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Liebe eBay-Verkäufer,
als Ihr Partner möchten wir Ihnen schon frühzeitig kommende Änderungen für gewerbliche Verkäufer ankündigen. Die umfassenden Verkäufer-News werden im Frühling veröffentlicht. Darin kündigen wir weitere Verbesserungen unserer Plattform an, die Sie beim Ausbau Ihres eBay-Geschäfts und bei der Steigerung Ihrer Verkäufe unterstützen werden.
Machen Sie sich mit den Änderungen vertraut
Gebührenänderungen bei eBay.de
Wir vereinfachen die Gebührenstruktur bei eBay.de und investieren weiter in den Ausbau Ihrer Reichweite und in unsere Verkäufer-Tools, mit denen wir Sie bestmöglich beim Verkaufen unterstützen.
Ab 1. April 2019 treten folgende Änderungen in Kraft:
- Verkaufsprovisionen und Obergrenzen werden geändert und neu strukturiert. Ein Shop-Abonnement lohnt sich dann umso mehr.
- Die Gebühren für die Zusatzoptionen Untertitel und Galerie Plus ändern sich.
- Statt prozentualer Rabatte auf die Anzeigengebühr schreiben wir Festbeträge gut. Damit sorgen wir für ein faires und vergleichbares Handeln über verschiedene internationale eBay-Websites hinweg.
- Der eBay Plus-Rabatt auf die Verkaufsprovision entfällt. Ihre eBay Plus-Angebote genießen weiterhin bessere Sichtbarkeit und große Attraktivität für Käufer.
Mehr Sichtbarkeit durch Artikelmerkmale
Mit der Einführung der produktbasierten Kauferfahrung im vergangenen Jahr wird es für Käufer immer einfacher, die passenden Produkte bei eBay zu finden, zu vergleichen und zu kaufen. Dafür ist es wichtig, dass Sie in Ihren Angeboten neben den Produktkennzeichnungen auch möglichst viele Artikelmerkmale angeben.
Änderung bei der Laufzeit von Festpreisangeboten
Ab 1. April 2019 wird weltweit für Festpreisangebote nur noch die Angebotsdauer “Gültig bis auf Widerruf” verfügbar sein.
Höhere Verkaufschancen mit Preisvorschlag an Käufer
Mit der neuen Funktion “Preisvorschlag an Käufer” im Verkäufer-Cockpit Pro können Sie Beobachtern Ihrer Angebote einen Preisvorschlag unterbreiten. Die dafür qualifizierten Angebote werden im Tab “Aktive Angebote verwalten” angezeigt.
Erinnerung: Reichen Sie Ihre Bescheinigung nach §22f UStG ein
Aufgrund einer Gesetzesänderung muss eBay seit Januar 2019 bestimmte steuerliche Informationen von Verkäufern erheben. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Verkäufer ihre Umsatzsteuerpflicht in Deutschland erfüllen. Die Frist für deutsche Verkäufer endet am 1. Oktober 2019.
Bitte beantragen Sie Ihre Bescheinigung frühzeitig bei Ihrem zuständigen Finanzamt und laden sie diese auf unserer Seite hoch, da wir jede einzelne Bescheinigung sorgfältig prüfen müssen. Wir verstehen, dass dies ein zusätzlicher Aufwand für Sie ist und danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
Änderungen in internationalen Märkten
Sie handeln international? Informieren Sie sich über die Änderungen auf den europäischen eBay-Websites:
eBay.at
befr.eBay.be
benl.eBay.be
eBay.ch
eBay.co.uk
eBay.es
eBay.fr
eBay.ie
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team