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Kauf außerhalb von Ebay

Ich habe auf einen Artikel des Verkäufers geboten. Dieser hatte noch zehn weitere Artikel. Da ich schon bei diesem Verkäufer etwas gekauft habe, schieb dieser mich an und machte mir einen Vorschlag zur Grafikkarte. Dabei habe ich ihm gesagt, dass ich auch Interesse an den anderen zehn Artikel hätte. Dieser hat mir dann einen Vorschalg gemacht für alle zehn Artikel und hat die anderen zehn Artikel gelöscht und den Artikel, worauf ich geboten habe, hat er das Angebot frühzeitig beendet.

Im Nachhinein wollte ich diese anderen zehn Artikel nicht mehr kaufen, sondern nur den einen und schrieb deshabl den Verkäufer (privat) an, dass ich nur den einen Artikel nehme und ihm geasagt habe, dass Käufe außerhalb von Ebay untersagt sind. Der Verkäufer antwortete mir nach mehreren Mails, dass wir beide einen Kaufvertrag eingegangen sind und da ich die Artikel nicht mehr kaufen möchte, dieser einen Antwalt einschalten wird, um die Sache zu klären.

Erwarte ich irgendwelche Konsewuenzen?

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Auch Zusagen per Mail/Nachrichtensystem, sogar mündliche, können ein Kaufvertrag sein.

Die Einschaltung eines Anwalts ist demnach nicht völlig unwahrscheinlich, der Verkäufer hat ja alles schriftlich von dir.

 

Davon ab finde ich schon merkwürdig, dass du dich erst an Ebay vorbei mit dem Verkäufer einigst und dann sagst "will nicht mehr und das ist verboten".

Wie bist du denn drauf!?

 

 

Hi,also wenn jemand 10 Artikel gleichzeitig verkauft, dann liegt die Vermutung nahe,dass er gewerblich handelt. Dann hast Du ein gesetzliches Widerrufsrecht.Du kannst Dir auch seine Verkäufe aus der nahen Vergangenheit anzeigen lassen,bzw.kannst sie in seinen Bewertungen sehen . Man ist ganz schnell gewerblich,da reichen unter Umständen schon einige verkäufe gleichartiger Artikel aus. Einfach mal googeln,es gibt Unmengen an urteilen zu dem Thema , wann gewerbliches Handeln beginnt. Also, ich würde mir deinen Verkäufer genau anschauen,dann ein paar passende Urteile dazu raussuchen und ihm dann sxhreiben , dass Du widerrufst , ggf, per Einschreiben mit Rückschein . Fristen beachetn wäre noch wichtig. Kannst ihm ja noch fragen,ob sein Finanzamt von seinem gewerblichen Treiben weis ( aber nur für den fall ,dass er eindeutig gewerblich ist )

Das kommt auf den genauen Wortlaut in den Nachrichten an.

Ob hier in den Nachrichten ein rechtsbindlicher Kaufvertrag entstanden ist kann man nur direkt aus den Nachrichten ablesen.

Wenn er dir die Artikel aufgelistet hat mit den Preisen dazu und du diesem explizit zugestimmt hast, ist ein Kaufvertrag zu Stande gekommen.

Inwiefern jetzt der Verkäufer aber wirklich hier rechtliche Schritte eingehen will, ist aber noch ein ganz anderes Thema.(Kann auch nur ein Versuch sein dich unter Druck zu setzen)

Es dürfte für ihn auch schwierig werden, rechtlich gegen dich vorzugehen, wenn er deine Daten nicht kennt.

Dies kann er nur wissen, wenn ein Verkauf über eBay stattgefunden hat.

Wenn ich das richtig gelesen habe, ist das aber für einen Artikel sogar der Fall bei dir.

 

Schau dir einfach nochmal genau die Mails an und ansonsten würde ich dir empfehlen dir rechtlich Hilfe zu suchen.

Hallo @maxre50 

 

Es ehrt dich, dass du korrekt sein und nicht an Ebay vorbei kaufen willst. Aber ob du nun einen Kaufvertrag an der Backe hast oder nicht, dürfte von eurem gesamten Dialog abhängen.

Würdest du mal den Artikel, den er vorzeitig beendet hat, hier verlinken?

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