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Ebay Käuferschutz bei privaten Verkäufern

Hallo liebe Community und Ebay-Team,

 

ich habe privat einen Artikel verkauft und nun will der Käufer unter fadenscheinigen Begründungen erst den Kaufpreis mindern und jetzt hat er sogar einen "Käuferschutzfall" geöffnet.

Es wurde von meiner Seite aus alles richtig gemacht,

sogar das Versandetikett habe ich mit versichertem Versand über Ebay gekauft.

 

Ich bin entsetzt, da hier ganz klar das BGB ausgehebelt werden soll und der Verkäufer **bleep** wird.

 

Ich bin entsetzt und hoffe, dass dieses vollkommen rechtswidrige Geschäftsmodel unverzüglich gerade gerückt wird.

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Ebay Käuferschutz bei privaten Verkäufern

Moin,

ganz genauso.

Der Käufer wendet sich zuerst an den Versanddienstleister, da der Schaden seiner Ansicht nach auf dem Versandweg passiert ist.

Nur der Vollständigkeit wegen, möchte ich den kompletten Fall darstellen:

Erst wurde behauptet ich habe einen defekten Artikel verkauft und den Schaden verschwiegen.
Dann wurde plötzlich doch ein Defekt am Paket entdeckt....
und jetzt wird behauptet der Artikel würde ein Anderer als der offerierte sein.
...Ein Schelm wer Böses dabei denk...

Hier soll ganz klar zum Nachteil des Verkäufers betrogen werden.

Aus diesem Grund gibt's kein Einlenken meinerseits !

Ich habe stets einwandfreie Ware versendet!

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Nachricht 9 von 16
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15 ANTWORTEN 15

Ebay Käuferschutz bei privaten Verkäufern

Wie lautet denn die Begründung für den Käuferschutzfall? Etwas mehr an Informationen dürfen es schon sein, damit geholfen werden kann.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 2 von 16
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Ebay Käuferschutz bei privaten Verkäufern

sonja@ebay
Community Support Team
Community Support Team

Hallo @florteb , ich habe mir die Rückgabe-Anfrage einmal angeschaut. Dein Käufer hat einen beschädigten Artikel erhalten.  Als Auftraggeber der Sendung solltest du bei DHL eine Nachforschung starten bzw. Beschädigung beim Versand melden. Die Versandversicherung kann dir die entstandenen Kosten ersetzen lassen. Ich schlage dir vor, dass du auf die Preisminderung eingehst. 

 

Alle Käuferschutzfälle werden nach dem eBay Käuferschutz-Grundsatz bearbeitet und entschieden. Der Grundsatz steht im Einklang mit geltendem Recht und definiert die Bedingungen für den Käuferschutz. Er berührt nicht die gesetzlichen und vertraglichen Rechte zwischen Käufer und Verkäufer und ist separat von diesen zu betrachten.

 

Liebe Grüße, Sonja

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Nachricht 3 von 16
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Ebay Käuferschutz bei privaten Verkäufern

Hallo und danke für die Rückmeldung.
Als Privatverkäufer geht bei Versand das Risiko auf den Käufer über.
Der Käufer muss den Schaden melden beim Versandunternehmen geltend
machen....siehe BGB.

Sollte Sie also, in die Bearbeitung involviert sein oder eingreifen können,
wäre es ausgesprochen freundlich den Fall zu schließen.
Ich verweise hiermit nochmal auf das BGB.

Ich werde definitiv keine Ansprüche befriedigen.

Mit freundlichen Grüßen
Nachricht 4 von 16
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Ebay Käuferschutz bei privaten Verkäufern

Du bist hier nicht vor Gericht oder beim Anwalt! Hier muss man das BGB nicht zitieren, du hast den AGB von ebay zugestimmt und nach denen wird gehandelt. Meldet ein Käufer einen nicht der Beschreibung entsprechenden Artikel bzw. einen defekten Artikel, dann greift zu allererst der Käuferschutz.

Wenn du dann nach dem BGB handeln möchtest, darfst du das gerne nach Schließung des Falls zu Käufers Gunsten, ausserhalb von ebay tun.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 5 von 16
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Ebay Käuferschutz bei privaten Verkäufern

sonja@ebay 

>>Ich schlage dir vor, dass du auf die Preisminderung eingehst. 

