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Kundin will die Ware jetzt doch nicht!

icecrystal2013
Auf Erkundungstour

Hallo!
Ich habe eine Frage!
Eine Kundin hat bei mir eine Leggins ersteigert zu `Sofort-Kauf` sie hat auch die Kaufabwicklung bestätigt und mir mitgeteilt das sie gern die Leggins in rosa/lila haben möchte! Einen Tag später schreibt sie das sie sich vertan hat und sich bei ebay nicht auskennt und sie möchte die Hose jetzt doch nicht!
Was soll ich tun? Wozu ist sie verpflichtet?
Über eine Antwort würde ich mich freuen!
VG Yvonne Kuiper

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Antworten (6)

iwi.2012
Auf Erkundungstour

 
>Was soll ich tun? Wozu ist sie verpflichtet?

 

Moin

mit anderen Worten,

sie hat bei Dir, einem gewerblichen VK, widerrufen,

was ihr gutes Recht ist.

Wenn sie noch nicht bezahlt hat, ist doch alles fein,

dann besprichst Du jetzt mit ihr,

wie ein Transaktionsabbruch funktioniert,

schickst ihr dann diesen Link

http://res.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?CreateDispute&DisputeReason=2

bittest sie, dem TA zuzustimmen

sodass Du dann Deine VK-Provision erstattet bekommst.

That's it

 

Und danach empfehle ich Dir,

gaaaaaaanz viel in diesem Forum zu lesen

Gewerbliches Handeln und Existenzgründung

 

 

Hi,

schau was in deiner Wiederrufsbelehrung steht und handle danach. (Die Kunden hat einen Wiederruf getätigt?!)

 

Zusätzlich schreib deine Käuferin an, dass sie einem Transaktionsabbruch zustimmen soll (Damit bekommst du die Ebay-Provision zurück).

 

LG

Du solltest dich schnellstens um Deine Rechtlichen Pflichten kümmern. Du bist hochgradig Abmahnbar. AGB, Widerrufsbelehrung abmahnbar, fehlende Textilkennzeichnung. Deine Pflichtangaben nach dem TMG sind unvollständig. So etwas kommt selten vor das ein Gewerblicher so wenig Ahnung hat.

Du bist gewerblich,also hat die Käuferin ihr Recht auf Widerruf wahr genommen.

Schick ihr den Transaktionsabbruch.

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