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Ich habe zum ersten Mal insgesamt drei Artikel verkauft und schon werde ich als gewerblich geführt.

Eine Anfrage nach einer angebotenen vorübergehenden Anhebung meines mir zugewiesen Verkaufslimits als Neu-Verkäufer von 5000,- führte wohl dazu, mich umgehend und ungefragt zum gewerblichen Verkäufer zu machen. Dabei wollte ich nur den einmaligen Verkauf einer nachweislich seit 2006 in meinem Besitz befindlichen wertvollen Zeichnung aus dem 18. Jahrhundert tätigen, deren Schätzwert bei etwa 8.000 Euro liegt und die ich natürlich nicht für 5000,- "verschenken" möchte. Insgesamt hatte ich bisher (nach fast zehnjähriger ausschließlicher Käufertätigkeit auch nur drei Verkäufe getätigt, um mich mit den Verkaufsmodalitäten vertraut zu machen und dann das genannte Blatt anzubieten. Ich finde es jedenfalls unmöglich, gegen meinen Willen und ohne daß ich irgendeine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt oder ausüben zu wollen angekündigt hätte, nun als "Gewerbsmäßiger" behandelt werde. Unter diesen Umständen werde ich mich natürlich auch hüten, überhaupt noch etwas zum Verkauf anzubieten...

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