 

Warum das, wenn das Teil defekt ist?

 

>> nun will der Käufer unter fadenscheinigen Begründungen erst den Kaufpreis mindern

>>und jetzt hat er sogar einen "Käuferschutzfall" geöffnet.

...

>>Als Privatverkäufer geht bei Versand das Risiko auf den Käufer über.

 

Was bemängelt der Käufer? Richtig, Versandrisiko geht auf Käufer über, jedoch bedarf es trotzdem eine ordnungsgemässe Verpackung und die kann manchmal aufwendig sein. Eine einfache Lage Lupofolie oder Zeitungspapierknollen reichen nicht immer aus.

 

Wenn Artikel defekt ist, dann soll der Käufer Dir ein Bild vom Defekt zukommen lassen und je nach Defekt den Artikel zurücksenden lassen und gut ist.

 

DHL erstattet bei unzureichender Verpackung nicht.

Ansonsten gilt das von perfect-sally unter (5) geschriebene,

Nachricht 6 von 16
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Ebay Käuferschutz bei privaten Verkäufern

 

perfect-sally:

 

Du bist hier nicht vor Gericht oder beim Anwalt! Hier muss man das BGB nicht zitieren, du hast den AGB von ebay zugestimmt und nach denen wird gehandelt. Meldet ein Käufer einen nicht der Beschreibung entsprechenden Artikel bzw. einen defekten Artikel, dann greift zu allererst der Käuferschutz.

Wenn du dann nach dem BGB handeln möchtest, darfst du das gerne nach Schließung des Falls zu Käufers Gunsten, ausserhalb von ebay tun.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich de
 
 
Da stimme ich uneingeschränkt zu!

 

 

Hallo florteb!

 

Zu erwähnen sei diesbezüglich,  weil sich die Privatpersonen bei privatverkauf sehr gerne auf das BGB stützen, dass das nicht so ganz richtig ist, dass der Versand (im vollen Umfang) auf den Käufer übertragen wird, vorallem dann nicht, wenn der Artikel beschädigt beim Käufer ankommt, auch Versicherungstechnisch.

 

Wenn ein Artikel beschädigt beim Käufer ankommt, was zuvor als solches unbeschädigt und einwandfrei auf Verkaufsplattformen vom Privatverkäufer angeboten wurde, hat der Käufer das Recht, die komplette Sendung, sprich, Artikel und Verpackung an die Schadensregulierungsstelle der jeweiligen Transportunternehmen weiterzuleiten.

 

Sollte dort die Beurteilung als solche abgegeben werden, dass der Artikel unzunügend

transportsicher verpackt wurde, dann ist der Verkäufer (Privatverkauf) "verpflichtet" den vollen Kaufbetrag zurückzuerstatten, da hilft kein "BGB".

 

Dies scheint wohl in diesem Fall passiert zu sein, dass ein Artikel vom Käufer reklamiert wurde,

dass beschädigt angeliefert wurde.

 

Fazit:  Der Käufer kann nicht vom Verkäufer zur Verantwortung gezogen werden, wenn der Artikel unzureichend gegen Tranportschaden gesichert war.

 

Die allermeisten Privatleute verstecken sich hinter das BGB wenn es um Privatverkäufe geht,

behandeln dies inhaltlich wie ein Freibrief, nach dem Motto: Der Käufer hat überhaupt kein Recht/Schutz !

Das ist ein sehr unterschätzter Irr-Glauben!

 

Ich habe diese Tatsache nicht aus der Luft heraus gegriffen, vielmehr habe ich persönlich mit einem solchen Fall zu tun gehabt.

Resultat, trotz BGB, hab mein Geld vom Privatperson zurück bekommen!

 

Florteb: Du wirst dich nicht aus der Haftung entziehen können und da kannst Du dich

als Privatperson noch 1.000mal auf das BGB stützen.

 

Der Käufer hat den Fall bei Ebay eröffnet, wegen Beschädigung. Somit schließ den Fall ab,

Kaufbetrag zurückerstatten und Artikel vom Käufer zurücksenden lassen, gut ist!

 

Wie bereits erwähnt, ich stimme perfect-sally vollkommen zu!

