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Käufer ersteigert Artikel und wünscht Nachnahme obwohl nur Überweisung und Selbstabholung möglich

Laut Artikelbeschreibung (sowohl in der Desktop- als auch in der mobilen Version) sind nur Überweisung sowie Barzahlung bei Abholung vorgesehen. Dies steht in der Artikelbeschreibung zudem noch explizit drin.

Jetzt hat jemand was ersteigert und sagt er möchte den Artikel per Nachnahme bekommen und zeigt mir irgendeinen Screenshot mit "Bezahlung bei Lieferung". Diese Maske kenne ich gar nicht und meine Artikelbeschreibungen sind RECHT eindeutig. Das sind sie seit über 15 Jahren. Wie bringe ich Ebay dazu - nachdem ich den Problemfall eingestellt habe - mir die VErkaufsprovision zu erstatten?

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Antworten (5)

 

@pond_fence

 

Dir ist schon bewusst, dass das Teil in einem DHL-Paket NICHT versichert ist? - entgegen Deiner Angabe in der AB

 

 

@pond_fence

 

was auch immer im Screenshot zu sehen ist: Du hast bei Deinen Zahlungsmöglichkeiten Barzahlung bei Abholung oder eben die Überweisung angegeben.

 

Diese Zahlungsmöglichkeiten sind Bestandteil des geschlossenen Kaufvertrags - nichts anderes!

 

Auch wenn das Verhalten Deines Käufers "etwas" neben der Spur ist:

 

Deine "Titelvergabe" ist unter aller quiekenden-rosa-Grunztiere.....

 

Wenn der Käufer bezahlt solltest Du bei der Erstellung des DHL-Paketscheins allerdings "etwas" aufpassen:

 

das "normale" DHL-Paket ist bis max. 500 Euro versichert - Dein Eierfön hat den Auktionspreis von Euro 1410,00 erzielt.

 

Wenn Du das Gerät "nur" im normalen DHL-Paket verschickst und die Sendung verloren geht / beschädigt wird lehnt die DHL die Schadensregulierung ab:

 

die Sendung ist unterversichert - Du würdest von der DHL keinen Cent bekommen und auf dem Schaden sitzen bleiben.

 

Dies kannst Du ausschließen in dem Du die Paketmarke online buchst und die Option der "Transport-Versicherung" mit-dazu-buchst:

 

 

Schirmfoto_2017-11-04_034642.jpg DHL Transportversicherung 2500 oder 25000.jpg

 

Dies hilft Dir allerdings "nur" wenn die Lieferanschrift des Käufers in Deutschland liegt

-

bei auswärtigen Käufern müsstest Du einen anderen Versanddienstleister beauftragen......


@pond_fence schrieb:

Laut Artikelbeschreibung (sowohl in der Desktop- als auch in der mobilen Version) sind nur Überweisung sowie Barzahlung bei Abholung vorgesehen. Dies steht in der Artikelbeschreibung zudem noch explizit drin.

Jetzt hat jemand was ersteigert und sagt er möchte den Artikel per Nachnahme bekommen und zeigt mir irgendeinen Screenshot mit "Bezahlung bei Lieferung". Diese Maske kenne ich gar nicht und meine Artikelbeschreibungen sind RECHT eindeutig. Das sind sie seit über 15 Jahren. Wie bringe ich Ebay dazu - nachdem ich den Problemfall eingestellt habe - mir die VErkaufsprovision zu erstatten und wie werde ich diesen Legastheniker los?


Servus @pond_fence

 

So mancher Rat wundert mich,

weil unvollständig.

 

Ein Nichtzahlerfall ist eine nette Sache,

entbindet Dich aber nicht vom Kaufvertrag.

Den müsstest Du anders loswerden...jedenfalls bis Gerichte das anders eingestuft haben.

 

Das hieße:
Zur Zahlung auffordern,

Frist setzen usw.

Die Frage bliebe aber,

zumal Dein Lesevermögen Dich übersehen ließ,

worauf hasjana Dich auch schon hingewiesen hat,

dass ein Paket,

welches mit bis zu € 500 versichert ist,

hier nicht ausreicht.

 

Auch die Grundsätze bzw. AGB sind nicht erfasst worden ?

"Verkäufer müssen in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. Ausnahmen von dieser Verpflichtung finden sich im Grundsatz zu Lieferzeiten."

 

Findest Du unter § 6 der AGB.

 

 

Dann habe ich noch ein Problem mit dem Bieter mit den drei Bewertungspunkten....

 

Es spricht bei dem Preis nichts gegen eine Nachnahme.

 

@pond_fence

 

Verflixt noch mal...wieder die Äppel!

 

erzähl mir mal, wie du das Teil versenden willst?

Bei dem Preis solltest du deine Zellen mal in Betrieb setzen!

 

Dein letzter Satz gegenüber dem Käufer ist sowas von daneben...!

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo pond_fence

 

Lass dich nicht verarsc......

 

Zahlungen: Barzahlung bei Abholung Überweisung  |  Weitere Zahlungsmethoden
 

Wie gehe ich vor, wenn der Käufer einen Artikel nicht bezahlt?

 

http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html

 

Du musst den Fall nach vier Tagen schließen, dann wird der Käufer verwarnt.

 

Und du bekommst deine Gebühren zurück.

 

Hier kannst du ihn sperren:

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

 

Und hier kannst du alle Bieter ausschließen die 2 oder mehr Verwarnungen haben.

 

 http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences

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