am 04-11-2017 13:04 - zuletzt bearbeitet am 09-11-2017 03:42 von pat
Laut Artikelbeschreibung (sowohl in der Desktop- als auch in der mobilen Version) sind nur Überweisung sowie Barzahlung bei Abholung vorgesehen. Dies steht in der Artikelbeschreibung zudem noch explizit drin.
Jetzt hat jemand was ersteigert und sagt er möchte den Artikel per Nachnahme bekommen und zeigt mir irgendeinen Screenshot mit "Bezahlung bei Lieferung". Diese Maske kenne ich gar nicht und meine Artikelbeschreibungen sind RECHT eindeutig. Das sind sie seit über 15 Jahren. Wie bringe ich Ebay dazu - nachdem ich den Problemfall eingestellt habe - mir die VErkaufsprovision zu erstatten?
was auch immer im Screenshot zu sehen ist: Du hast bei Deinen Zahlungsmöglichkeiten Barzahlung bei Abholung oder eben die Überweisung angegeben.
Diese Zahlungsmöglichkeiten sind Bestandteil des geschlossenen Kaufvertrags - nichts anderes!
Auch wenn das Verhalten Deines Käufers "etwas" neben der Spur ist:
Deine "Titelvergabe" ist unter aller quiekenden-rosa-Grunztiere.....
Wenn der Käufer bezahlt solltest Du bei der Erstellung des DHL-Paketscheins allerdings "etwas" aufpassen:
das "normale" DHL-Paket ist bis max. 500 Euro versichert - Dein Eierfön hat den Auktionspreis von Euro 1410,00 erzielt.
Wenn Du das Gerät "nur" im normalen DHL-Paket verschickst und die Sendung verloren geht / beschädigt wird lehnt die DHL die Schadensregulierung ab:
die Sendung ist unterversichert - Du würdest von der DHL keinen Cent bekommen und auf dem Schaden sitzen bleiben.
Dies kannst Du ausschließen in dem Du die Paketmarke online buchst und die Option der "Transport-Versicherung" mit-dazu-buchst:
Dies hilft Dir allerdings "nur" wenn die Lieferanschrift des Käufers in Deutschland liegt
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bei auswärtigen Käufern müsstest Du einen anderen Versanddienstleister beauftragen......