am 02-11-2017 09:34 - zuletzt bearbeitet am 02-11-2017 13:29 von pat
ich habe als Privatverkaeufer einen
Original NIKON EP-5 Power Connector Akkufacheinsatz
eingestellt einmal mit Startpreis und der Option Sofortkauf
er wurde als Sofortkauf von einem Privatkaeufer gekauft
dann hat der Kaeufer kommentarlos um Kaufabbruch gebeten
dem habe ich widersprochen
SV entfernt
Die Produktbeschreibung habe ich so ausfuehrlich als moeglich gestaltet, sollten dennoch Fragen auftauchen bitte vor Auktionsende eine Mail an mich senden
Da dieser Artikel von Privat und gebraucht verkauft wird, auch wenn er unbenutzt ist, kann ich keine Garantie und keine Ruecknahme anbieten
da er dann nicht bezahlt hat und sich auch erst einmal gar nicht mehr gemeldet hat, habe ich einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels geoeffnet
SV entfernt
dann hat mich der Ebay Kundenservice kontaktiert, da der Kaeufer angelich keinen Kontakt zu mir aufnehmen konnte
das der Kaeufer eine Frage hat, bzw. etwas mit mir klaeren moechte
SV entfernt
ich sehe eigentlich nicht ein, das dieser Artiekl nicht abgenommen wird
zumal er diesen wirklich gut selbst weiterverkaufen kann
und sich vorab mit ein zwei klicks darueber informieren kann, ob dieser Artikel zu seinem Foto passt
muß ich dem rechtlich gesehen zustimmmen ?
wenn er tatsaechlich nicht bezahlt, kann ich dann einfach einen Mahnbescheid erlassen ?
wie wuerdet ihr weiter vorgehen ?
Hallo @suzimausi68
puh: Langer text für mal wieder ein kleines Problem.
Ich hätte zum einem gleich die Kaufabbruchanfrage akzeptiert. Zum einem aus Kulanz, desweiteren Lösungsorientiertem Verhalten, letztendlich auch womöglich, dass dem Käufer tatsächlcih ein Anfechtungsrecht wegen Irrtumserklärung zusteht.
muß ich dem rechtlich gesehen zustimmmen ?
Müssen musst Du gar nichts. Du kannst es natürlich rechtlich rausstreiten und gerichtlich klären lassen.
wenn er tatsaechlich nicht bezahlt, kann ich dann einfach einen Mahnbescheid erlassen ?
Klar kannst Du, siehe oben
wie wuerdet ihr weiter vorgehen ?
Ich würde dem Käufer antworten, dass ich mit der ersten Reaktion übers Ziel hinausgeschossen bin und selbstverständlich dem Abbruch zustimme. Aber da würde ich dann mal für Dich hoffen, dass Du die Kommunikation wieder in eine positive Bahn bringst, denn der Käufer behält sein Bewertungsrecht.
Auch weiß ich nicht, ob Du nochmals einen Abbruch einleiten kannst, sprich dann Deine ebay-Prov nicht mehr erhälst.. Alternativ den Kundenservice kontaktieren und um kulante Gutschrift der Verkaufsprov. bitten. Ist idR bei kurzer Schilderung kein Problem.
Alternativ könntest Du einen Nichtzahlerfall durchziehen, um die VK-prov wieder zu bekommen, dann den Käufer bitten, hier http://pages.ebay.de/help/buy/appeal-unpaid-item.html Deine nachträgliche Zustimmung zum Abbruch als Einsruch gegen den Nichtzahlervermerk hochzuladen.
Nicht der Käufer ist verpflichtet, zu fragen. Du hast Deine Angebote so zu gestalten, dass kein Irrtum entstehen kann.
Viele Grüße, gute Lösung!