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Rückgabe nach dem Widerrufsrechts

KSehr geehrte Damen und Herren, 

ich hab am 13 Juli von Mnr Autoteile eine Nockenwellen gekauft.  Termin bei Mechanik hatte ich 2 Woche später- haben wir leider Urlaub Zeit. In diese Tag hab ich Auto zu Mechanik abgegeben und paar Tage haben die mein Auto an und ausgebaut. Motor geht nicht an  wegen diese Nockenwellen. Verkäufer hat mir Produkt verkauft , welche erheblich abweicht sind. Auto hab ich im Ausland repariert gelassen deswegen meine Rückgabe war auch nicht so schnell eingestellt-war auch neue Probleme in Motor gefunden sind.Aber endlich wie hab ich Rückfrage angestellt und hat Verkäufer sofort die abgeschlossen weil meintet:  "wenn die Teile irgendein Problem hatten, müssen Sie uns informieren direkt nachdem Sie es erhalten, ". Sind das für mich keine Gründen zum Rückgabe geschlossen, weil ich keine Mechanik bin,und auch ohne spezielle Geräte geht nicht wissen, dass die Nockenwellen über 1 mm zu dick sind. Ich hab von diese Reparatur Auto alle Rechnungen mit Datum wann Auto bei Mechanik abgegeben ist und Problem gefunden.Ich hab über 275€ für die ausgegeben will ich auch nicht diese Geld verlieren und kann auch nicht so sein , dass Verkäufer ohne Schulden verkauft schlechte Waren. Geht das so nicht! Brauche ich Hilfe von Ihnen . Vielen Dank für Ihnen Antwort lg

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@biolygrzes34

 

Anhand Deiner Schilderung kann ich den Zeitablauf und die Fristen nicht feststellen...

 

Lies mal hier wie die Vorgehensweise u. Frist zur Meldung eines abweichenden Artikels ist...

 

http://pages.ebay.de/help/buy/item-not-received.html#not-as-described

 

Wenn Du Dich bei der Bestellung selbst vertan hast, kannst Du nur innerhalb der im Angebot genannten Frist einen ordnungsgemäßen Widerruf machen.

Hierfür solltest Du die im Impressum genannten Angaben nachlesen.

 

Die Prozedur verläuft dann so: http://verkaeuferportal.ebay.de/fristen-ebay-rueckgabeprozess

 

Wenn nichts mehr geht, weil alle Fristen verstrichen sind, solltest Du die Teile als Fehlkauf selbst hier einstellen und auf die Rechnung vom..... hinweisen und das diese zum Angebot gehört. Diese solltest Du unbedingt schnell noch ausdrucken - genauso wie die Garantie bzw. Gewährleistungsansprüche.

 

http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html

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