23-07-2017 10:05
Hallo,
verkauft wurde ein 3 Jahre alter TV. Da Privatverkauf, wurde die Sachmängelhaftung erfolgreich ausgeschlossen. Die Worte der Produktbeschreibung lauteten wie folgt "ohne Pixelfehler oder sonstige Macken"
Käufer stellte nun bei einem Bildschirmtest fest, dass der TV zwei kleinen hellere Punkte auf weißem Bildschirm aufweist (Clouding (Bild im Anhang)). Er stellte nun die Forderung Rückgabe! Und schickte das Bild im Anhang. Er berief sich dabei auf den Text der Produktbeschreibung "ohne sonstige Macken"
Dieses Bild zeigte der Verkäufer einen TV-Experten. Der TV Experte versicherte dem Verkäufer, dass dieses Problem bei vielen TVs auftreten würde und auch beim Hersteller weder Garantie noch Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können. Es gelte als eine Art Toleranz bei der Produktion.
Das Clouding-Problem ist dem Verkäufer nie aufgefallen, er verkaufte den Artikel mit bestem Wissen und Gewissen, dass dieser Artikel mangelfrei ausgeliefert wurde.
Natürlich wurde die Beschreibung sehr unglücklich gewählt, aber muss der Verkäufer trotzdem für den Mangel, der laut dem Hersteller nicht als Mangel für Garantie oder Gewährleistungsansprüche anerkannt wird, haften?
Auf dem zweiten Bild sind die 2 Punkte deutlicher im linken unteren Bildschirmbereich zu sehen.
da es weder eine Beschädigung, noch ein Mangel darstellt und die Funktion nicht beeinträchtig - handelt der Käufer wohl nach dem Prinzip " Fehler gesucht- Fehler gefunden"
Sollte die Bezahlart Überweisung zutreffen, würde ich dem Käufer auf die eingeholte Fachmeinung hinweisen und einen Umtausch und den vermutlich noch zu erwartende " Preisnachlass " freundlich aber bestimmt ablehnen.