 

Vg

Frank

 

 

 

 
 
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Ebay Käuferschutz bei privaten Verkäufern

Hallo @nurkruscht1 , der Käufer hat bereits Bilder von dem erhaltenen Artikel an den Verkäufer bereitgestellt.  Defekt ist der Artikel nicht, sonst wäre eine Preisminderung nicht sinnvoll.  Wie der Artikel verpackt ist und wem hier ein Vorwurf trifft, können wir leider nicht im Detail überprüfen. 

 

Als Online-Marktplatz können wir die Ware nicht in Augenschein nehmen und nicht ermitteln, wann der Schaden entstanden ist. Da wir also nur eingeschränkte Erkenntnismöglichkeiten haben, können wir nicht jeden Sachverhalt bis ins letzte Detail aufklären. Entsprechend können wir in diesem Fall nicht zweifelsfrei feststellen, ob der Käufer die Beschädigungen verursacht hat oder ob es auf dem Versandweg beschädigt wurde. 

 

Kommt eine Preisminderung nicht in Frage, steht für die weitere Klärung der Rechtsweg offen. Eine genaue Prüfung des Anspruchs auf Kaufpreiszahlung gegen den Käufer mit ausführlicher Beweisaufnahme kann nur ein ordentliches Gericht in einem Verfahren zwischen Käufer und Verkäufer vornehmen. 

 

Liebe Grüße, Sonja

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Moin,

ganz genauso.

Der Käufer wendet sich zuerst an den Versanddienstleister, da der Schaden seiner Ansicht nach auf dem Versandweg passiert ist.

Nur der Vollständigkeit wegen, möchte ich den kompletten Fall darstellen:

Erst wurde behauptet ich habe einen defekten Artikel verkauft und den Schaden verschwiegen.
Dann wurde plötzlich doch ein Defekt am Paket entdeckt....
und jetzt wird behauptet der Artikel würde ein Anderer als der offerierte sein.
...Ein Schelm wer Böses dabei denk...

Hier soll ganz klar zum Nachteil des Verkäufers betrogen werden.

Aus diesem Grund gibt's kein Einlenken meinerseits !

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Ebay Käuferschutz bei privaten Verkäufern

Sorry, für das dutzen!

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Ebay Käuferschutz bei privaten Verkäufern

Kein Problem....lach
Nachricht 11 von 16
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Ebay Käuferschutz bei privaten Verkäufern

Vor solche Käufer ist man leider auf Ebay nicht geschützt, da haben sicherlich einige Verkäufern

ihre Geschichten dazu, mich eingeschlossen.

 

Seitdem speicher ich meine Bildern, Texte und dokumentiere den Versand einschl. Gewicht

(Artikel, Verpackung und Material). Es hat einen gewissen zeitlichen Aufwand, aber dafür sehr effektiv um solche Käufern, wie in Ihrem Fall, entgegenzutreten. Hat mir bereits in 2 Fällen geholfen um den Vorwurf( Vorwürfe) seitens des Käufer`s zu entkräften.

 

Das würde ich Ihnen für die Zukunft empfehlen, falls Sie wieder Artikeln verkaufen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachricht 12 von 16
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Ebay Käuferschutz bei privaten Verkäufern

Danke für den Tip.
Ebay ist für mich mit dieser Geschichte hier gelaufen.
Auch wenn ich keinen Cent erstatten werden, werde ich nichts mehr kaufen oder verkaufen.

Beste Grüße
Nachricht 13 von 16
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Ebay Käuferschutz bei privaten Verkäufern

spricht hier ein professioneller Anwalt oder ist das die eigene Meinung? Meiner Erfahrung nach bei rechtlichen Verhandlungen kann das BGB nicht durch AGB einer Firma ausgehebelt werden - insbesondere im privaten Geschäftsverhältnis aber auch zwischen Kaufleuten.
das Recht wurde geschaffen um es eben NICHT einfach mit anderen Vereinbarungen einfach komplett auszuhebeln.
Sollte es sich hier tatsächlich um eine Aussage eines Juristen handeln dann hätte ich mal wieder etwas neues gelernt.... das wäre allerdings in der Tat sehr erstaunlich.
Und natürlich ist man auch privat geschützt - aber halt nicht zwangsweise über ebay sondern auf dem offiziellen Rechtsweg. Der ebay-Käuferschutz geht nämlich ein wenig zu weit und nicht "im Zweifel für den Angeklagten" sondern nimmt erst mal an dass der Verkäufer im Unrecht ist.... auch das ist nicht ok....

