Geld Einbehalten trotz zustellbestätigung und positiv bewertet
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30-01-2025 16:25
Ich habe einen hochpreisigen Artikel verkauft. Da ich sehr selten verkaufe , es war meine dritte Transaktion, wurde das Geld einbehalten. Sendung wurde zugestellt, Käufer hat positive Bewertung hinterlassen, Top Kommunikation. Nun soll ich weitere 27 Tage auf das Geld warten, was ich unverschämt finde. Was ist der Grund dafür? Mit Käuferschutz hat das auch nichts mehr zu tun, würde beim Käufer in 2 Wochen was kaputt gehen, könnte er ja reklamieren, obwohl das gar nicht mehr meine Verantwortung ist.. 1 bis 2 Wochen hätte ich auch noch verstanden, aber 30 Tage?... wäre besser einen Bestätigungsbutton wie bei Paypal zu installieren oder nach positiver Bewertung frei geben... verrückt..
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Privater Verkäufer
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30-01-2025 16:38
Nun soll ich weitere 27 Tage auf das Geld warten, was ich unverschämt finde. Was ist der Grund dafür? Mit Käuferschutz hat das auch nichts mehr zu tun, würde beim Käufer in 2 Wochen was kaputt gehen, könnte er ja reklamieren, obwohl das gar nicht mehr meine Verantwortung ist
Solange der Käuferschutz aktiv ist, ist das sehr wohl in deiner Verantwortung! Und in den AGB ist alles nachzulesen, auch was den Einbehlt betrifft. Reklamiert ein Käufer innerhalb 30 Tagen musst du zurücknehmen, den Rückversand bezahlen und erstatten!
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30-01-2025 19:44
Dann könnte jeder was kaufen und nach 2 Wochen der Meinung sein, will ich nicht mehr, also mach ich einen kleinen Defekt dran oder erfinden und bekomme Geld zurück.. der Verkäufer steht ohne alles da.. das mag in denkbar AGB so stehen, ist aber mit dem Gesetz Privatverkauf nicht vereinbar. Was ist mit verkauften Artikeln, wo das Geld innerhalb der 48 Stunden ausgezahlt wird, da greift der Käufersschutz doch auch? Und mit einer positiven Bewertung sollte ja der Verkauf erfolgreich abgeschlossen sein.. daher der Sinn mit den 30 Tagen willkürlich ergibt keinen.. selbst der Käufer kann das gar nicht verstehen.. dabei wäre ein Button zur Bestätigung für den Käufer hilfreicher...
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30-01-2025 19:52
Was für einen "Button" würdest du denn gerne gesetzeskonform einführen wollen der dann auch noch innerhalb der EU anerkannt werden würde?
"Unsere" Ursula, bzw, die EU macht doch entgegen iher Aussagen noch alles viel komplizierter anstatt dem endlich entgegenzuwirken.
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30-01-2025 20:37
Mit der EU hast Recht, aber im Gesetz gibt es keine Gewährleistung oder Garantie beim Privatverkauf oder hab ich was verpasst? Genau das räumt aber eBay rein beim zurückhalten des Geldes.. wenn der Käufer den erhalten Button mit Abnahme Funktion des gekauften Artikels drückt , wäre die Sache durch. Ganz einfach ;–)aber 30 Tage ist übertrieben, zudem alles bestätigt und bewertet ist. In diesem Fall dürfte nicht mal ein Käuferschutz greifen, da positiv bewertet mit Kommentar...
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30-01-2025 20:39
Und auch gesagt, ich war kurz davor den Verkauf einvernehmlich ab zu brechen, aber mir wurde von einem Mitarbeiter gesagt, das mit Zustellbestätigung DHL gar das Geld frei gegeben wird...
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30-01-2025 21:55
Du hast so gut wie keine Verkaufshistorie und verkaufst dann gleich teure Artikel.
Da nützt weder eine Zustellung, noch eine positive Bewertung etwas, Ebay behält sich vor, das Geld teils bis zum Ende des Ebay-Käuferschutzes von 30 Tagen einzubehalten.
