Das wäre eine zivilrechtliche Angelegenheit..könnte man prüfen
lassen...aber nur der Betroffene...;-) Dazu müsste aber noch etwas mehr
kommen, selbst wenn man wöllte. Ich kenne die Rechtsprechung dazu. Nicht
ohne Grund steht Art. 5 GG sehr weit oben....
Es kann doch nicht sein, das sie jedesmal mit ihren haltlosen
Unterstellungen davon kommen. Du weisst, besonders in dieser Hinsicht,
habe ich ein Elefantengedächtnis. Sie werden nicht davon kommen trotz
pluralis pennipotensis