23-06-2019 16:56
Guten Tag,
ich habe eine Tasche verkauft. Der Käufer meint er hätte die Tasche nicht bekommen obwohl es sogar eine Sendungsnummer gibt und dort steht das das Paket erfolgreich im Briefkasten zugestellt wurde.
Der Käufer hatte sogar einen Fall hier eröffnet und es wurde zu meinem Gunsten entschieden.
Nun meint er, er hole sich sein Geld per PayPal zurück und gibt mir die Schuld das der Zusteller das Paket nicht beim Nachbarn abgegeben hat oder ein Zettel hinterlassen hat. Die Person droht mit einem Anwalt?
Die Frage ist, hafte ich immer noch für so einen Fall? Ich meine das Paket wurde in seinen Machtbereich zugestellt?
@salmazindustries schrieb:Guten Tag,
ich habe eine Tasche verkauft. Der Käufer meint er hätte die Tasche nicht bekommen obwohl es sogar eine Sendungsnummer gibt und dort steht das das Paket erfolgreich im Briefkasten zugestellt wurde.
Der Käufer hatte sogar einen Fall hier eröffnet und es wurde zu meinem Gunsten entschieden.
Nun meint er, er hole sich sein Geld per PayPal zurück und gibt mir die Schuld das der Zusteller das Paket nicht beim Nachbarn abgegeben hat oder ein Zettel hinterlassen hat. Die Person droht mit einem Anwalt?
Die Frage ist, hafte ich immer noch für so einen Fall? Ich meine das Paket wurde in seinen Machtbereich zugestellt?
Hallo @salmazindustries
für gewöhnlich wird ein Paket an einen menschlichen Empfänger überreicht, dieser muss unterschreiben und den Empfang gegenzeichnen.
Die Unart eines Zustellers das Ding in den Briefkasten zu propfen und als Empfänger Briefkasten anzugeben ist ja wohl der Hammer.
Es sei denn es gibt eine Absprache dahingehend zwischen Zusteller und Empfänger.
Dann müsste aber der Zusteller gegenzeichnen, ich würde mich an deiner Stelle an DHL wenden und eine Schadensanzeige aufgeben. Gleiches könnte dein Käufer tun, es wird ja heraus zu finden sein, welcher Zusteller an dem Tag diese Tour gefahren ist.
Nabend Zusammen,
diese Art der Zustellung gibt es, UPS macht es auch, GLS macht es schon länger.......alles was in einem Briefkasten passt wird bei Bedarf auch mit Gewalt eingedrückt.......es bedarf dadurch keine Unterschrift.
DHL Pakete die ein Briefformat haben, können und dürfen auch von der DP zugestellt werden, wenn es in den Briefkasten reingeht ohne Unterschrift. Habe mit unserer netten Briefzustellerin ein Schwätzchen gehalten.
Mein GöGa bestellt viele elektronische Bausätze als Paket, oft werden diese in einem Grossbrief, Lupo oder Maxi-Brief gesendet, oft ungenügend geschützt und dadurch unbrauchbar. Der eine Versandhandel wo er als kauft hat inzwischen auf grosse Umverpackung umgestellt, also ein Chip kommt in einem ca. 30x50x15 cm Karton. Ich freue mich immer über Verpackungsmaterial.
guten Abend @excludio
DHL macht das auch.... seit 2014...
siehe auch Seite 73 LUP
https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/G_g/Gesamtpreisliste/dp-leistungen-und-preise-01...
dazu noch ein kritischer Artikel von www.paketda.de.....
https://www.paketda.de/recht/briefkasten-verlust.php#ohne-unterschrift-eingeworfen
Servus @dmary56
Sollte dann aber auch in den AGB zu finden sein.
Die sind verbindlich.
Man denke an das Urteil zum Aushang von AGB.
Nicht "transparentes" Zeug wird schnell mal unwirksam.
Der Kunde muss ja über die Bedingungen informiert werden,
nicht allein ein MA am Schalter.
Mit Broschüren kann man auch wackelnde Tische "reparieren".
Die Tasche kann aber bei einem "normalen" Briefkasten (DIN) und in einem Lupo nicht passen.
Ich erlebte es am WE,
dass der Zusteller mir so eine Amazonverpackung aus Pappe
mit einer Ecke in den Briefkasten gewürgt hat.
Sieben Achtel guckten raus.
Das GEHT GAR NICHT.
Auch dickere Umschläge werden regelmäßig in den Briefkasten gewürgt,
so dass reichlich herausschaut.
Der unterschreibt auch brav... Habe ihm das schon mehrfach höflich mitgeteilt,
dass das nicht in Ordnung ist.
Wer nicht will,
bekommt halt Zoff.
Dieser Gewerbetreibende hier haut mich mit seinem gesamten Auftritt vom Hocker.
Aber der hat ja seine ihm genehme Antwort bekommen
und wird so weitermachen wie bisher...
Bis zur Abmahnung.
@excludio ich finde das ganze auch nicht transparent für den Kunden....aber mich fragt ja keiner![]()
mit der Briefkastenzustellung habe ich als Kunde allerdings nie Probleme gehabt...ich habe aber auch einen Topzusteller!
@excludio
@dmary56
Von mir noch kurz ergänzt:
Meines Wissens nach wurde dieser Passus in Zusammenhang mit der Einführung der DHL-Paketkästen hinzugefügt.
Jedenfalls lauten alle Zustellungen in meine Richtung bei meiner Abwesenheit "Zugestellt an: Briefkasten", weil ich eben so ein Dingen in XXL habe.
Wobei ich mich immer noch frage, wie denn ein gewöhnlicher Hausbriefkasten ein normalmaßiges Paket aufnehmen kann? Untermaßig minimum 15x11x1 wird wohl passen.
Davon mal abgesehen ist für PayPal als erforderlicher Zustellnachweis folgendes festgelegt:
"Ein Zustellnachweis für materielle Güter kann auch online bereitgestellt werden und muss sowohl
den Status "ausgeliefert" (oder entsprechend) und das Zustelldatum sowie
die Adresse des Empfängers (mindestens Stadt und Land oder Postleitzahl)
enthalten."
Beides findet sich in der detaillierten Sendungsverfolgung der DHL:
Weiß man, ob der Empfänger nicht z.B. einen eigenen Paketkasten hat, der in dessen Abwesenheit in Form eines Ablagevertrages die "Zustellung an: Briefkasten" ausdrücklich erlaubt?
Wie sieht es denn unter diesem Aspekt mit der rechtlichen Seite aus?
Ich persönlich glaube nicht so recht daran, dass die Zusteller pauschal ein Paket ohne besonderen Ablagevertrag in einen Briefkasten einwerfen dürfen.
Oder andersherum gefragt:
Wenn die DHL nun einfach ohne persönliche Übergabe Pakete zustellt,
verbietet es sich doch anhand von excludios ausgeführten Begrifflichkeiten, die DHL noch zum Versenden von gewerblichen Paketen zu nutzen?
"Wobei ich mich immer noch frage, wie denn ein gewöhnlicher Hausbriefkasten ein normalmaßiges Paket aufnehmen kann? Untermaßig minimum 15x11x1 wird wohl passen."
Hallo @jehtdirnixan
Ich bekomme z.B. viel Bastelmaterial in Lupoumschlägen zugeschickt...oder in genormten Versandkartons im Großbriefformat...passt doch locker in einen Din-Briefkasten rein..ich hatte sogar schon Sendungen mit Maxibriefdicke im B5- Format....man muß immer dran denken, daß "Paket" eine Versandform ist und nicht riesengroß sein muss...