Dem hast du bei der Nutzung der Plattform zugestimmt.
Übrigens kann dir auch noch viel länger Ungemach Seitens des Käufers drohen, andere Zahlungsdienstleister wie Paypal oder Kreditkartengeber haben noch viel längeren Käuferschutz.
Dein Geld ist also auf dem Bankkonto weit weniger "sicher", als du glaubst.
Wenn man sich dieser ganzen Umstände nicht bewusst ist, ist man natürlich überrascht und genervt davon, dass man nicht sofort oder zeitnah über sein Geld verfügen kann.
Was ist der Grund dafür?
Mit Käuferschutz hat das auch nichts mehr zu tun,
doch, hat es
würde beim Käufer in 2 Wochen was kaputt gehen, könnte er ja reklamieren, obwohl das gar nicht mehr meine Verantwortung ist..
das ist auf Grund des Ebay-Käuferschutzes sehr wohl deine Verantwortung, mindestens 30 Tage, leider.
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30-01-2025 23:24
Guten Abend,
also die Logik der einbehaltenen Gelder erschließt sich mir auch nicht muß aber auch nicht alles verstehen
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30-01-2025 23:34
"das ist auf Grund des Ebay-Käuferschutzes sehr wohl deine Verantwortung, mindestens 30 Tage, leider."
Wozu dann eine Garantie oder Gewährleistung nach EU Recht aus schließen. Wenn das scheinbar nicht für EBay gilt. Übersetzt heißt das, jeder private Verkäufer gibt automatisch eine Garantie oder Gewährleistung von 30 Tagen auf seine verkaufte Ware und haftet für eventuelle Schäden. So hast Du es geschrieben, verstehe ich das richtig?
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30-01-2025 23:36
Oder Ebay kann mit hohen einbehaltenen Betragen Zinsgewinne erwirtschaften
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30-01-2025 23:36
Da gibt es auch keine Logik. Ich habe scheinbar mit dem Geld und ohne den Geld die 30 Tage Käuferschutzverantwortung.. da eBay einzugsermächtigungen hat glaub ich, naja.. muss man nicht verstehen, daher glaube ich eher das die mit dem Geld arbeiten. Trifft ja auch Leute die 100+ positive Bewertungen haben... verrückt :–)
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30-01-2025 23:45
Wir werden die Wahrheit nie erfahren 😁
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31-01-2025 02:10
Das Geld liegt nicht unbedingt bei Ebay, wenn zB mit Klarna bezahlt wurde.
Ich weiß auch nicht, was daran nicht zu verstehen ist.
Bevor Ebay das Risiko eingeht, Gelder eben nicht wieder zurück holen zu können, die hohen Summen gar bei einer Rückzahlung an den Käufer auslegen zu müssen, wird es eben einbehalten.
Wenn du öfters verkaufst und alles ohne Probleme abläuft, dann kommt das Geld auch früher.
Klar trifft es auch User mit 1000+ Bewertungen, wenn sie lange nichts verkauft haben 🙄
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31-01-2025 09:25
Was daran nicht zu verstehen ist? Ernsthaft? Die Bewertung ist da, eigentlich abgenommen und alles durch.Vom Prinzip hafte ich jetzt noch 28 Tage für ggf defekte, selbst wenn der Käufer die selbst verursacht. Das ist ein Fakt.. das gibt es im EU Recht nicht, aber scheinbar bei EBay.. und das wundert mich..
