28-07-2020 15:43
Habe einen Artikel verkauft und es leider versäumt,den Käufer via ebay anzumahnen.
Ist jetzt schon fast zwei Monate her,in denen er mich schon zweimal vertröstet hat,er hätte das Geld überwiesen.
Nun hatte ich geschrieben,daß ich nicht mehr damit rechne das Geld kommt und den Zweitbieter kontaktieren werde.
Er schrieb,daß ich keinen Fall wegen Nichtzahlung eröffnet hätte,und er solange Anrecht auf den Artikel hätte,bis ER vom Vetrag zurück tritt.
Kann ich ihm nun einen Frist setzten,in der er zahlen muß? und falls nicht;kann ich dann vom Vetrag zurücktreten?
Danke
@Anonymous
Wenn du wieder verkaufst, gib auch an - z.B. Zahlung innerhalb von 5 Tagen - (oder wie du meinst).
Wenn du jetzt den säumigen Zahler nicht in Verzug setzt, besteht der Kaufvertrag ewig und drei Jahre ..
Ich habe nun eine Frist bis zum 10.08 gesetzt mit einem Mustertext ,der in etwa dem obingem entspricht.Falls bis dahin die knapp 70 Euro nicht bezahlt sind,werde ich noch eine Nachricht mit dem Rücktritt schicken.
Ich hatte bisher über das ebay Nachrichtensystem kommuniziert.Sollte ich das noch per Einschreiben hinterher schicken?