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Käufer bezahlt nicht und meldet sich nicht auf einem geöffneten Fall.

Leider habe ich alle paar Verkäufe ein Käufer der nicht bezahlt. Aber Ebay schützt ein nicht wirklich und zwingt ein immer den Kaufvertrag zurückzunehmen. Warum werden diese Ebay nicht bestraft ?

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Antworten (3)


@nospamtomail schrieb:

Leider habe ich alle paar Verkäufe ein Käufer der nicht bezahlt. Aber Ebay schützt ein nicht wirklich und zwingt ein immer den Kaufvertrag zurückzunehmen. Warum werden diese Ebay nicht bestraft ?


Servus @nospamtomail

 

Ebay zwingt Dich doch nicht,

"den Kaufvertrag zurückzunehmen".

Ebay kann nur das Geld für Dich nicht einklagen

oder auch nicht den Vertrag für Dich durchsetzen.

 

So kann man Dir nur einen Ablauf bieten,

mit dem Du die Provision erstattet bekommst.

Der Nichtzahlerfall löst aber nicht den Kaufvertrag,

so dass man noch weiteren Schreibkram haben dürfte.

 

In einigen Fällen weiß Ebay auch nicht,

warum es zur Nichtzahlung gekommen ist.

So besteht eine gewisse Kulanz gegenüber Nichtzahlern.


Wie Du selbst ausschließt,

konntest Du schon nachlesen.

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo nospamtomail

 

Wie gehe ich vor, wenn der Käufer einen Artikel nicht bezahlt?

 

http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html

 

Du musst den Fall nach vier Tagen schließen, dann wird der Käufer verwarnt.

 

Und du bekommst deine Gebühren zurück.

 

Hier kannst du ihn sperren:

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

 

Und hier kannst du alle Bieter ausschließen die 2 oder mehr Verwarnungen haben.

 

 http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences


@nospamtomail schrieb:

Leider habe ich alle paar Verkäufe ein Käufer der nicht bezahlt. Aber Ebay schützt ein nicht wirklich und zwingt ein immer den Kaufvertrag zurückzunehmen. Warum werden diese Ebay nicht bestraft ?


@nospamtomail

 

damit Ebay weiß ob es bei den verkauften Artikeln zu "Unstimmigkeiten" gekommen ist musst Du - als Verkäufer- tätig werden

-

dazu gibt es im Forum ausreichend Lesestoff:

 

https://community.ebay.de/t5/forums/searchpage/tab/message?advanced=false&allow_punctuation=false&fi...

 

Solange Du - als Privatverkäufer- Paypal als Zahlungsmöglichkeit anbietest bietest Du Deinen via PP-zahlenden-Käufer auch eine "freiwillige" 180-Tage-Rückgabemöglichkeit.

 

Dies hast Du ja mit der virtuellen Unterschrift unter den PP-Nutzungsvertrag, den Du selbstverständlich aufmerksam gelesen hast, akzeptiert.

 

Warum bietest Du PP noch mal an?

 

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