30-05-2025 09:30 - bearbeitet 04-06-2025 15:01
Hallo allerseits und ❤️lich willkommen zu der eBay-Fragestunde mit dem eBay Community Team & dem Community Support Team .
Da wir diese Woche kein spezielles Thema haben, zögert bitte nicht, eure (bitte nicht bereits von anderen Mitgliedern vorhandene Themen) allgemeinen Kauf- oder Verkaufsfragen hier zu stellen.
Um eure Fragen schneller beantworten zu können, bitten wir euch jeweils eine Frage pro Beitrag zu wählen. Selbstverständlich könnt ihr so viele Beiträge in der eBay-Fragestunde schreiben, wie ihr möchtet - das ist sogar von uns gewünscht!
Die Fragestunde bleibt bis 15:00 Uhr geöffnet. Danach wird sie für weitere Fragen geschlossen. Selbstverständlich werden wir uns aber auch weiterhin darum kümmern, alle Fragen zu beantworten, die möglicherweise noch unbeantwortet sind – gebt uns dafür bitte etwas Zeit, da wir dann häufig andere Kollegen um Unterstützung fragen müssen, um die korrekte Antwort für euch zu bekommen.
Um Deine Frage zu veröffentlichen, klicke in der unteren rechten Ecke dieses Beitrags auf Antworten, gebe Deine Frage ein und klicke zwischen 14.00 und 15.00 Uhr auf "Antwort".
Das Format der eBay-Fragestunde spiegelt das Format unserer Community-Diskussionsforen wider, in denen alle Beiträge chronologisch auftreten. Das Community-Team beantwortet jede eingehende Frage in dieser Reihenfolge und zitiert die ursprüngliche Frage dann in der jeweiligen Antwort. Dieses Zitat und die Antwort erscheinen chronologisch später und somit weiter unten.
WICHTIG: auch wenn wir das Format des Diskussionsforums nutzen, ist die Fragestunde einzeln und alleine nur für Fragen einzelner Mitglieder da und nicht um Diskussion zu starten - nutzt dafür bitte gerne wie immer unser Diskussionsforum.
Solltet ihr die eBay-Fragestunde leider verpasst haben, freuen wir uns, wenn ihr eure Frage direkt in der Community stellt oder aber auch einfach bis zur nächsten Fragestunde* wartet.
04-06-2025 14:32
Alle möglichen Statistiken werden dem VK an den Kopf geworfen aber sowas wichtiges nicht? Ich habe doch auch die Kosten bei Einlösung zu tragen?
04-06-2025 14:28
Hallo nina@ebay ,
Genau diese Antwort habe ich erwartet.
Ich gehe davon aus das Du diese Links welche Dir für diese Antwort zur Verfügung stehen gelesen hast.
Es kann ja sein das beim lesen etwas übersehen wurde:
Es betrifft Warenlieferungen von Händlern in die Schweiz und Lichtenstein, sowie Warenlieferungen innerhalb der Schweiz.
Seit dem 28.01.2025 gilt das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz der Schweiz. Hier der Auszug:
Auszug aus den revidierten MWST-Steuergestz 28.01.2025
Teilrevision MWSTG - Plattformbesteuerung
Eine Plattform wird nicht als Leistungserbringerin angesehen, wenn sie eine oder mehrere der folgenden
Bedingungen erfüllt:
a. Sie ist weder unmittelbar noch mittelbar am Bestellprozess beteiligt; (erfüllt Ebay)
b. Sie erzielt keinen Umsatz, der unmittelbar mit dem Geschäfts zusammenhängt;(erfüllt Ebay, Transaktionsgebühren)
c. Sie führt lediglich die Zahlungsabwicklung im Zusammenhang mit der Bestellung durch; (erfüllt Ebay)
c. Sie stellt lediglich Platz für Anzeigen zur Verfügung (ohne dass gleich ein Kauf getätigt werden kann); (erfüllt Ebay)
d. Sie erbringt lediglich Werbeleistungen; (erfüllt Ebay)
e. Sie leitet Käufer lediglich auf andere elektronische Plattformen um oder weiter (bei denen Waren zum
Verkauf angeboten werden, ohne weitere Eingriffe in die Lieferung). (erfüllt Ebay , Shopseiten)
(Art. 20a Abs. 2 revMWSTG
Und jetzt kommts:
Teilrevision MWSTG - Plattformbesteuerung
• Obligatorische MWST-Pflicht für Plattformen
• mind. CHF 100'000 pro Jahr im In- und Ausland aus Leistungen, die nicht nach Art. 21 Abs. 2 MWSTG von
der MWST ausgenommen sind und
• Sitz im Inland oder
• Leistung im Inland
• Ort der Lieferung im Inland oder
• mind. CHF 100'000 mit Kleinsendungen, die ins Inland eingeführt werden (Versandhandelsregelung)
• Ausländische Plattformen werden bei der ESTV eingetragen, auch wenn sie auch noch Kunden im Fürstentum Liechtenstein haben.
Ein simples Beispiel:
Du kaufst eine Tafel Schokolade im Supermarkt.
