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Bin ich als Käufer verpflichtet den Schadensmeldung über beim Vesand beschädgite Artikel beim Paketv

ersender zu stellen. oder macht das der Verkäufer der Ware. Welche Möglichkeit habe ich mein Geld zurückzubekommen, wenn vom Paketvesender der Regress für den Transportschaden abgelehnt wird, weil die Verpackung mangelhaft war.

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@petratu  schrieb:

ersender zu stellen. oder macht das der Verkäufer der Ware. Welche Möglichkeit habe ich mein Geld zurückzubekommen, wenn vom Paketvesender der Regress für den Transportschaden abgelehnt wird, weil die Verpackung mangelhaft war.


Tagchen @petratu 

 

Da DHL die Entscheidung, ob die Versandversicherung zum Tragen kommt, erst trifft, wenn sie die Verpackung begutachten können und du die Verpackung nach Empfang hast, bleibt einem wohl nicht viel übrig, wenn man seinen Mitwirkungspflichten nachkommen will und wirklich darauf baut, dass der Verkäufer ehrlich sein wird.

Dem Verkäufer ist es aber in vielen Fällen gleich. Ich kenne das. Er hat das Geld, ist vermutlich felsenfest davon überzeugt, perfekt verpackt zu haben und kann nicht bewerten, ob das Paket außen sichtbare Schäden aufweist.

Wenn du die Verpackung aufhebst und den Verkäufer auf Schadensersatz verklagen wollen würdest, bist du trotzdem in der Beweispflicht, die unzureichende Verpackung darlegen zu können. Denn andernfalls trägst du als Kunde eines privaten Verkäufers das Risiko für den Transport.

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