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Abbuchung durch PayPal ohne PayPal-Konto

Hallo ebayer,

 

ich kann einfach nicht verstehen, warum hier und auch anderswo noch überhaupt per Paypal bezahlt wird. Man hat mit Paypal doch nur Ärger.

In meinem Fall wurde von einem ebay-Händler nur Zahlung durch Abbuchung über paypal angeboten. Ich wollte den Artikel jedoch unbedingt haben, weil er kurz vor Weihnachten überall ausverkauft war.

So ließ ich die Abbuchung über paypal zu. Da ebay noch eine falsche Kontoverbindung gespeichert hatte und diese bei paypal angegeben hat, bekam ich nun eine Mahnung von der Kanzlei KSP, die jedem wohl ein Begriff ist. Das sind Haie! Obwohl das Gesetz auf der Seite des Verbrauchers ist, verlangen die emens hohe Mahngebühren für die bereits 1. Mahnung. Laut Gesetz dürfen die das nur, wenn zuvor eine Rechnung mit entsprechendem Hinweis des Verzuges gestellt wurde. Falls das nicht geschehen ist, wie in meinem Fall, dürfen sie auch keine Kosten ihrerseits in Rechnung stellen. Tun sie aber trotzdem. Und was macht paypal? Nimmt sich überhaupt nichts an von dem Fall. Reagiert nicht einmal.

Das ist jetzt meine Erfahrung. Jedoch liest man so wahnsinnig viel über missglückte Paypal-Transaktionen. Und teuer sind die noch dazu.

Ich jedenfalls habe kein Paypal-Konto und habe es schon immer abgelehnt. Ich werde jedenfalls auch keine Ebay-Käufe mehr tätigen, die über Paypal abgewickelt werden. Ich hoffe, ich bin nicht allein mit meiner Ansicht.

Liebe Ebay-Verkäufer: lasst euch bitte endlich was anderes einfallen, als paypal, die sofort mit Kanonen auf Spatzen schießen.

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@huxelhaus  schrieb:

Hallo ebayer,

 

ich kann einfach nicht verstehen, warum hier und auch anderswo noch überhaupt per Paypal bezahlt wird. Man hat mit Paypal doch nur Ärger.

In meinem Fall wurde von einem ebay-Händler nur Zahlung durch Abbuchung über paypal angeboten. Ich wollte den Artikel jedoch unbedingt haben, weil er kurz vor Weihnachten überall ausverkauft war.

So ließ ich die Abbuchung über paypal zu. Da ebay noch eine falsche Kontoverbindung gespeichert hatte und diese bei paypal angegeben hat, bekam ich nun eine Mahnung von der Kanzlei KSP, die jedem wohl ein Begriff ist. Das sind Haie! Obwohl das Gesetz auf der Seite des Verbrauchers ist, verlangen die emens hohe Mahngebühren für die bereits 1. Mahnung. Laut Gesetz dürfen die das nur, wenn zuvor eine Rechnung mit entsprechendem Hinweis des Verzuges gestellt wurde. Falls das nicht geschehen ist, wie in meinem Fall, dürfen sie auch keine Kosten ihrerseits in Rechnung stellen. Tun sie aber trotzdem. Und was macht paypal? Nimmt sich überhaupt nichts an von dem Fall. Reagiert nicht einmal.

Das ist jetzt meine Erfahrung. Jedoch liest man so wahnsinnig viel über missglückte Paypal-Transaktionen. Und teuer sind die noch dazu.

Ich jedenfalls habe kein Paypal-Konto und habe es schon immer abgelehnt. Ich werde jedenfalls auch keine Ebay-Käufe mehr tätigen, die über Paypal abgewickelt werden. Ich hoffe, ich bin nicht allein mit meiner Ansicht.

Liebe Ebay-Verkäufer: lasst euch bitte endlich was anderes einfallen, als paypal, die sofort mit Kanonen auf Spatzen schießen.


Servus @huxelhaus

 

Der Widerspruch gegen eine Kanzlei oder ein Inkassobüro,

das offene Beträge eintreiben will,

ist nur dann sinnvoll,

wenn die Forderung zu Unrecht besteht

oder es zu irgendwelchen Überschneidungen gekommen sein sollte.

 

Nicht Ebay hat falsche Kontodaten gespeichert.
Mit Verlaub - welch abstruse Darstellung - Du hast die Bankdaten irgendwann hinterlegt,

nicht aktuell gehalten und nicht akkurat neu eingegeben.

 

Ob bei einer "Mahnung" Kosten anfallen dürfen,

hat damit zu tun,

ob sie dazu dient,

Dich überhaupt erst einmal in Verzug zu setzen oder nicht.

Bist Du bereits in Verzug,

weil entweder 30 Tage seit Fälligkeit vergangen sind (und Du über die Folgen informiert worden bist)

oder das Datum zur Zahlung nach dem Kalender zu bestimmen war,

können auch beim "ersten Schrieb" berechtigt Gebühren anfallen.

 

Die Höhe kann man auf diversen Seiten nachlesen.

Und darüber kann man in vielen Fällen sicherlich auch streiten.

 

Den Vorgang in Kurzform als Kommentar zur Bewertung Deines Kaufs zu setzen,

empfinde ich als unangemessen.

Als könnte der VK etwas dafür,

dass Du nicht in der Lage gewesen bist,

eine verunglückte Lastschrift vom 27.11. bis Anfang Januar nicht zu bemerken und geradezuziehen.

 

Ich HABE ein Paypalkonto und zahle und "kassiere" gern damit.

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder