abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Hallo!Ich habe einen Artikel / neu veräußert und anschließend eine positive Bewertung erhalten.

Hallo!

Ich habe einen Artikel (neu) veräußert und auch sofort eine positive Bewertung erhalten. Anschließend, beim ersten Gebrauch ist ein Defekt aufgetreten und der Käufer hat sich gemeldet. Da sich der Artikel vor dem Versand in einem absolut einwandfreien und tadel-

losen Zustand befand, wurde via Käufer ein Fall geöffnet und schnell zu meinen Gunsten entschieden. Nun droht der Käufer mit einer

Anzeige wegen Betrugs (Artikel angeblich gefälscht), des weiteren hat er angeblich bereits Kontakt zu seiner Rechtschutzversicherung

aufgenommen und einen Anwalt für Wirtschaftsrecht kontaktiert. Letztlich gibt er sich auch noch als Polizeikommissar aus.... Wie verhalte Ich mich? Artikelwert= 90,00€

 

                                              Vielen Dank

 

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (5)

Antworten (5)

Falls Du sicher bist, alles richtig gemacht zu haben..

hast du nichts zu befürchten....

@schoknecht1951

 

Falls es die Schuhe sind, so wäre eine interessante Frage, wie alt die sind - also wie lange haben die bei Dir rumgestanden? Im Geschäft gekauft - oder online?

 

https://www.ebay.de/itm/MEINDL-Wanderschuhe-GR-44-9-5-anthrazit-NEU-ungetragen-ovp-SUPER-/3920879934...

 

Hier im Forum wurde schon öfter von plötzlich bröselnden Laufsohlen bei zuvor ungetragenen Schuhen berichtet. Meist stelle sich heraus, dass die Schuhe schon längere Zeit (2 oder mehr Jahre) beim Verkäufer herumstanden (unbenutzt). Da kann es durchaus passieren, dass sich dann die Sohle bei der ersten Benutzung durch den Käufer quasi in Luft auflöst, weil die Weichmacher sich mit der Zeit verflüchtigt haben. Das fällt beim bloßen Betrachten auch nicht unbedingt auf - die Schuhe sehen tatsächlich noch vollkommen in Ordnung aus - nur sind sie es nicht mehr.

 

Was den Fake-Vorwurf angeht, so könnte da eine Quittung aus dem Geschäft Gewissheit verschaffen. War es ein Online-Kauf, so solltest Du Deinen Verkäufer kritisch unter die Lupe nehmen und prüfen, ob der Fake-Verdacht evl. doch zutreffen könnte.

 

Was jetzt den "Polizeikommissar" oder die Rechtschutzversicherung angeht, so ist das zunächst zweitrangig. Erst Mal muss Du Gewissheit haben, ob an den Vorwürfen des Käufers was dran sein könnte. Dann kannst du reagieren.

Der Käufer verhält sich nicht so, wie es ein Polizeibeamter tun würde. Ich würde mir alle Sachen ausdrucken und zur nächsten Polizeidienststelle fahren und dort ggf. eine entsprechende Strafanzeige stellen.

Ob Du zivilrechtlich haftest, entscheidet nicht Painpal. Da Du die Haftung nicht ausgeschlossen hast, haftest Du für Neuware 1 Jahr.

Hallo, 

 

wenn es um die Alpha Jacke geht,

auch diese Marke wird gefälscht, im internet gekauft? im Laden? da sie neu ist solltest Du eventuell eine Rechnung darüber haben....

 

Was bei Dir in der Artikelbeschreibungen vermisse ist der Ausschluss der Gewährleistung.

 

Hier nachlesen:

 

https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html

 

 

Hakko @schoknecht1951

 

wenn du dir sicher bist ein Original verschickt zu haben und der PP Fall bereits zu deinen Gunsten entschieden wurde sitze die Sache aus.

 

Dann sollen die mal machen.

 

Sichere dir aber das Angebot noch extern auf deiner Festplatte, denn nach 60 - 90 Tagen kommst du nicht mehr ran.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder