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21-02-2025 14:44
Betreff: Unfaire Zahlungseinbehaltung durch eBay – Keine klare Information für Verkäufer
Hallo eBay-Community,
ich bin seit dem 16.02.2002 Mitglied bei eBay mit 100 % positiven Bewertungen und habe vor Kurzem eine äußerst frustrierende Erfahrung gemacht: eBay hält meine Zahlung ohne ausreichende Vorabinformation für 30 Tage zurück – trotz erfolgreicher Lieferung und Zufriedenheit des Käufers!
Der Fall im Detail:
- Ich habe den Artikel als privater Verkäufer eingestellt.
- Beim Einstellen wurde nicht klar kommuniziert, dass hohe Beträge grundsätzlich 30 Tage einbehalten werden. Laut eBay-Bedingungen heißt es nur, dass Beträge „gegebenenfalls“ einbehalten werden – was völlig anders klingt.
- Der Käufer hat den Artikel erhalten und ist zufrieden, was er per Telefonat bestätigt hat. Seine positive Bewertung wird dies bald zeigen.
- In meinem Angebot habe ich keine Rücknahme oder 30-Tage-Geld-zurück-Garantie angeboten.
eBay verweigert die Auszahlung – trotz klarer Sachlage
Mehrere Beschwerden beim Kundenservice blieben erfolglos. Man verweist nur auf die Nutzungsbedingungen, ohne konkret auf meine Punkte einzugehen. Mir wurde keine Möglichkeit für eine frühere Freigabe oder einen Widerspruch genannt.
Ich finde es unfassbar, dass eBay langjährige, seriöse Mitglieder so behandelt, während gewerbliche Verkäufer scheinbar problemlos Artikel als „sofort verfügbar“ listen dürfen, die gar nicht auf Lager sind.
Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Gibt es Möglichkeiten, eBay in solchen Fällen stärker unter Druck zu setzen? Ich erwäge, dies öffentlich zu machen (Medien, Verbraucherschutz, CSSF in Luxemburg), ich habe nun eine geniale Lösung zu diesem Problem gefunden, Konto löschen und woanders Verkaufen
Gelöst! Gehe zu Lösung.
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Betreff: Geld einbehalten
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23-06-2025 15:02 - bearbeitet 23-06-2025 15:04
@pankow123 schrieb:Dafür sollten die Zinsen zahlen, dann würden die auch fremde Gelder nicht einfach einbehalten.
Und Dir bei Verkauf die Provsionzahlung nachberechnen, die du umgehst.
Wenn schon korrekt, dann richtig.
Palettenwagen, Messestand, ...
typischer Privatverkauf, alles klar - aber als Industriebedarf einstellen ...
Betreff: Geld einbehalten
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08-07-2025 12:11
was machst du wenn dein Arbeitgeber deinen Lohn erstmal 180 Tage oder länger einbehält um abzuwarten ob der Kunde wo du gearbeitet hast, etwas zu bemängeln hat.... findest du das dann auch ok ?
Betreff: Geld einbehalten
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08-07-2025 22:27
@killyou_two schrieb:was machst du wenn dein Arbeitgeber deinen Lohn erstmal 180 Tage oder länger einbehält um abzuwarten ob der Kunde wo du gearbeitet hast, etwas zu bemängeln hat.... findest du das dann auch ok ?
Wäre mir jetzt aber neu, dass eBay Dein Arbeitgeber ist. Und die 180 Tage betrifft eigentlich PayPal und nicht eBay.
Im Übrigen finde ich es immer wieder erstaunlich, wie die Leute davon überrascht werden und sich darüber aufregen, wenn etwas, was vorher lang und breit als mögliche Konsequenz angekündigt wurde, dann letztendlich auch eintritt.
Ich habe wieviele andere auch seinerzeit aufgrund dieser Möglichkeit, dass eBay nach eigenem Ermessen das Geld einbehalten könnte, meine Verkaufsaktivitäten bei eBay eingestellt. Ich habe mir die neuen AGB tatsächlich durchgelesen, und ihnen nicht zugestimmt - zumindest was das Verkaufen betrifft.
Denn jeder, der hier Angebote von Artikeln einstellt, um sie zu verkaufen, hat auch den Verkaufsbedingungen zugestimmt, über die sich jetzt hier aufgeregt wird. Ob die Bedingungen nun gelesen und oder verstanden wurden, kann ich nicht beurteilen. Aber Ihr habt zugestimmt, dass eBay in bestimmten Fällen das Geld einbehalten kann und jetzt stört es Euch, dass eBay diese Gelegenheit auch nutzt?
Ich kann ja verstehen, dass man hofft, dass der Kelch an einem vorübergehen mag und es einen selbst nie betreffen wird. Aber wenn es einen dann doch erwischt, kann man das dann nicht mit etwas Würde und stoischer Ruhe ertragen?
Es gibt ja schon einige Threads zum gleichen Thema, und dass auch schon seit einigen Jahren (sind wohl mittlerweile archiviert worden). Und ich hab auch schon vermutlich bei einigen meine unqualifizierte Meinung dazu gegeben.
Daher will ich euch mit weiteren Ausführungen verschonen.
Betreff: Geld einbehalten
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21-07-2025 16:05
So mache ich es auch, eBay so nicht mit mir.
