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Gewerblich verkaufen bei Ebay als Minderjähriger?

Guten Tag, ich bin mitlerweile vom recherchieren verzweifelt. Ebenfalls der Ebay Kunderservice konnte mir nicht weiter helfen ausser eine Antwort wie "Ebay ist ab 18". 

Erstmal bitte ich darum, dass nur Leute antworten die mir eine wirklich hilfreiche Antwort geben können.

 

Also mein Problem ist folgendes: in den Ebay AGBs steht, dass man nur als voll geschäftsfähige Person bei Ebay kaufen / verkaufen darf, allerdings steht ebenfalls dort, dass man nur als volljährige Person handeln darf. Nun habe ich das Problem, dass ich in zahlreichen anderen Foren, Informationsseiten und sogar von einer Onlinekanzlei gesagt bekommen habe, dass man sobald man vom Vormundschaftsgericht als voll Geschäftsfähig erklärt wurde die Möglichkeit hat ein Gewerbe zu eröffnen und in Ebay, Amazon und auf der eigenen Website verkaufen darf.

 

Nun ist meine Frage welches der beiden Aussagen nun stimmt. Darf man als Minderjähriger selbst nach dem man beim Vormundschaftsgericht als voll Gewerbsfähig erklärt wurde und sein eigenes Gewerbe gegründet hat nicht bei Ebay verkaufen?

Das komplexe Problem ist nun, dass das Vormundschaftsgericht bevor die Bescheinigung ausgehändigt wird, eine Bestätigung der Frage will. Diese soll offiziell von Ebay sein.

Kann mir jemand helfen, ob ich z.B. etwas in der AGB übersehen hab, welches die These entweder unterstützt oder das Gegenteil beweißt?

 

 

 

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Hallo,

...und wenn Ebay in die AGBs reinschreibt das du mindestens 19 Jahre,  22 Tage und 3 Stunden alt sein mußt, wenn du hier verkaufen willst, dann ist das so, hat dann nix mit Gesetzen zu tun.

....und wenn die schreiben, es dürfen nur echte Rothaarige...

....und wenn die schreiben, es dürfen nur Transgender, dann....du verstehst sicher was ich meine...

Gruß Frank

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