Nachricht 14 von 16
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Ebay Käuferschutz bei privaten Verkäufern


@sowosamma9464  schrieb:

spricht hier ein professioneller Anwalt oder ist das die eigene Meinung? Meiner Erfahrung nach bei rechtlichen Verhandlungen kann das BGB nicht durch AGB einer Firma ausgehebelt werden - insbesondere im privaten Geschäftsverhältnis aber auch zwischen Kaufleuten.


Nehme ich mal nicht an das er das ist, aber:

Du hast keinen Kaufvertrag mit ebay geschlossen, also kannst du das BGB nicht herleiten.

Das greift nur zwischen Käufer und Verkäufer.

 

Die ebay AGB regeln lediglich das Vermitteln und die Zahlung.

Abgedeckt mit dem (fragwürdigen) Käuferschutz, der eine "freiwillige" Leistung darstellt.

 

Scheitert Zahlung, Zustellung, Rücksendung - was auch immer - kannst du jederzeit das BGB ausserhalb von ebay anwenden, wenn du die Mittel nicht scheust.

 

Das perfide ist nur, ohne ebay gäbe es auch keinen Kaufvertrag und es wird einem keine Wahl gelassen was z.B. die Zahlung / Abwicklung betrifft.

Und eine Monopolstellung hat ebay wohl auch schon lange nicht mehr, so dass man das angreifen könnte.

Also muss man wohl das Hausrecht von ebay akzeptieren.

Nachricht 15 von 16
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Ebay Käuferschutz bei privaten Verkäufern


@sowosamma9464  schrieb:

spricht hier ein professioneller Anwalt oder ist das die eigene Meinung? Meiner Erfahrung nach bei rechtlichen Verhandlungen kann das BGB nicht durch AGB einer Firma ausgehebelt werden - insbesondere im privaten Geschäftsverhältnis aber auch zwischen Kaufleuten.
das Recht wurde geschaffen um es eben NICHT einfach mit anderen Vereinbarungen einfach komplett auszuhebeln.
Sollte es sich hier tatsächlich um eine Aussage eines Juristen handeln dann hätte ich mal wieder etwas neues gelernt.... das wäre allerdings in der Tat sehr erstaunlich.
Und natürlich ist man auch privat geschützt - aber halt nicht zwangsweise über ebay sondern auf dem offiziellen Rechtsweg. Der ebay-Käuferschutz geht nämlich ein wenig zu weit und nicht "im Zweifel für den Angeklagten" sondern nimmt erst mal an dass der Verkäufer im Unrecht ist.... auch das ist nicht ok....


 

@sowosamma9464 

Durch die AGB (denen man bei Ebay ja zugestimmt hat), beziehungsweise durch den so genannten "Käuferschutz" wird kein geltendes Recht ausgehebelt.

 

Ebay entscheidet hier im Streitfall ausschließlich nur, wo sich Geld und Ware am Ende einer Transaktion befinden, also wer dann der momentane Besitzer ist. Diesem Ablauf hat man mit den AGB zugestimmt.

Hier muss man klar den Besitzer zum Eigentümer abgrenzen, denn über Eigentum kann und darf Ebay nicht entscheiden, das unterliegt dem BGB, wie auch sonst alle zivilrechtlichen Ansprüche und Klärungen.

 

Zum besseren Verständnis mal die Definition:

Ein Besitzer ist beispielsweise derjenige, in dessen Einflussbereich sich die Sache, oder das Geld befindet

Eigentum dagegen ist das Recht an einer Sache

 

Beispiel:

Wenn du einem Freund für eine Woche deine Bohrmaschine ausleihst, dann ist er für diese Zeit der Besitzer, aber die Bohrmaschine bleibt trotzdem die ganze Zeit dein Eigentum.

 

Insofern hält sich Ebay erstmal durchaus an die Gesetze

Jeder muss eben für sich selbst entscheiden, ob er solchen AGB zustimmen will, um unter diesen Rahmenbedingungen Handel zu treiben !

 

Ich selbst habe da meine Entscheidung schon lange getroffen......😎

 

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