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23-07-2025 08:26
Auch ich musste heute leider feststellen, dass mein Geld - mit dem ich natürlich irgendwie schon gerechnet habe - trotz positiver Bewertung und Freigabe durch den Käufer. noch gut einen Monat einbehalten wird. Ich habe einen Laptop verkauft und wollte mit dem Geld einen neuen Laptop refinanzieren.
Es war nicht mein erster höherpreisiger Verkauf in diesem Jahr. Im Januar allerdings hat ebay das Geld fast sofort freigegeben.
Seit 10 Jahren bin ich bei ebay. Eigentlich auch länger, da ich mein Konto aus 1999 aufgrund einer Namensänderung nicht weiterführen konnte. Weiterhin aber 100% positive Bewertungenn als Käufer / gelegentlicher Verkäufer.
Ich kann das Argument nachvollziehen, dass man Käufer und Verkäufer schützen will. Aber der Käufer ist vorberhaltlos zufrieden und ich habe ja nicht aus Jux und Dollerei verkauft, sondern weil ich gerne das Geld hätte.
Da die Chat-KI mir nichtmal die Hotlinenummer nennen konnte (+49 33203 851 021, Kalkül?), habe ich es heute gleich dort versucht, ob ich dort vielleicht eine natürlichen Intelligenz erreiche - und hatte Glück:
Berträge über 500 EUR werden durch die Rechnungsprüfung gejagt, die einige Tage dauern kann. Da der Artikel errst gestern bezahlt wurde, solle ich mich am kommenden Montag melden, sollte das Geld noch nicht zur Auszahlung gekommen sein. Das werde ich so machen.
Allerdings frage ich mich, ob das bei hochpreisigen anderen Verkäufen (Auto usw.) auch so läuft oder ob die EInstufung nach irgendwelchen Kategorien geht. Ist hjedenfalls völlig intransparent geregelt.
Natürlich sollte man davon ausgehen, dass ebay mit dem einbehaltenen Geld zwischenzeitlich gut arbeitet. Und das wird nicht allzuwenig sein. Das dürfte auch der Grund sein, warum die privaten Verkäufe kostelos sind: Es generiert einfach mehr Volumen zum finanziellen Arbeiten.
Als Verkäufer hinterlässt das allerdings einen schlechten Geschmack, da ich einen Artikel sauber abgeliefert habe und jetzt ohhne Geld dastehe. Der Käufer hat jetzt immerhin ein neues Gerät auf das er nicht warten muss. Man könnte ja auch - wie bei [nicht auf eBay] - einfach eine verbindliche Abfrage dazwischenschalten, ob die Transaktion beidseitig erfolgreich und ordnungsgemäß abgelaufen ist. Wenn ja -> Freigabe. Ist ja schließlich ein Privatverkauf wie auf dem Flohmarkt. Wenn's für beide in Ordnung ist, was sollte es ebay dannn noch scheren.
Mal gucken, wie es weitergeht. Ich werde mir aufgrund dieser seltsamen und nicht Erfahrung und nicht ganz nachvollziehbaren Verfahrensweise tatsächlich überlegen, ob ich meine Privatsachen nicht doch lieber irgendwoanders verkaufe.
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31-07-2025 02:15
2 Wochen,Käufer zu Frieden, alles positiv verlaufen. Keine Beschwerden. Alles top. Und ich warte immer noch auf meine Kohle.
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04-08-2025 18:14
Geht mir genauso.
Und es geht um 3.662 € die ich dringend zur Bezahlung meines Architekten benötige - dafür verkaufte ich (auch nicht zum 1.ten Mal) Gold und Silber Münzen - der Käufer bewertete auch schon Positiv.
Jetzt bin ich gezwungen, tief in den Dispo zu gehen, obgleich ich die Kohle sofort gehabt hätte, hätte ich doch blos beim Uhrmacher meine Münzen veräußert...
Wer zahlt mir die Dispozinsen ? - Ebay ???
Habe jetzt Strafanzeige wegen des Verdachtes der Unterschlagung erstattet.
Denn ich bleibe hier auf erheblichem Verzugsschaden sitzen.
Vielleicht sollten wir unsere Grundsätze ändern, und Steuern mal eben für 2 Jahre einbehalten, um dem Staat die Möglichkeit zu geben , uns zu zeigen, daß er endlich mal verantwortungsbewußt mit unseren Gelder umgeht ?
Ist doch mal eine Maßnahme - oder ?
Fakt ist: Ebay macht sich hier strafbar und ich werd´ EBAY hier auch nicht vom Haken lassen.
Entweder das Geld ist binnen 72 Std. da, oder EBAY findet sich vor dem Richter wieder 😉
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04-08-2025 21:59
Moin @miros_2653
dann wünsche ich Dir mal viel Glück beim Gang zum Gericht. Aber informiere bitte Deinen Anwalt vorher darüber, daß Du vor dem Verkauf den Ebay-AGB zugestimmt hast, bevor dieser eine Klage einreicht.
Peter
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06-08-2025 07:21
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06-08-2025 08:23
@miros_2653 schrieb:
Habe jetzt Strafanzeige wegen des Verdachtes der Unterschlagung erstattet.
Denn ich bleibe hier auf erheblichem Verzugsschaden sitzen.
◇◇◆◇◇◆◇◇◆◇◇
bitte informiere die Community, wie das Ganze ausgegangen ist

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