unseriöser käufer
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01-01-2020 01:13
Hallo,
ich habe einen Artikel verkauft und jetzt das Problem das ich ein sehr ungutes Gefühl habe diesen zu Versenden. Der Käufer macht einen unglaublich unseriösen eindruck auf mich! Zuerst Komische Preisvorschläge dann nach Kauf eine Nachricht das der Account angeblich vom Kind benutzt wurde um den Artikel zu kaufen und er zu Teuer sei was für eine "Lösung" es jetzt gäbe und am 2. Tag nach Auktion dann die nachricht das am 4. Tag (heute ist der 3.) das Geld jetzt doch Überwiesen wird....
Also ich möchte gerne den Kauf abbrechen. Hat das Rechtliche Konsequenzen in richtung Schandenersatz oder so weil einen "sachlichen" Grund für einen Abbruch gibt es ja außer der ersten Nachricht des Käufers nicht...
Wer kann helfen?
Akzeptiert Lösungen (1)
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du bietest Überweisung an, jetzt warte doch mal ab, ob das Geld überwiesen wird.
Wenn bis Anfang / Ende nächster Woche kein Geld auf deinem Konto eingegangen ist, kannst
du ein "Problem melden" - hier > https://resolutioncenter.ebay.de/
Lektüre - Der Käufer hat nicht gezahlt -
weiterführende Links anklicken und bitte lesen.
Den Fall musst du dann selber - möglich nach 4 Tagen - schließen, damit die Verkaufsprovision gutgeschrieben wird - der Käufer bekommt einen "Nichtzahler"-Vermerk.
Dann setze ihn gleich auf deine Sperrliste > https://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
und eingeschränkter Käuferkreis > https://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences
Wenn es um das MSI geht, solltest du eine Transportversicherung bezahlen .. das Teil ist nur versichert nur bis 500€.
Sollte ein Schaden entstehen, zahlt DHL nix > hier bitte https://www.dhl.de/de/privatkunden/information/service-transportversicherung.html
Noch zu deiner Sicherheit:
Dem Käufer teile bei Schließung des Falles gleich mit:
Hiermit trete ich vom geschlossenen Kaufvertrag zurück,
da sie innerhalb der Frist des Problemfalles den Artikel nicht bezahlt haben.
Eine eventuell noch verspätet eintreffende Zahlung wird Ihnen zurück überwiesen.
Einer Aufforderung von Ihnen bedarf es hierzu nicht.
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vielen Dank erstmal für deine Antwort, leider hilft mir die nur gar nicht weiter. Wenn du das Angebot gelesen hättest weiße ich darin extra darauf hin das ich ihn separat versichert Versicken werde. Ob der Käufer Zahlt oder nicht oder ab wann ich einen Fall öffnen kann darum ging es mir auch nicht ( ist mir 1. egal und 2. weiß ich um die Einleitung dieses Vorgangs) Meine eigentliche Frage war: Kann ich den Kauf ohne Konsequenzen abbrechen da ich den Verdacht habe das es sich um einen (folgendes Titel sind Mutmaßungen meiner seits) Uneriösen / ggf. mit Betrügerischen Absichten Käufer handelt. Die Autktion ist regulär beendet worden und somit gültig aber muss ich an "jeden" Verkaufen? Hoffe es kann einer auf diese Frage antworten. Danke schonmal
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Nicht des defekten, sondern den Artikel in dem Zustand aus dem Angebot!
Also der Beschreibung entsprechend zB Neu, in Top Zustand, funktionierend, ohne Mängel etc.
Und das kann auch eingeklagt werden.
Ist der Artikel zwischenzeitlich defekt gegangen, kann auf Schadensersatz, bzw Ersatzlieferung bestanden/geklagt werden.
"Kann ich den Kauf ohne Konsequenzen abbrechen...."
Theoretisch und rechtlich = Nein
Praktisch tausendfach täglich praktiziert, da sehr viele meinen, ein Kaufabbruch bei Ebay würde ausreichen und sich nicht bewusst sind, dass hier so richtige Kaufverträge nach BGB abgeschlossen werden.
Leider suggeriert Ebay nach einem "Abbruch" den Usern auch recht fahrlässig " Nun kann der Artikel wieder verkauft werden" (sinngemäß), was rechtlich nicht stimmt.
Es sollte bei Nichtzahlung eine angemessende Frist gesetzt werden, mit gleichzeitiger Ankündigung, dass der Kaufvertrag danach aufgelöst wird.
Und das alles am besten schriftlich per Einschreiben, bei teuren oder einzigartigen Artikeln durchaus sinnvoll.
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merkwürdige Diskussionen die ihr da im "Freundeskreis" führt....
Wenn ein Artikel auf dem Weg z.b. zur Post auf den Boden fällt entbindet Dich das nicht von den Pflichten des geschlossenen Kaufvertrags.
Dein Käufer kann Nacherfüllung nach §439 BGB verlangen - Auszug:
"Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."....
alle Kosten, die damit zusammenhängen gehen auf Deine Kappe
-
Dich entbindet ein "Runterfallen o.ä. merkwürdige Konstellationen" von gar nix
-
Du hast zu liefern - notfalls sogar eine Ersatzbeschaffung (natürlich auf Deine Kosten!- vorzunehmen!
