu den Artikel sowie einen Preis bei Abnahme von den zwei Artikeln. Ich habe dem Mitglied den Gesamtpreis genannt, den er auch akzeptierte. Er brauchte nun nur noch die beiden Artikel kaufen und lediglich den vereinbarten Betrag zahlen. Jedoch nahm sich das Mitglied Zeit und es es begann ein neuer Tag. In der Zwischenzeit kaufte jedoch ein anderes Mitglied die beiden Artikel. Nun die Krux von dem Langschläfer. Er schreibt mir, wie im angehängten Bild…. tatsächlich haben Sie mir schriftlich per Mail ein Angebot gemacht, das ich auf demselben weg angenommen habe (=>juristisch: Verpflichtungsgeschäft). Damit ist ein Vertrag zustande gekommen. Gleichzeitig habe ich in derselben Mail nach der Abwicklung gefragt. (=>juristisch: Erfüllungsgeschäft). Daraufhin haben Sie mir am nächsten Tag mitgeteilt, dass Sie die Räder (über Nacht?) an jemanden anders verkauft haben. Das mag sein oder auch nicht, spielt aber auch keine Rolle. Nachdem der Kaufvertrag dokumentiert (Sie haben ja auf meine Angebotsannahme per Mail reagiert, also sie auch erhalten) zustande gekommen ist, bestehe ich auf Vertragserfüllung……………… Nun meine Frage. Ist das auf dem Dienstleistungsportal ebay nach den vertraglichen Vereinbarungen eines jeden ebay-Mitgliedes Normalität oder rechtlich nach dem BGB zulässig?

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@cecolumbus  schrieb:

Ich habe als Privatverkäufer bei ebay zwei gleiche Artikel zum Direktverkauf eingestellt. Ein Mitglied zeigte Interesse und fragte nach Details zu den Artikel sowie einen Preis bei Abnahme von den zwei Artikeln. Ich habe dem Mitglied den Gesamtpreis genannt, den er auch akzeptierte. Er brauchte nun nur noch die beiden Artikel kaufen und lediglich den vereinbarten Betrag zahlen. Jedoch nahm sich das Mitglied Zeit und es es begann ein neuer Tag. In der Zwischenzeit kaufte jedoch ein anderes Mitglied die beiden Artikel. Nun die Krux von dem Langschläfer. Er schreibt mir, wie im angehängten Bild…. tatsächlich haben Sie mir schriftlich per Mail ein Angebot gemacht, das ich auf demselben weg angenommen habe (=>juristisch: Verpflichtungsgeschäft). Damit ist ein Vertrag zustande gekommen. Gleichzeitig habe ich in derselben Mail nach der Abwicklung gefragt. (=>juristisch: Erfüllungsgeschäft). Daraufhin haben Sie mir am nächsten Tag mitgeteilt, dass Sie die Räder (über Nacht?) an jemanden anders verkauft haben. Das mag sein oder auch nicht, spielt aber auch keine Rolle. Nachdem der Kaufvertrag dokumentiert (Sie haben ja auf meine Angebotsannahme per Mail reagiert, also sie auch erhalten) zustande gekommen ist, bestehe ich auf Vertragserfüllung……………… Nun meine Frage. Ist das auf dem Dienstleistungsportal ebay nach den vertraglichen Vereinbarungen eines jeden ebay-Mitgliedes Normalität oder rechtlich nach dem BGB zulässig?


Hi @cecolumbus 

 

Rechtliche Auskünfte sind hier nicht erlaubt!

 

Genau wie Mailverkehr zu veröffendlichen!

 

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