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31-01-2025 10:21
AGB schön uns gut, Käuferschutz hin oder her, wo bitte ist der Verkäuferschutz? Welche Rechte haben private Verkäufer auf dieser Plattform? eBay begründet den Einbehalt damit, dass der Käufer ein vertrauenswürdiges Kauferlebnis haben soll (oder so änlich), Ja ne is klar. Wo bleibt der Vorteil für den Verkäufer, wenn Käufern so viele Vorteile eingeräumt werden, wäre es ja nur fair dass auch Verkäufer in den Genuss gewisser Vorteile kommen. Aber nein, durch diese selten dumme Einbehaltung des Geldes, trotz bestätigtem Kauf, guter Bewertung, top kommunikation, wird der Verkäufer schlichtweg absolut links liegen gelassen. Denn völlig relativ wie die Kommunikation vorher abläuft, wie gut die Bewertung ist. Schlußendlich kennen wir diese Kontakte nicht und keiner garantiert uns, dass ein Käufer nicht nach Tagen auf die Idee kommen könnte, etwas zu bemängeln weil nach Tagen das Interesse verflogen ist, er sich doch für ein anderes Modell entschieden hat etc. PP. Ich persönlich bin kein gewerblicher Verkäufer der auch nur ansatzweise dazu verpflichtet ist, eine Rückerstattung anzubieten! Fertig.
Aktuell ist's bei mir auch so, Käufer hat Ware erhalten alles bestens. Ware war neu verpackt und versiegelt, Geld einbehalten weil Käufer Zeit haben soll, die Ware zu bemängeln bzw. dazu noch motiviert wird durch dieses sinnbefreite System. Angenommen Käufer nutzt das aus, dann sitze ich auf der Ware, die zusätzlich vom Wert herabsteigt da sie aus der Verpackung genommen wurde und ich sie nicht mehr als Neu anbieten kann, und das Geld geht zurück ich hab Minus. Klar ist das ein worst case, aber durchaus realistisch. Und dann willst du auf AGB und Käuferschutz hinweisen. Schlau
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31-01-2025 11:13
@stmgnt_1447 schrieb:Was daran nicht zu verstehen ist? Ernsthaft? Die Bewertung ist da, eigentlich abgenommen und alles durch.Vom Prinzip hafte ich jetzt noch 28 Tage für ggf defekte, selbst wenn der Käufer die selbst verursacht. Das ist ein Fakt.. das gibt es im EU Recht nicht, aber scheinbar bei EBay.. und das wundert mich..
Ich weiß nicht, scheinbar verstehst du es tatsächlich nicht.
Der Ebay-Käuferschutz geht auf deine Kappe, natürlich.
Auf die Kappe aller Verkäufer und noch viel länger, wie ich bereits schrieb, bei Zahlung mit Paypal zB satte 180 Tage.
Wenn dir das nicht passt, dann solltest du nicht mehr bei Ebay oder anderen, gleich gelagerten Diensten verkaufen und über diese Zahlungen entgegen nehmen.
Ihr benutzt alle Onlineplattformen- und dienste und scheint euch überhaupt nicht mit den Risiken, den AGB, den Nachteilen auszukennen.
Was meinst du was da teils abläuft, wenn du ins Ausland verkaufst.
Da ist der Einbehalt von ein paar Tagen noch gar nichts gegen.
Man mag das alles als unfair, ungerecht, nicht rechtens empfinden, doch wenn man da mitspielt, muss man auch die Regeln akzeptieren und über die weiß man am besten vor Spielbeginn Bescheid.
Alles hat Vor- und Nachteile. Sich immer nur die Rosinen rauspicken geht nicht.
Wenn du als Käufer hier Probleme hast mit einem Verkäufer oder seinem Artikel, dann genießt du sicher gerne den Ebay-Käuferschutz.
Da wird es dir herzlich egal sein, wie lange der Verkäufer auf sein Geld warten muss oder ob er es überhaupt je ausbezahlt bekommt.
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31-01-2025 11:39
Deine Fragen dazu habe ich bereits oben oder je nach Einstellung unten teilweise beantwortet.
Wozu dann eine Garantie oder Gewährleistung nach EU Recht aus schließen
Eine Garantie braucht man nicht ausschließen, weil die niemand geben muss. Auch kein gewerblicher Verkäufer. Das ist eine freiwillige Leistung meistens direkt von den Herstellern, die Bedingungen dazu sind frei gestaltbar.
Und die Gewährleistung (neu Sachmängelhaftung), kannst du gar nicht komplett ausschließen, weil auch du als privater Verkäufer für den von dir beschriebenen Zustand deines Artikels haftest.*
Sonst könnte jeder jeden Schrott verkaufen und wäre nicht dafür verantwortlich und zu packen. Würde dir als Käufer sicher auch nicht gefallen.
