Hallo, ich habe einen Artikel bestellt und diesen nicht erhalten. Daruafhin habe ich den Verläufer kontaktiert. Dieser hat nicht mehr reagiert. Daraufhin habe ich gemeldet, dass ich den Artikel nicht erhalten habe (18.5.). Daraufhin habe ich von Ebay folgende Mail erhalten: wir senden Ihnen diese Nachricht, da der von Ihnen gemeldete Fall noch offen ist.
Sie sollten diesen Fall an unseren Kundenservice zur endgültigen Entscheidung weiterleiten, falls Sie sich bis zum 17. Jun. 2017 nicht mit Ihrem Verkäufer einigen.
Dieser Schritt ist nötig, um einen Antrag auf eBay-Käuferschutz bei Bezahlung mit PayPal zu stellen.
Haben Sie das Problem mit dem Verkäufer bereits lösen können, schließen Sie bitte den Fall auf der Seite Probleme klären Im Nachhinein finde ich den Inhalt dieser Mail sehr widersprüchlich, da suggeriert wird, dass man, wenn man bis zum 17.6. keine Einigung erzielt, das Anliegen an den Kundenservice weiterleiten soll, also NACH dem 17.6. Die folgenden Erinnerungsmails haben alle den gleichen Beginn. Erst in der letzten wird man daraufhingewiesen, dass man, wenn man sich nicht VOR dem 17.6. an den Kundenservice wendet, keinen Anspruch auf Käuferschutz hat. Das habe ich aber aufgrund des ersten Satzes wohl nicht verstanden. Am 18.6. wurde nun meine Anfrage geschlossen, mit dem Hinweise, es gäbe keine Aktivitäten (doch, ich hatte zwischenzeitlich den Verkäufer erneut kontaktiert) und ich sehe nun dass sich fraglicher Käufer nicht mehr bei ebay anmeldet. Gibt es irgendeine Chance, dass der Käuferschutz doch noch greift? Und falls nicht, gibt es irgendeine Möglichkeit EBay darauf hinzuweisen, dass diese Erinnerungsmail äußerst unglücklich fomuliert ist?
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