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Rechtsportal Online-Streitbeilegung und Alternative Streitbeilegung: Anforderungen an eBay-Verkäufer

Shopinhber aufgepasst und bitte weitersagen:

Ebay macht auf seiner Seite - Rechtsportal Online-Streitbeilegung und Alternative Streitbeilegung: Anforderungen an eBay-Verkäufer - Angaben, wir die Hinweise zur Online-Streitbeilegung einzurichten sind.      Leider fehlt hier der entscheidende Schritt danach, da die Angaben, die man in den rechtlichen Infos gemacht hat (nämlich: <a href="https://ec.europa.eu/consumers/odr/" target="_blank">https://ec.europa.eu/consumers/odr/</a>) nicht in die Artikelbeschreibungen übernommen werden.  Sollten hier Shop auch bereits eine Abnahmung erhalten haben, sollte man überlegen, wie man dagegen gemeinsam behördlich vorgeht, denn wenn Ebay es unterlässt entscheidende Beschreibungen zu verfassen, kann das nicht zu Lasten der Shopinhaber gehen.

Daher bitte bei Ebay anrufen, und sich den Schritt danach erklären lassen. Datum und Uhrzeit des Gespräches notieren, damit man dagegen gemeinsam vorgehen kann.

Wir hoffen das war hilfreich. VG. an alle

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