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Kann man sich denn gar nicht wehren ???Artikel unter anderem Namen ohne Hinweis gezahlt. "Bezahlt" nicht angeklickt.

Nach Klärung habe ich den Artikel sofort vershickt - wurde auch bestätigt, aber promt negativ bewertet mit "unfreundlicher Verkäufer" ohne Zusatz. Kann ich gegen diese Bewertung nicht vorgehen, ich habe doch den Artikel als nicht bezahlt gemeldet und nach Klärung den Fall sofort geschlossen und umgehend verschickt.

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Leider löscht Ebay solche Bewertungen nicht, die haben da keine Handhabe, da es als freie Meinungsäußerung zu werten ist.

Wenn du den Fall NICHT geschlossen hättest bzw. ihn geschlossen hättest als nicht bezahlt, dann hätte Ebay die Bewertung gelöscht, aber SO nicht. Aber es war ja richtig, den Fall zu schließen, sonst hätte der andere ungerechterweise einen Eintrag wegen unbezahlten Artikel bekommen. WOllte aber nur gesagt haben, dass es eben gegangen WÄRE, wenn wegen NICHT BEZAHLT geschlossen worden WÄRE. Nun hast du leider Pech gehabt und kannst nur dem Käufer Honig ums Maul schmieren und dich höflichst versuchen zu entschuldigen (für was auch immer) und ob er sich denn DOCH zu einer Bewertungs-Überarbeitung bereit erklären würde. Wenn nicht, dann Pech gehabt - leider.

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