28-07-2020 18:16
Der private Verkäufer weigert sich, die Ware zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Was kann ich tun? Stattdessen macht er beim Versandunternehmen einen Transportschaden geltend, obwohl der Artikel mehr als dilettantisch verpackt war.; der Ersatz wird eher nicht geleistet werden. Bis zur erwarteten Erstattung zahlt der Verkäufer nicht zurück. Ebay rät zur Anzeige bei der Polizei. Hat jemand Erfahrung?
Hallo @svenskagoera ,
Die Pflicht des PVK ist, die Ware vorschriftsmäßig zu verpacken und
sie an ein Versandunternehmen zu übergeben. Ab da trägt der K
das Versandrisiko. Geht die Ware verloren, oder wird sie beschädigt,
muss der VK nicht den Kaufpreis zurückzahlen.
Jetzt ist es wichtig, dass du aussagekräftige Bilder von der Beschädigung
gemacht hast und evtl. noch Zeugen dabei waren, die deine Aussage
bestätigen können.
Wenn Hermes es nicht als Transportschaden anerkennt,
dann sehe ich den VK in der Pflicht, mit Bildern
oder evtl. Zeugen zu beweisen, dass er den Artikel heil
und vorschriftsmäßig verpackt beim Versandunternehmen
abgeliefert hat.
Da alles in der richtigen Reihenfolge abgearbeitet werden muss,
denke ich, dass du erst einmal auf den Bericht von Hermes warten solltest.
Hattest du dem VK Bilder von dem Schaden geschickt?
Lasse dir eine Kopie von der Schadensmeldung schicken.
@svenskagoera schrieb:Der private Verkäufer weigert sich, die Ware zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Was kann ich tun? Stattdessen macht er beim Versandunternehmen einen Transportschaden geltend, obwohl der Artikel mehr als dilettantisch verpackt war.; der Ersatz wird eher nicht geleistet werden. Bis zur erwarteten Erstattung zahlt der Verkäufer nicht zurück. Ebay rät zur Anzeige bei der Polizei. Hat jemand Erfahrung?
die Anzeige bei der Polizei bringt Dir die Kohle auch nicht zurück - da musst Du zivilrechtlich vorgehen.
Der VK wird den Schaden bei Hermes gemeldet haben - hast Du eine Kopie der Schadensmeldung erhalten?
(wenn nicht: anfordern!)
Wie ist der Status dieser Meldung?
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@svenskagoera schrieb:Der private Verkäufer weigert sich, die Ware zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Was kann ich tun? Stattdessen macht er beim Versandunternehmen einen Transportschaden geltend, obwohl der Artikel mehr als dilettantisch verpackt war.; der Ersatz wird eher nicht geleistet werden. Bis zur erwarteten Erstattung zahlt der Verkäufer nicht zurück. Ebay rät zur Anzeige bei der Polizei. Hat jemand Erfahrung?
Hallo @svenskagoera
EBay scheint diesen Rat gern zu geben. Da ist man schön raus! Eine Anzeige ist natürlich kompletter Blödsinn! Das mit dem Verpacken habe ich auch schon einmal genauso erlebt. Allerdings bei Versand über DHL. Man arbeite bei der Post und schließlich sei das Paket doch versichert. Ja, aber nicht, wenn man eine Ware diagonal in einen riesigen Karton packt und drei Alibiblättchen Zeitungspapier mit reinwirft.
Der Kauf im Juni? Overlock? Die wiegt doch bestimmt einige Kilos. So einfach verpackt man das nicht ganz sicher. Da ist sowieso nichts mehr mit rechtzeitigem Einreichen eines Transportschadens. Hast du die Verpackung dokumentiert? Zufällig Zeugen beim Auspacken gehabt?
Eine Anzeige??? Weswegen - Wegen vorsätzlich falscher Vepackung ???
Den Verkäufer anschreiben und abweichenden Artikel melden - eventuell rot bewerten.
Dann den Versanddienstleister kontaktieren. Versender kontaktieren bezüglich Rückerstattung.
Wenn das jetzt schon so zäh läuft ... Mahnbescheid - manchmal klappt das.
Aber bedenke den Wert der Ware ob sich Nerven und Kosten rechnen.