27-10-2013 08:34
Ich würde in einem solchen Fall mal die abgegebenen Bewertungen des Käufers überprüfen.
Hat er schon öfter "defekte" Geräte erhalten, sprich negative Bewertungen abgegeben für Verkäufer, die eine Rücknahme verweigert haben?
Manchmal sind das professionelle Betrüger, die auf diesem Weg defekte Geräte des gleichen Typs gegen Bares "entsorgen" und die erhaltenen einwandfreien Geräte weiterverkaufen.
Ich bin selbst mal Opfer eines solchen Betrugversuches geworden und kann besonders bei höherpreisigen Geräten nur empfehlen, vor dem Versand die Seriennummer des verkauften Gerätes zu fotografieren um notfalls beweisen zu können, dass ein anderes Gerät zurückgeschickt wurde.
Moin
also davon überzeugen, ob das Gerät tatsächlich defekt ist,
solltest Du Dich schon können,
bevor er das komplette Geld erstattet bekommt.
Insofern hast Du schon ganz richtig gedacht,
ihm zunächst die Rückkosten vorzustrecken
und dann schickt ER das Gerät an DICH.
Dennoch bleibt die Frage, WENN es denn defekt IST,
WARUM es passieren konnte.
War es VOR dem Versand wirklich ok?
War es vernünfitg verpackt?
Die Post geht ja nicht gerade zimperlich mit Paketen um.
Ausserdem solltest Du bedenken,
dass u. U. bei dem doch recht geringen Erlös des Artikels
http://www.ebay.de/itm/Shiatsu-Massagegeraet-/281187370453?
die Post bei widerum sendungsverfolgtem Versand am meisten verdient.
Ich wüßte, was ICH täte, aber es ist ja Dein Geld . . .
Naja . . . keine Hin- und Herschickerei.
Stell Dir vor, der K hat Unrecht
dann muss erneut verschickt werden,
wenn auch nicht auf Deine Kosten.
Dann sind schon mal wieder 11.80 Euro verbrannt,
bei einem Erlös von WENIGER, als dem des Artikels.
Mit Beweisfotos erstattete ich ihm Auktionspreis und VSK,
ohne Beweisfoto nur den Auktionspreis,
kommt im Endeffekt nämlich finanziell auf dasselbe raus . . .
wenn Du verstehst, was ich meine.
Normalerweise ist es so, dass der Käufer die Sachen zurückschickt, damit der Verkäufer den Artikel prüfen kann (ob überhaupt ein defekt vorliegt). Selbstverständlich kann man sich auch anders einigen.
Wenn der Defekt durch Fotos nicht zu belegen ist, dann biete an, dass Du ihr schoneinmal vorab die Versandkosten zu Dir zurück überweist. Dann soll sie zurückschicken.
Wer von euch Recht bekommt, musst du einen Richter fragen.
Aber es IST dein Recht die Angaben der Käuferin VOR Erstattung zu prüfen. Das ist dein Recht ebenso wie das jedes anderen Verkäufers, egal ob privat oder gewerblich.
Bevor du die Angaben der K geprüft hast, wären höchstens die Kosten für den (versicherten!) Rückversand zu dir von dir zu zahlen.
Bei der Post zu reklamieren würde nur etwas bringen, wenn das Paket äußerlich beschädigt war.