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Artikel auf dem Postweg verloren gegangen

Meine Käuferin hat eine Warensendung von mir nicht erhalten. Sie ist auf dem Postweg verloren gegangen.

Da es eben eine Warensendung war, hatte ich auch keine Codes usw. von der Post zur Sendungsverfolgung.

Nun hat Ebay entschieden, dass die Käuferin ihr Geld zurück bekommt (inklusive Porto), was ich ungerecht finde, da ich ja für das "Verlorengehen" nichts kann, einen kleine Artikel verschickt man ja auch nicht als versicherte Sendung.

Gäbe es da nicht wenigstens die Möglichkeit einer 50:50 Lösung? hat jemand diesbezüglich Erfahrung?

Akzeptiert Lösungen (3)

Akzeptiert Lösungen (3)


@buschabaerschrieb:

Meine Käuferin hat eine Warensendung von mir nicht erhalten. Sie ist auf dem Postweg verloren gegangen.

Da es eben eine Warensendung war, hatte ich auch keine Codes usw. von der Post zur Sendungsverfolgung.

Nun hat Ebay entschieden, dass die Käuferin ihr Geld zurück bekommt (inklusive Porto), was ich ungerecht finde, da ich ja für das "Verlorengehen" nichts kann, einen kleine Artikel verschickt man ja auch nicht als versicherte Sendung.

Gäbe es da nicht wenigstens die Möglichkeit einer 50:50 Lösung? hat jemand diesbezüglich Erfahrung?


Servus @buschabaer

 

Eigentlich leistet Paypal gelegentlich noch "Kulanzzahlungen",

wenn es um kleine Beträge geht.

Das wirst Du sehen,

ob der Betrag wirklich weg ist.

 

Du musst derzeit noch mit den AGB leben,

die Paypal präsentiert

und denen Du zugestimmt hast.

 

Das mit dem Einklagen ist eine schöne Sache.

Auch dass das BGH in zwei Einzelfällen mit schon recht speziellen Konditionen

was entschieden hat,

dass zum Teil unsinnig verallgemeinert veröffentlicht wird.

Bei Deinen Kleinbeträgen ist das nicht praktikabel...

schon gar nicht bei Versand als Warensendung,

weil es in ganz wenigen Fällen einen Zeugen geben wird,

der die Anschrift betrachtet und sich gemerkt hat

und dabei war,

als Du die Sendung auf den Weg brachtest.

 

Für Paypal ist das auch einfach nicht machbar,

solche Dinge zu berücksichtigen.

Gut wäre eventuell,

wenn Filmchen als Nachweis zugelassen würden,

die belegen,

dass an eine bestimmte Anschrift gerade abgeschickt wird.

Bei Kleinkram würde da bestimmt niemand den Film manipulieren...

bei teureren Sachen hingegegen.

Mei ... wo wollte man da die Grenze ziehen ?

So wird auch das für PP nicht in Frage kommen.

 

Entweder verkauf ohne PP

oder preis eine gewisse Verlustquote irgendwo mit ein (Startpreis, VSK).

 

Wenn du PayPal anbietest, dann musst du dich auch an deren Regeln halten und da heißt es eben der Käufer bekommt sein Geld zurück, wenn du den Versand der Ware nicht nachweisen kannst und der Käufer sagt nichts bekommen zu haben.

Die PayPal-AGB sind das eine, das deutsche Recht das andere

 

@buschabaer

Du hast keinen Einlieferungsbeleg, der nach den PayPal-Regularien nachweist, dass Du die Sendung abgeschickt hast. PayPal erstattet jedoch auch NICHT für auf dem Transportweg verlorengegangene Sendung, da greift der Käuferschutz nicht.

 

Das deutsche Recht sieht dagegen so aus:

https://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

Hast Du einen zeugen der bestätigen kann, dass Du die Warensendung dem Transportdienstleister übergeben hast? Dann könntest Du Dir vom Käufer den in Rede stehenden Betrg zivilrechtlich zurückholen.

 

https://www.it-recht-kanzlei.de/leistungsort-schickschuld-bringschuld-hohlschuld-versendungskauf.htm...

 

Antworten (4)

Antworten (4)

Hier mal ein Beispiel :  Verkauft für : 1 € + 1 € VSK

 

https://www.ebay.de/itm/Tina-und-das-Orchester-amp-CD-Erstes-Buch-ueber-Musikinstrumente-1999-Simsa-...

 

Verkaufsprovision eBay : 0,10€  = 0,90€

 

Bei PayPal-Zahlung > PayPal-Gebühren von: 0,35€ / Artikel + 1,9% von: 1€ = 0,63€  /  0,63€ - 0,10€  = 0,53€

 

https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/paypal-fees

 

 

Hallo,

 

wenn ich mir Deine niedrigpreisigen Verkäufe anschaue frage ich mich schon warum Du paypal anbietest.

Allein die Gebühren fressen ja fast schon Deine Einnahme auf.

Kommt dann noch so ein Fall dazu bleibt Dir nix mehr.

Also..weg mit paypal...


@buschabaerschrieb:

Meine Käuferin hat eine Warensendung von mir nicht erhalten. Sie ist auf dem Postweg verloren gegangen.

Da es eben eine Warensendung war, hatte ich auch keine Codes usw. von der Post zur Sendungsverfolgung.

 

Nun hat Ebay entschieden, dass die Käuferin ihr Geld zurück bekommt (inklusive Porto), was ich ungerecht finde, da ich ja für das "Verlorengehen" nichts kann, einen kleine Artikel verschickt man ja auch nicht als versicherte Sendung.

 

Gäbe es da nicht wenigstens die Möglichkeit einer 50:50 Lösung? hat jemand diesbezüglich Erfahrung?


@buschabaer

 

warum sollte Ebay / PP Dir etwas erstatten "nur" weil Du die Paypal-AGB zwar als gelesen/verstanden angeklickt - tatsächlich aber nix verstanden hast?

 

Wenn Du diesen Dienstleister in Verbindung mit nicht-sendungsverfolgten-Versandarten anbietest musst Du damit leben das Du

 

a) grundsätzlich erstattest (diese "Arbeit nimmt Dir dann PP ab)

b) nicht wissen kannst ob die Lieferung dann doch beim Käufer eingetroffen ist und dieser "lediglich" kostenfrei einkaufen wollte....

 

Alles Sachverhalte die Du in Kauf genommen hast

-

warum bietest Du PP noch mal an?

 

weil es so "sicher" ist?

 

zum Antworten bitte auf "Kommentare" klicken.......

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo buschabaer

 

Du bietest warum auch immer Paypal an.

 

Dann musst du mit so was leben!

 

Noch nie die AGB von PP gelesen? (Käuferschutz)

 

Gruß

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