Geld Einbehalten trotz zustellbestätigung und positiv bewertet
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30-01-2025 16:25
Ich habe einen hochpreisigen Artikel verkauft. Da ich sehr selten verkaufe , es war meine dritte Transaktion, wurde das Geld einbehalten. Sendung wurde zugestellt, Käufer hat positive Bewertung hinterlassen, Top Kommunikation. Nun soll ich weitere 27 Tage auf das Geld warten, was ich unverschämt finde. Was ist der Grund dafür? Mit Käuferschutz hat das auch nichts mehr zu tun, würde beim Käufer in 2 Wochen was kaputt gehen, könnte er ja reklamieren, obwohl das gar nicht mehr meine Verantwortung ist.. 1 bis 2 Wochen hätte ich auch noch verstanden, aber 30 Tage?... wäre besser einen Bestätigungsbutton wie bei Paypal zu installieren oder nach positiver Bewertung frei geben... verrückt..
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31-01-2025 16:35
Und du verwirrst mich. Du gehst auf den Flohmarkt, begutachtest es, bei gefallen bezahlst und nimmst es mit. Bei Schäden die ggf später auftreten haftest Du selber, nicht der Verkäufer. In diesem Fall bei Ebay das selbe, gekauft, begutachtet und getestet und dann die Bewertung abgegeben das alles super ist.. damit ist der Kauf abgeschlossen eigentlich.. wie ich erklärte, schüttet der Käufer 2 Wochen später ein Glas Wasser über die Elektronik, und reklamiert was wofür ich gar nichts kann.. bei den Ebay Willkürentscheidungen immer ein Glücksspiel wahrscheinlich.. vielleicht verstehst jetzt was ich meine... das mit den Ebay AGB hab ich verstanden, nur weicht das dennoch von der EU Richtlinie ab... und was den Paypal Käuferschutz betrifft, ja 6 Monate, aber es gibt einen Button für Käufer immerhin als Bestätigung und damit das Geld für den Verkäufer.. und die 180 Tage gelten nicht auf selbst verursachte Defekte vom Käufer ggf.. ich hab Glück mit dem Käufer, der mir sogar Unterstützung für die Geldfreigabe angeboten hat, aber hier kann leider keiner eingreifen in den Prozess laut Ebay.. Aber es wird auch schwarze Schafe geben, die dann EBay da ausnutzen..
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31-01-2025 19:28
Klar hinkt der Vergleich aber wie @stmgnt_1447 schon ausführt ist das Geschäft nach der Begutachtung und der positiven Bewertung eigentlich abgeschlossen. Was hinterher kommt, wenn der Käufer noch einen Fehler findet etc. steht auf einem ganz anderen Blatt und das Argument das Ebay möglicherweise in Vorkasse gehen muß und seinem Geld hinterherläuft steht wieder auf einem anderen Blatt.
Ich versuche die Dinge möglichst einfach zu halten und das heißt für mich Ware gegen Kohle.
So einfach ist das (zumindest für mich).
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31-01-2025 20:43
Wenn der Vergleich hinkt, warum führst du ihn dann an 😉
Das Geschäft ist eben nicht nach einer positiven Bewertung abgeschlossen, wurde ja nun schon ausgiebig erklärt.
Es gibt eben auch Mängel, die nicht sofort erkennbar sind.
Davon ab, ist es müßig, darüber zu diskutieren.
Es ist wie es ist.
Wem das nicht gefällt, muss es nicht mitmachen.
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31-01-2025 20:48
Natürlich muß hier keiner mitmachen. Ich hatte bisher ja auch keine Probleme aber wenn du egl wo etwas kaufst erkennst du möglicherweise auch nicht gleich alle Probleme die der Kauf aufweisen könnte und das Geld wechselt trotzdem Besitzer.
Aber du hast Recht es ist müßig das Thema weiter breitzutreten denn der Hausherr bestimmt hier sowieso wie der Laden läuft.
In diesem Sinne einen schönene abend noch
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31-01-2025 20:56
Wo das steht mit den 2 Jahren schaust du doch bitte mal selber im Netz nach.
Und das mit den 6 Monaten bei gewerblichen Verkäufern ist auch falsch.
Informiere dich doch bitte erst mal, bevor du Dinge behauptest, die nicht stimmen.
Außerdem schreibe nicht ich das mit den Mängeln nach 2-3 Wochen, das ist eben so.
Das hat auch gar nichts mit Ebay zu tun.
Ich schreibe es gerne noch mal, du scheinst überhaupt keine Ahnung zu haben, was die Sachmängelhaftung bedeutet.
Auch darüber gibt es ausreichend Infos im Netz für dich.
Warum Ebay dein Geld einbehält, habe ich versucht dir zu erklären, das kannst du annehmen oder nicht.
Ich muss mich weder für die Gesetze noch für das Verhalten von Ebay rechtfertigen, daher mache ich hier dann Schluß, da es mit deinem Halb- und Unwissen nicht weiter geht.
Man kann sich Wissen und Kenntnisse aneignen wollen, auch wenn sie unbequem sind oder einem nicht passen oder eben nicht, dann bleibt wie du bist.
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31-01-2025 23:08
Ok Schluss, ich erinnere Dich dennoch dran, das die Sachmängelhaftung ausgeschlossen werden kann im privaten Verkauf, was auch eine Mehrzahl macht. Und darum ging es von Anfang an... ohne diese hast Du natürlich Recht, aber damit ist Deine Aussage auch nur Halbwissen... also bitte nicht andere verunsichern. Danke und alles Gute.
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31-01-2025 23:34
🙄
Lies es dir noch ein paarmal durch:
*Der Verkäufer muss dem Käufer die verkaufte Ware frei von „Sach- und Rechtsmängeln“ übergeben. Ist die Ware mangelhaft, kann der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen.
Ohne weitere Vereinbarung beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Um dieses Risiko auszuschließen, kann der Verkäufer beim Privatverkauf die Gewährleistung ausschließen. Dabei muss der Verkäufer gewisse Vorgaben berücksichtigen. Zudem hat jeder Gewährleistungsausschluss Grenzen.
Aber jetzt ist dann wirklich Schluß
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01-02-2025 09:45

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