So steht es auch in unseren Gesetzen, falls du dich mal mit dem BGB vertraut machen möchtest.
Sollte Ebay entgegen unseren Gesetzen entscheiden, dann steht es jedem frei, seine Rechte zivilrechtlich durchzusetzen.
Übersetzt heißt das, jeder private Verkäufer gibt automatisch eine Garantie oder Gewährleistung von 30 Tagen auf seine verkaufte Ware und haftet für eventuelle Schäden.
Es ist sogar noch schlimmer, du haftest (Sachmängelhaftung!) 2 Jahr als privater Verkäufer.
So hast Du es geschrieben, verstehe ich das richtig?
Das hast du richtig, aber zu kurz verstanden.
Wobei ich den Eindruck habe, dass du auch nicht weißt, was die Sachmängelhaftung wirklich ist und bedeutet.
*Der Verkäufer muss dem Käufer die verkaufte Ware frei von „Sach- und Rechtsmängeln“ übergeben. Ist die Ware mangelhaft, kann der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen.
Ohne weitere Vereinbarung beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Um dieses Risiko auszuschließen, kann der Verkäufer beim Privatverkauf die Gewährleistung ausschließen. Dabei muss der Verkäufer gewisse Vorgaben berücksichtigen. Zudem hat jeder Gewährleistungsausschluss Grenzen.
Der Gewährleistungsausschluss ist unwirksam, wenn der Verkäufer den Käufer über den Zustand der Ware bewusst täuscht („arglistige Täuschung §§ 123, 444 BGB).
Deshalb, hier geht es auch um verdeckte Mängel an der Ware, ist mit der Zustellung und einer Bewertung der Drops eben noch nicht gelutscht.
Das ist durchaus gesetzeskonform.
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31-01-2025 14:42
Die Argumente sind eben auch nur teilweise nachvollziehbar.
Ich gehe ja auch nicht auf einen Flohmarkt kaufe etwas und gebe die Kohle dann dem Flohmarktbetreiber der das Geld dann nach gutdünken an den Verkäufer weitergibt.
Ebay hat doch dieses "risikobehaftete" Bezahlverfahren ja selbst eingeführt.
Ich hatte bisher noch keine Probleme aber verstehen kann und will ich es nicht.
In diesem Sinne😊
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31-01-2025 15:45
Du vergleichst aber hier Äpfel mit Birnen.
Auf dem Flohmarkt kannst du die Ware in Augenschein nehmen und entscheiden, ob du kaufen möchtest oder nicht.
Du kannst Kratzer, Risse, Abnutzungen sehen, beurteilen, am Preis handeln wenn gewünscht.
Bei einem Onlinekauf muss man sich darauf verlassen können, dass die Angaben des Verkäufers stimmen.
Und da nun mal entgegen der vom Marktplatzbetreiber postulierten Meinung nicht alle Menschen gut sind und schon ordentlich von Verkäuferseite betrogen wurde und wird, der Trend eben doch in Richtung betreutes Kaufen (sogar Leben) geht, gibt es nun diesen Käuferschutz.
Das ist ja jetzt auch keine Erfindung von Ebay und auch nicht nur hier anzutreffen, dass die Käufer zum Nachteil der Verkäufer gepampert werden.
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31-01-2025 16:24
Deine Ausführungen zur Sachmängelhaftung bei Privatverkauf sind schlicht falsch. Keiner haftet 2 Jahr als Verkäufer Privat.. selbs gewerblich müssen auf Gebrauchtwaren nur 6 Monate geben. Das zeigst Du mir bitte wo das steht mit 2 Jahren nach Sachmängelausschluss..
Wenn der Käufer ebend den Artikel begutachtet hat und ausführlich getestet hat und dann bewertet, ist ja alles Ok.. spätere Mängel nach 2 oder 3 Wochen kann man nicht vorsätzlich dem Verkäufer unterstellen, wie du es beschreibst...