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https://www.ebay.de/itm/MSI-GE73VR-7RF-Raider-Gaming-Notebook-17-3-034-GTX1070-/264575248566?hash=it...
Was heißt "separat versichert verschicken"?
Ich nehme an, per DHL Paket mit "höherer Haftung" als dem für Paket normalen 500 € Haftungsentgelt?
Egal was der Käufer so anstellt, und so merkwürdig sich das anhört.
Bei einer von Dir einzig angebotenen Zahlweise "Überweisung" ist eBay sowieso raus aus einem Käuferschutz.
Ist das Geld auf Deinem Konto, versende nach einem Tag und gut ist.
Ist das Geld sagen wir mal nach 1-2 Wochen nicht auf Deinem Konto, mache bei dem bereits beschriebenen Nichtzahler-Prozedere weiter.
Sollte die im Freundeskreis spekulative Falschangabe "Defekt auf dem Wege zur Post" Anwendung finden, wüsste zumindest ich als Käufer mir zu helfen, so ich der Käufer wäre.
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Danke für eure Antworten und sorry für die Rechtschreibung, ist alles in Eile und am Handy geschrieben. Ja das sie Situation wie von euch beschrieben aussieht dachte ich mir schon. Im Kern geht es mir nicht darum jemanden zu Verarschen sondern mich selbst von dubiosen Leuten zu schützen. Deshalb war auch die Spekulation im Freundeskreis unter der Voraussetzung das der Käufer noch nicht bezahlt hat ( ich weiß der Gang zu Post setzt das voraus, mein Fehler). Also ich habe einfach schon sehr viele Erfahrungen gemacht und bin mit sicher es wird Probleme geben... Das wollte ich einfach vermeiden. Naja ich kann in 2 Std. Einen Fall öffnen und beziehe mich darin dann auf die erste Email des Käufers in der er schildert das die Ware nicht von ihm sondern von einer 3. Person gekauft wurde ( scheinbar das Kind) und ich deshalb den ). Wenn jemanden noch etwas einfällt wie ich das schnell und ohne Konsequenzen beenden kann bitte melde n
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Zuerst einmal wünsche ich dir und allen Lesern hier ein gutes, gesundes und erfolgreiches 2020.
Dann frage ich mich, was du denn nun befürchtest, wenn das Geld bei dir ankommt und du die Ware ordentlich verpackt (Karton im Karton) an den Käufer sendest.
Auch wenn ich hier auf Ebay lange nichts gekauft habe und respektiere, dass die Dauerposter sich hier gut auskennen, bezweifle ich, dass die engen Fristen, die Ebay im Rahmen eines Nichtzahlerfalls setzt, für einen Verkäufer ausreichen, um ihn mit einem sofortigen Rücktritt (nach Nichtzahlerfall) aus dem Kaufvertrag lassen, wenn ein Käufer es darauf anlegt, diesen erfüllen zu wollen. Schuldrecht bleibt doch schließlich Schuldrecht und kann wohl kaum von Ebayregeln dominiert sein.
Wenn er mit der Ware nicht zufrieden ist oder dir sonst etwas unterschieben will - bei Zahlung per Überweisung müsste er dich verklagen. Ebay hilft ihm nicht und eine negative Bewertung ist alles, was hier geht. Die wäre nicht schön, aber auch kein Drama.
Deine Überlegungen zum Schadensfall und Nichterfüllen sind jetzt sowieso für die Katz, weil du sie hier ausgebreitet hast.
Davon unabhängig war diese Idee auch schlecht. Auch hier könnte er dich auf Erfüllung verklagen und der energische Käufer sollte dir mindestens einen Schadensersatz (zum Beisp. für einen Ersatzkauf) aufdrücken können.
Warum bietest du ihm den Kaufabbruch nicht einfach an und siehst, was passiert?
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@honeyball18
ich hab mir das Angebot schon angesehen und auch die AB gelesen ..
diese Ergänzung im Angebot:
"Achtung!!! Beim erstellen des Angebots ist mir ein Fehler unterlaufen weswegen mich auch die Troll Preisvorschläge erreichen, bitte Ersparen sie mir und ihnen die Zeit und geben sie realistische Vorschläge ab 1000 Euro ab. Vielen Dank!"
hat mich dann veranlasst, nicht wirklich auf deine Frage einzugehen ..
Und jetzt zu deinem Kommentar auf meine Antwort - Auszug: Kann ich den Kauf ohne Konsequenzen abbrechen da ich den Verdacht habe das es sich um einen (folgendes Titel sind Mutmaßungen meiner seits) Uneriösen / ggf. mit Betrügerischen Absichten Käufer handelt. Die Autktion ist regulär beendet worden und somit gültig aber muss ich an "jeden" Verkaufen? Hoffe es kann einer auf diese Frage antworten. Danke schonmal
Unseriös in meinen Augen ist hier der VERKÄUFER - ist doch schlecht, wenn mann 1000€ will, dann aber NUR EUR 869,99 bekommen wird.
Bin fertig!