Muss ein Gewerblicher Verkäufer bei Ebay generell ein PayPal Konto haben um verkaufen zu dürfen
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02-09-2018 23:34
Muss ein Gewerblicher Verkäufer bei Ebay generell ein PayPal Konto haben um verkaufen zu dürfen oder gibt es da Ausnahmen?
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02-09-2018
23:49
GVK mit Shop hat PP pflicht, sonst nicht.
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Es geht um die Richtlinien laut Ebay Richtlinien zu den Zahlungsmethoden eigentlich darum dass ein Verkäufer ein sicheres Zahlungsmittel also PayPal bereitstellen muss oder sehe ich das falsch? Ein Verkäufer (ich nenne keinen Namen) schreibt in seiner Verkaufsbeschreibung
Zahlart: Wir akzeptieren nur Vorkasse
PayPal ist nur auf Anfrage vor Kauf möglich
Auf Anfrage bekomme ich schriftliche Antwort "Ich habe leider kein PayPal Konto" ... sehr seltsam
Das ist doch Verstoß gegen den "Ebay Grundsatz zu akzeptierten Zahlungsmethoden" oder sehe ich das falsch.
Zahlart: Wir akzeptieren nur Vorkasse
PayPal ist nur auf Anfrage vor Kauf möglich
Auf Anfrage bekomme ich schriftliche Antwort "Ich habe leider kein PayPal Konto" ... sehr seltsam
Das ist doch Verstoß gegen den "Ebay Grundsatz zu akzeptierten Zahlungsmethoden" oder sehe ich das falsch.
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@mavi-trading-shop
Ich denke auch, dass Du das falsch sähest.
"Sichere Zahlungsmethoden", gehört Überweisung nicht mit dazu?
"Unsichere Zahlungsmethoden" sind nach meiner Information all diejenigen, die gemäß den eBay-Grundsätzen verboten sind (Western Unioon z.B.), hier ist wohl der Umkehrschluss zulässig.
Ich habe mich mal im Laufe früherer Überlegungen bei eBay und PayPal erkundigt, inwieweit man PayPal eingeschränkt anbieten kann.
Mir ging es vor allem darum, PP schon ausländischen Käufern außerhalb der EU anzubieten, innerhalb der EU Zahlungen jedoch nur per Überweisung zu akzeptieren.
Die älteren PP-AGB waren selbst innerhalb Europas so unterschiedlich eng gefasst, dass ich nahe dran war, dem Hype zur Ablehnung von PayPal zu folgen.
Und dort wurde mir von beiden Seiten erklärt (also incl. PayPal), dass bei genereller Akzeptanz von PayPal dieses für bestimmte Käufergruppen textlich nicht AUSgeschlossen werden darf.
Andersherum wäre es jedoch zulässig, den Käufern in Überseee z.B. textlich im Angebot eine PayPal-Zahlung als möglich zu offerieren.
Denn bei Einbindung von PayPal bei eBay mittels Haken vor "PayPal akzeptiert" wird das pauschal auf alle Käufer angewandt, programmtechnisch ist eine Differenzierung nach Käufer-Wohnort oder anderen Kriterien nicht möglich bzw. nicht vorgesehen.
Wenn ich dann über PayPal eine Rechnung an den Käufer sende, oder der Käufer mittels der von mir erhaltenen PP-Zahlungsadresse während der Abwicklung den eBay-Artikel damit verknüpft (durch Nennung der Artikelnummer), erhält der Käufer auch den gewohnten PP-Käuferschutz.
Also ganz ähnlich, wie bei Deinem Verkäufer.
Nur dass der wohl scheinbar den Erhalt von PayPal-Zahlung nicht näher für bestimmte Käufergruppen definiert (Ausland z.B.).
Ich habe das dann übrigens doch NICHT so durchgeführt, sondern biete PP bislang verlustfrei und zu 99,9% problemfrei weiterhin grundsätzlich an. Bin aber auch nicht in Elektronik, hochwertiger Technik etc. unterwegs.
Ich denke auch, dass Du das falsch sähest.
"Sichere Zahlungsmethoden", gehört Überweisung nicht mit dazu?
"Unsichere Zahlungsmethoden" sind nach meiner Information all diejenigen, die gemäß den eBay-Grundsätzen verboten sind (Western Unioon z.B.), hier ist wohl der Umkehrschluss zulässig.
Ich habe mich mal im Laufe früherer Überlegungen bei eBay und PayPal erkundigt, inwieweit man PayPal eingeschränkt anbieten kann.
Mir ging es vor allem darum, PP schon ausländischen Käufern außerhalb der EU anzubieten, innerhalb der EU Zahlungen jedoch nur per Überweisung zu akzeptieren.
Die älteren PP-AGB waren selbst innerhalb Europas so unterschiedlich eng gefasst, dass ich nahe dran war, dem Hype zur Ablehnung von PayPal zu folgen.
Und dort wurde mir von beiden Seiten erklärt (also incl. PayPal), dass bei genereller Akzeptanz von PayPal dieses für bestimmte Käufergruppen textlich nicht AUSgeschlossen werden darf.
Andersherum wäre es jedoch zulässig, den Käufern in Überseee z.B. textlich im Angebot eine PayPal-Zahlung als möglich zu offerieren.
Denn bei Einbindung von PayPal bei eBay mittels Haken vor "PayPal akzeptiert" wird das pauschal auf alle Käufer angewandt, programmtechnisch ist eine Differenzierung nach Käufer-Wohnort oder anderen Kriterien nicht möglich bzw. nicht vorgesehen.
Wenn ich dann über PayPal eine Rechnung an den Käufer sende, oder der Käufer mittels der von mir erhaltenen PP-Zahlungsadresse während der Abwicklung den eBay-Artikel damit verknüpft (durch Nennung der Artikelnummer), erhält der Käufer auch den gewohnten PP-Käuferschutz.
Also ganz ähnlich, wie bei Deinem Verkäufer.
Nur dass der wohl scheinbar den Erhalt von PayPal-Zahlung nicht näher für bestimmte Käufergruppen definiert (Ausland z.B.).
Ich habe das dann übrigens doch NICHT so durchgeführt, sondern biete PP bislang verlustfrei und zu 99,9% problemfrei weiterhin grundsätzlich an. Bin aber auch nicht in Elektronik, hochwertiger Technik etc. unterwegs.
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