am 27-05-2018 11:34 - zuletzt bearbeitet am 27-05-2018 12:08 von wierz-ester
Cache & Cookies löschst Du regelmäßig?
https://support.google.com/accounts/answer/32050?hl=de
oder probiere mal einen anderen Browser
Und schau ob es dann klappt!
Neustart nicht vergessen!
Falls Du mit der eBay APP unterwegs bist, setze Dich an einen PC für Rechtsgeschäfte....
versuche es mal am PC über eBay.at oder eBay.com
Keine Ahnung was da klemmt .
Ich habe nur gesehn dass du 75 x gegen die Grundsätze verstoßen hast .
Gebote sind nämlich verbindlich und können nicht einfach so mal zurückgezogen werden .
Und ja ich weiß ...
Das hat mit deiner Frage nichts , aber auch gar nichts zu tun .
Wollte es ja nur mal erwähnt haben .
Vertragsschluss über den eBay-Marktplatz
Über den eBay-Marktplatz werden rechtsverbindliche Verträge über die dort angeboten Waren oder Dienstleistungen geschlossen. Nach den allgemeinen Regeln der §§ 145ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme zustande. Dies gilt auch für Verträge, die über den eBay-Marktplatz geschlossen werden.
Wie der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, ist in den § 6 der eBay-AGB festgelegt.
Wer als Verkäufer einen Artikel bei eBay einstellt, gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel ab.
Wenn ein Käufer bei einer Online-Auktion ein Gebot für einen Artikel abgibt, erklärt er damit die Annahme des Angebots unter der Bedingung, dass er im Zeitpunkt des Endes der Auktion Höchstbietender ist. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion kommt zwischen Verkäufer und Höchstbietendem ein Vertrag zustande. Bei Sofort-Kaufen-Angeboten kommt ein Vertrag zustande, wenn der Käufer die Schaltfläche "Sofort-Kaufen" anklickt und den Vorgang anschließend bestätigt.
Wichtige Informationen zum "Angebot an unterlegene Bieter" finden Sie hier.
Sowohl Käufer als auch Verkäufer sind an den Vertrag gebunden. Der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer die Ware im vereinbarten Zustand zu übergeben. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Ware abzunehmen.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Angebotsformaten bei eBay finden Sie hier.
Kann ich mein Gebot zurücknehmen?
Grundsätzlich sind alle Gebote bei eBay verbindlich. Bevor Sie ein Gebot für einen Artikel abgeben, sollten Sie sich auf jeden Fall die Artikelbeschreibung aufmerksam durchlesen und das Bewertungsprofil des Verkäufers ansehen. Klären Sie im Vorfeld mit dem Verkäufer alle Fragen, die Sie zu einem Artikel haben.
Die Rücknahme eines Gebots ist nach § 6 Abs. 7 der eBay-AGB nur zulässig, wenn Sie dazu gesetzlich berechtigt sind. Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können Sie sich von einer verbindlichen Willenserklärung (wie der Abgabe eines Gebots oder dem Betätigen der Sofort-Kaufen-Schaltfläche) dann wieder lösen, wenn ein so genannter Anfechtungsgrund dafür vorliegt.
Ein Anfechtungsgrund liegt vor, wenn Sie sich bei der Abgabe einer Willenserklärung in einem relevanten Irrtum befanden oder zur Abgabe der Erklärung durch eine arglistige Täuschung veranlasst wurden.
Es ist nicht zulässig Gebote zurückzunehmen, wenn: