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Käufer besteht auf Versand: Versand versehentlich angeboten - in Beschreibung nur Selbstabholer

Hallo, ich habe ein Problem, vielleicht weiß ja jemand Rat. Ich habe einen größeren, gebrauchten Artikel angeboten, im Beschreibungstext habe ich ausdrücklich vermerkt, dass ich keinen Versand anbiete, sondern nur an Käufer verkaufe, die den Artikel selbst abholen. Leider habe ich beim Einstellen übersehen, dass im Verkaufsformular automatisch ein Versand für 4,99€ eingebaut wurde und nicht die Selbstabholung. Nun hat der Käufer den Artikel erstanden. Ich erhielt von ebay nach Auktionsende den Hinweis, der Artikel sei verkauft für...€ plus Versandkosten 4,99€. Ich erschrak und prüfte meine Auktion: tatsächlich hatte ich versehentlich den Versand also angeboten, ging aber davon aus, dass der Käufer den Auktionstext mit meinem Hinweis gelesen hatte. Dem Käufer schrieb ich, wann er den Artikel abholen möchte. Er schrieb sofort zurück, wieso abholen, er wolle den Artikel per Versand erhalten. Ich wies ihn auf den Auktionstext hin und dass ich den Artikel nicht verschicken könne, entschuldigte mich. Er sagte, er hätte via Handy bestellt und den Beschreibungstext nicht gelesen. Daraufhin bezahlte er den Artikel gleich via Paypal und drohte mir mit dem Anwalt und einer Frist, ihm bis zum Abend mitzuteilen, ob ich versende. Ich zahlte ihm ungehend den Betrag zurück. Den Kauf kann ich leider nicht mehr abbrechen. 

Nun meine Frage: hat er Anspruch auf den Versand des Artikels, er hätte ja auch die Verpflichtung gehabt, den Auktionstext zu lesen, meine ich. Ist hier ein Kaufvertrag zustande gekommen, obwohl ich ja in der Beschreibung darauf hinwies? 

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Hallo @hahn_2017 

 

Du als VK bist für dein Angebot verantwortlich und sind dort solche gravierende Abweichungen drin gehen die zu deinen Lasten.

 

Du mußt dich davon überzeugen das alles passt, einen Einstellirrtum nach §119 BGB sehe ich hier nicht.

 

Schließlich ist das Angebot 6,5 Tage bis zum Gebot gelaufen ohne das du etwas geändert hast.

 

Sieh zu das du deinem Käufer den Artikel zuschickst, ehe es für dich noch teurer wird, sofern der wirklich einen Anwalt beauftragt.

 

Belohnung in rot gab es ja schon.

Ich würde mich auf Irrtum berufen und zwar umgehend. Irrtum beginnt da, wo man seinen Fehler erkennt.

Ungeachtet dessen, dass manche schreiben, selbst schuld. Bin überzeug dass der Käufer mit seiner Forderung nach Versand nicht durchkommt.

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