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Mahnbescheid nach erfolgloser Postzustellung

Folgender Vorfall:

 

Verkauf eines 1-Euro-Artikels, Versand als Großbrief an die als Lieferadresse angegebene Adresse.

 

Käufer hat den Brief nicht erhalten, ich als Verkäufer kann keine Sendungsverfolgung veranlassen.

 

Dann kommt nach ca. 3 Wochen der Brief an mich mit dem Vermerk "unzustellbar, Empfänger nicht zu ermitteln" zurück.

 

Ich habe dem Käufer den Kaufpreis abzüglich Porto überwiesen. Nun erhalte ich einen Mahnbescheid über die Hauptforderung mit 3,60 Euro.

 

Wie kann ich vorgehen?

Gesamtes Thema betrachten

 

@hobbyfreuleinist das dein ernst?

 

Nun gut... du kannst gegen die Teilforderung von einem Euro Widerspruch einlegen, da du den einen Euro ja zurück überwiesen hast und das belegen kannst

 

und du kannst die Teilforderung von 2,60 anerkennen oder auch dagegen Widerspruch einlegen.

 

Hast du den Umschlag mit dem Vermerk aufgehoben als Nachweis? Macht sich gut, wenn du Widerspruch einlegst.

 

Wieso kannst du als Verkäufer keine Sendungsverfolgung veranlassen?

Natürlich hättest du einen Nachforschungsantrag online stellen können.

 

 

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