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Was ist dran an den Begriffen juristisch: Verpflichtungsgeschäft, juristisch: Erfüllungsgeschäft

Ich habe als Privatverkäufer bei ebay zwei gleiche Artikel zum Direktverkauf eingestellt. Ein Mitglied zeigte Interesse und fragte nach Details zu den Artikel sowie einen Preis bei Abnahme von den zwei Artikeln. Ich habe dem Mitglied den Gesamtpreis genannt, den er auch akzeptierte. Er brauchte nun nur noch die beiden Artikel kaufen und lediglich den vereinbarten Betrag zahlen. Jedoch nahm sich das Mitglied Zeit und es es begann ein neuer Tag. In der Zwischenzeit kaufte jedoch ein anderes Mitglied die beiden Artikel. Nun die Krux von dem Langschläfer. Er schreibt mir, wie im angehängten Bild…. tatsächlich haben Sie mir schriftlich per Mail ein Angebot gemacht, das ich auf demselben weg angenommen habe (=>juristisch: Verpflichtungsgeschäft). Damit ist ein Vertrag zustande gekommen. Gleichzeitig habe ich in derselben Mail nach der Abwicklung gefragt. (=>juristisch: Erfüllungsgeschäft). Daraufhin haben Sie mir am nächsten Tag mitgeteilt, dass Sie die Räder (über Nacht?) an jemanden anders verkauft haben. Das mag sein oder auch nicht, spielt aber auch keine Rolle. Nachdem der Kaufvertrag dokumentiert (Sie haben ja auf meine Angebotsannahme per Mail reagiert, also sie auch erhalten) zustande gekommen ist, bestehe ich auf Vertragserfüllung……………… Nun meine Frage. Ist das auf dem Dienstleistungsportal ebay nach den vertraglichen Vereinbarungen eines jeden ebay-Mitgliedes Normalität oder rechtlich nach dem BGB zulässig?

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Druck dir ALLES aus und warte ab. Lass dich nicht von diesen juristischen Formulierungen ins Bockshorn jagen und mache, falls was nachkommen sollte, einen Termin bei deiner zuständigen örtlichen Verbraucherberatung aus.

"Augenscheinlich" könnte tatsächlich sowas wie ein Kaufvertrag bestehen, allerdings hat dein Käufer ja nicht den Kauf bei ebay abgeschlossen durch "Drücken auf den Knopf : Jetzt kaufen". Es wäre interessant, ob dein "Käufer" von ebay eine Mail bekommen hat "Gratulation .. Sie haben ... gewonnen" und du eine von eBay "Ihr Artikel wurde verkauft".

Eine rechtlich interessante Konstellation, für die ein rechtlicher Beistand durchaus Sinn macht.

BTW - den Usernamen darfst du ruhig nennen und google mal nach dem "Klarnamen", ob da was im Netz steht.

Ich halte es für nicht unwahrscheinlich, dass das keine Einzelaktion ist/war.

Anonymous
Nicht anwendbar

@cecolumbus 

 

Hallo,

 

wenn man über ebay Käufe und Verkäufe abwickelt sollte man sich an die Abwicklungsroutinen von ebay halten und das bedeutet, dass man Preisverhandlungen über die Funktion Preisvorschlag abwickelt. Dann kommt man erst gar nicht in die Situtation, in der du dich jetzt befindest.

 

Wahrscheinlich gibt es mangels ausreichender juristischer Kenntnisse hier niemandm der dir eine zuverlässige Einschätzung der Sachlage geben kann. Das ist aber schon alleine deswegen nicht möglich, weil hier keiner weiß was tatsächlich gesprochen/vereinbart oder geschrieben wurde.

 

Es könnte sowoh sein, dass ihr vereinbart habt, dass die bei ebay angebotenen Fahrräder zu einem bestimmten Preis den Besitzer wechseln sollten. Dann hättest du dein ebay-angebot beenden und an den Käufer übereigenen können. Es könnte aber auch sein, dass ein Verkauf über ebay (also das dort abgegebene Angebot) erfolgen sollte. Dann gibt es schon mal das Problem, dass dort ein anderer Preis steht und der Käufer vielleicht deshalb nicht einfach auf kaufen klicken will und natürlich ist das Angebot weg (wie geschehen), wenn ein anderer dem Interessenten, mit dem du Preisabsprachen getroffen hast, das Angebot wegschnappt.

 

Wie ihr mündlich etwas vereinbart habt gibt es für beide Seiten noch das Problem mit der Beweisbarkeit.

 

Ich glaube, es wird dir nichts anderes übrigbleiben, als abzuwarten, was der nicht zum Zuge gekommene "Käufer" unternehmen wird, wenn du nicht schon im Vorfeld einen fachkundigen Anwalt fragen willst.

 

Und nächsgtes Mal denkst du vielleicht vorher über die potentiellen Probleme deiner Handlungen nach, bevor du sie durchführst.

Grüß dich @cecolumbus ,

 

das ist doch mal sehr interessant. Würde mich freuen,

wenn du uns hier über den weiteren Verlauf berichten würdest. 

 

Ich denke auch, dass es auf den genauen Wortlaut innerhalb deines

Mailverkehrs ankommt, wie letztendlich entschieden wird.

 

Gruß! Smiley (fröhlich)

 

@cecolumbus 

 

Ein Kaufvertrag kann schriftlich, mündlich oder sogar nur per Handschlag zustande kommen.

 

Nach meiner Kenntnis hat der Email-Käufer keine schlechten (eher gute) Karten die Ware einzufordern, kommt aber auf den genauen Wortlaut in eurem Mailverkehr an.

Ob er einen Knopf bei Ebay gedrückt hat oder nicht, ist unerheblich, wenn ihr euch schriftlich geeinigt haben solltet.

 

Und ja, das BGB steht über den Ebay-AGB.

Wäre ja noch schöner wenn irgenwelche AGB von Unternehmen unsere Gesetzgebung aushebeln könnten.

 

Dies ist keine Rechtsberatung sondern meine persönliche Meinung, die Fakten können auch frei im Netz recherchiert werden.

 

btw. 

dein Kommentar zu linaimforum "Das heißt, erst Gehirn einschalten wenn vorhanden und dann schreiben" ist mega daneben und gemein und du solltest dich dafür entschuldigen!

 

 

Anonymous
Nicht anwendbar

Moin @cecolumbus 

 

Solche Schilderungen lösen bei wirklich Unbehagen aus! Was sollen denn solche Verhandlungen? Entweder man stellt mit Preisvorschlag ein oder wartet ab, wer wirklich kauft.

Wenn du ihm etwas geschrieben hast, das besagte, du würdest ihm für Betrag x beide Teile verkaufen und er dem zugestimmt hat, ist das schon mal der erste Schritt sich Ärger einzuhandeln.

Dann wird noch schnell das Profil privat gestellt.

Welche Räder überhaupt?


@cecolumbus  schrieb:

Ich habe als Privatverkäufer bei ebay zwei gleiche Artikel zum Direktverkauf eingestellt. Ein Mitglied zeigte Interesse und fragte nach Details zu den Artikel sowie einen Preis bei Abnahme von den zwei Artikeln. Ich habe dem Mitglied den Gesamtpreis genannt, den er auch akzeptierte. Er brauchte nun nur noch die beiden Artikel kaufen und lediglich den vereinbarten Betrag zahlen. Jedoch nahm sich das Mitglied Zeit und es es begann ein neuer Tag. In der Zwischenzeit kaufte jedoch ein anderes Mitglied die beiden Artikel. Nun die Krux von dem Langschläfer. Er schreibt mir, wie im angehängten Bild…. tatsächlich haben Sie mir schriftlich per Mail ein Angebot gemacht, das ich auf demselben weg angenommen habe (=>juristisch: Verpflichtungsgeschäft). Damit ist ein Vertrag zustande gekommen. Gleichzeitig habe ich in derselben Mail nach der Abwicklung gefragt. (=>juristisch: Erfüllungsgeschäft). Daraufhin haben Sie mir am nächsten Tag mitgeteilt, dass Sie die Räder (über Nacht?) an jemanden anders verkauft haben. Das mag sein oder auch nicht, spielt aber auch keine Rolle. Nachdem der Kaufvertrag dokumentiert (Sie haben ja auf meine Angebotsannahme per Mail reagiert, also sie auch erhalten) zustande gekommen ist, bestehe ich auf Vertragserfüllung……………… Nun meine Frage. Ist das auf dem Dienstleistungsportal ebay nach den vertraglichen Vereinbarungen eines jeden ebay-Mitgliedes Normalität oder rechtlich nach dem BGB zulässig?


Hi @cecolumbus 

 

Rechtliche Auskünfte sind hier nicht erlaubt!

 

Genau wie Mailverkehr zu veröffendlichen!

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder