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Rückerstattung bei Privatverkauf

Hallo,

 

habe privat einen Artikel verkauft und verschickt. Der Versand erfolgte jedoch mit Unternehmen x statt y, wie in der Auktion angegeben (wurde von mit fälschlicherweise bei Angebotserstellung übersehen, da es vorgeblendet wurde). Dafür habe ich dem Käufer aber mehr als die Differenz der angefallenen Versandkosten erstattet. Der Käufer will nun eine Rücknahme, obwohl die in den Auktionsbedingungen ausgeschlossen wurde. Der Käfer hat den Artikel dann einen Monat nach Versand ohne Vorankündigung den Artikel zurückgeschickt. Muss ich den Artikel zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten?

 

Danke

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Hallo @goldenrover25,

 

wenn du ohne Absprache einen anderen Versanddienstleister beauftragst, ist das zwar schon ein Klops (und für viele K ein Grund für eine rote Bewertung).

 

Voreingestellt ist da immer nur, wenn du "ähnlichen Artikel verkaufst" die Versandeinstellung aus diesem letzten Angebot - also schon von dir irgendwann so gewählt.

 

Allerdings ist es auch nicht wirklich ein Grund für einen Vertragsrücktritt - den hat man nur, wenn die Gegenseite ihre vertraglichen Pflichten auch nach Fristsetzung nicht erfüllt.

 

Andererseits: Wie lange willst du dich wie ausführlich noch mit diesem K herumärgern? Wenn du rückabwickelst, hast du die Geschichte am schnellsten hinter dir.

Und gehst dem Risiko, dass er die Annahme verweigert, aus dem Weg.

 

Kannst ihm natürlich auch mitteilen, dass SEIN Artikel bei dir angekommen ist und du ihn nach Eingang der Versandkosten x umgehend wieder an ihn verschickst, ist deine Entscheidung ...

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