Angeschriebener Preis 2€.
Wieviel bezahlst Du nun an der Kasse?
2€ oder 2€ ( + 7% Mwst. Satz auf Lebensmittel ) = 2.14€ ?
Angeschriebene Preise sind verbindlich, einzige Ausnahme ist, wenn der Preis eindeutig als "Netto-Preis" deklariert ist. Steht auch so im MwSt. Gesetz der Schweiz!
Ist dies der Fall kommt dann noch MwSt. dazu.
Bei Ebay habe ich noch nie gesehen das dort "Netto-Preise" deklariert ist.
04-06-2025 14:22
@mmstore74 schrieb:
Weil es so ist lustig und Danke für deine Antwort 🤣🤣🤣
Lieben Gruß und noch einen schönen Tag
Hallo @mmstore74 ,
anders lässt sich es leider nicht beantworten 😄
Der derzeitige nutzcase, ist momentan nur für den Versand vorgesehen.
Beste Grüße
Patrick
04-06-2025 14:20
04-06-2025 14:15
@mmstore74 schrieb:
Hallo zusammen
Liebes Community Team meine Frage heute
Warum ist es nicht möglich seine Käufe auch direkt mit dem ebay Guthaben zu bezahlen?
Lieben Gruß
Marc
Hallo @mmstore74 ,
weil es so ist, ob es in Zukunft diesbezüglich Möglichkeiten geben wird, können wir dir derzeit nicht sagen.
Beste Grüße
Patrick
04-06-2025 14:13
@murmu67 schrieb:
Geschätze Ebay-Mitarbeiter,
Ich habe 2 Artikel verkauft auf Ebay.de.
Artikelnummer : 197070709487 und 197092002777
Angemeldet bin ich in der Schweiz, mein Wohnsitz und Adresse ist ebenfalls in der Schweiz.
Der Käufer ist ebenfalls in der Schweiz ansässig und hat auch eine gültige Adresse in der Schweiz.
Die Gesamtrechnung wurde von mir für den Käufer erstellt, die Versandkosten wurden geändert und an den Käufer zugestellt.
Der Käufer öffnet die Rechnung über den Button oben rechts "Pay Now" und die Überraschung war da.
Auf dieser Rechnung ist nun noch zusätzlich Mehrwertsteuer aufgelistet, was bei einem Verkauf innerhalb der Schweiz nicht gestattet ist, denn weder ich noch der Käufer haben ein Geschäft und sind somit nicht Mehrwertsteuerpflichtig.
Ich verkaufe Weltweit meine Artikel, eingestellt bei Ebay.de, da Ebay.ch im Ranking ganz weit hinten ist.
Dies ist aus meiner Sicht ein massiver Programmierfehler, welcher unbedingt behoben werden sollte.
Die Antworten, welche von Ebay kommen sind nicht haltbar und es wird immer wieder auf vollgene Links hingewiesen:
http:// Leitfaden - Regeln für mehrwertsteuerpflichtige Zulieferer in der Schweiz
In diesem Leitfaden, geht es eindeutig um die Zulieferung in die Schweiz und Lichtenstein und nicht um den Verkauf von Artikel innerhalb der Schweiz. Verkäufe innerhalb des Landes sind mit den deklarieren Preisen verbindlich, da kann doch Ebay nicht nochmals Mehrwertsteuer bei einem Schweizer Käufer einfordern, dies ist unzulässig.
Die Ware ist ja schon in der Schweiz wird innerhalb der Schweiz versendet und ist Zoll- und Mehrwertsteuerrechtlich abgerechnet.
Hat sich jemand bei Ebay schon einmal damit beschäftigt und diese Leitfäden einmal genau gelesen?
Auch der vollgende Link von Ebay trifft nicht zu, denn der Käufer ist Kilometerweit von der Staatsgrenze.
Kauft nun ein Schweizer Käufer einen Artikel, berechnet Ebay.de nun Mehrwertsteuer, warum und aus welchem Grund, der Artikel verbleibt innerhalb der Schweiz und wird die Staatsgrenze niemals überschreitet.
Auch auf Gesamtrechnungen, welche ich stelle, da .B. die Versandkosten abgepasst werden müssen, wird dann beim anklicken auf den Button "Pay Now" dem Käufer Mehrwertsteuer berechnet.
Dies ist aus meiner Sicht ein massiver Programierfehler, welcher unbedingt behoben werden sollte.
Zu diesem Thema würde ich gerne einmal eine fundierte und nachvollziehbare Antwort erhalten.
Den Versuch Ebay.ch in Bern zu erreichen per Telefon ( 031 ....) ist nicht möglich da diese Verbindung nicht bedient wird.
@murmu67 Hallo und vielen Dank für deine Frage. 🙂
Seit dem 01. Januar 2025 muss eBay auf Waren die in die Schweiz, nach Liechtenstein und Büsingen eingeführt werden, sowie auf inländische Transaktionen in der Schweiz, in Liechtenstein und Büsingen Mehrwertsteuer (MWST) einziehen und abführen.
Wenn eBay die MWST einzieht, wird der volle Wert der Bestellung einschließlich der Versandkosten und anderer Gebühren angesetzt.
Liebe Grüße,
Nina
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04-06-2025 14:08
04-06-2025 14:07
@itec-systems schrieb:
Hallo,
ich frage mich immer wo man sieht wer bei welchem Artikel einen 10% Gutschein eingelöst wurde. Mir fehlt hier komplett die Übersicht wieviel Käufer diesen bei mir nutzen.
Ich weiß zb. dass der Gutschein bei Bestellung 11-13158-84910 genutzt wurde aber das wird mir nirgends angezeigt oder?
Hallo @itec-systems ,
kurz und schmerzlos, das ist leider für dich nicht einsehbar oder allgemein für Verkäufer.
Die Frage hatte wir schon einmal beantwortet.
Beste Grüße
Patrick
04-06-2025 14:07
Geschätze Ebay-Mitarbeiter,
Ich habe 2 Artikel verkauft auf Ebay.de.
Artikelnummer : 197070709487 und 197092002777
Angemeldet bin ich in der Schweiz, mein Wohnsitz und Adresse ist ebenfalls in der Schweiz.
Der Käufer ist ebenfalls in der Schweiz ansässig und hat auch eine gültige Adresse in der Schweiz.
Die Gesamtrechnung wurde von mir für den Käufer erstellt, die Versandkosten wurden geändert und an den Käufer zugestellt.
Der Käufer öffnet die Rechnung über den Button oben rechts "Pay Now" und die Überraschung war da.
Auf dieser Rechnung ist nun noch zusätzlich Mehrwertsteuer aufgelistet, was bei einem Verkauf innerhalb der Schweiz nicht gestattet ist, denn weder ich noch der Käufer haben ein Geschäft und sind somit nicht Mehrwertsteuerpflichtig.
Ich verkaufe Weltweit meine Artikel, eingestellt bei Ebay.de, da Ebay.ch im Ranking ganz weit hinten ist.
Dies ist aus meiner Sicht ein massiver Programmierfehler, welcher unbedingt behoben werden sollte.
Die Antworten, welche von Ebay kommen sind nicht haltbar und es wird immer wieder auf vollgene Links hingewiesen:
http:// Leitfaden - Regeln für mehrwertsteuerpflichtige Zulieferer in der Schweiz
In diesem Leitfaden, geht es eindeutig um die Zulieferung in die Schweiz und Lichtenstein und nicht um den Verkauf von Artikel innerhalb der Schweiz. Verkäufe innerhalb des Landes sind mit den deklarieren Preisen verbindlich, da kann doch Ebay nicht nochmals Mehrwertsteuer bei einem Schweizer Käufer einfordern, dies ist unzulässig.
Die Ware ist ja schon in der Schweiz wird innerhalb der Schweiz versendet und ist Zoll- und Mehrwertsteuerrechtlich abgerechnet.
Hat sich jemand bei Ebay schon einmal damit beschäftigt und diese Leitfäden einmal genau gelesen?
Auch der vollgende Link von Ebay trifft nicht zu, denn der Käufer ist Kilometerweit von der Staatsgrenze.
Kauft nun ein Schweizer Käufer einen Artikel, berechnet Ebay.de nun Mehrwertsteuer, warum und aus welchem Grund, der Artikel verbleibt innerhalb der Schweiz und wird die Staatsgrenze niemals überschreitet.
Auch auf Gesamtrechnungen, welche ich stelle, da .B. die Versandkosten abgepasst werden müssen, wird dann beim anklicken auf den Button "Pay Now" dem Käufer Mehrwertsteuer berechnet.
Dies ist aus meiner Sicht ein massiver Programierfehler, welcher unbedingt behoben werden sollte.
Zu diesem Thema würde ich gerne einmal eine fundierte und nachvollziehbare Antwort erhalten.
Den Versuch Ebay.ch in Bern zu erreichen per Telefon ( 031 ....) ist nicht möglich da diese Verbindung nicht bedient wird.
04-06-2025 14:03
Hallo,
ich frage mich immer wo man sieht wer bei welchem Artikel einen 10% Gutschein eingelöst wurde. Mir fehlt hier komplett die Übersicht wieviel Käufer diesen bei mir nutzen.
Ich weiß zb. dass der Gutschein bei Bestellung 11-13158-84910 genutzt wurde aber das wird mir nirgends angezeigt oder?
04-06-2025 14:01
Willkommen zur heutigen Fragestunde!
Willkommen zur wöchentlichen eBay-Fragestunde mit dem eBay Community Team (miriam@ebay, patrick@ebay, steffi@ebay) & dem Community Support Team, welche eure Fragen beantworten werden. Sofern nicht anders angegeben, findet die Fragestunde jeden Mittwoch von 14:00 bis 15:00 Uhr statt.
Wenn ihr mehrere Fragen habt, erstellt bitte einen Beitrag pro Frage, damit wir so effektiver darauf eingehen können. Wenn eine Frage nicht direkt beantwortet werden kann, melden wir uns, sobald wir eine Rückmeldung für euch haben.