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Versandrisiko Verkäufer?

Ich habe nachweislich die Ware an die Käuferin verschickt, DHL das Paket aber verbummelt. Die Käuferin wollte das Ergebnis des Nachforschungsantrages nicht abwarten und hat einen Fall erōffnet. Ohne das ich auch etwas dazu mitteilen konnte, wurde der Fall von ebay zugunsten der Käuferin entschieden und sie erhielt ihr Geld von Paypal wieder. Ebay beruft sich auf die neuen Paypalrichtlinien, Paypal sagt, dass Ebay das nicht dürfe, sondern nach eigenen Richtlinien entscheiden müsse.Ich bin Privatverkäufer und laut BGB liegt das Versandrisiko beim Käufer. Wenn das Paket noch gefunden wird, hat die Käuferin nun die Ware und das Geld. Laut ebay kann ich dann nur zivilrechtlich gegen die Käuferin vorgehen, wenn diese mir das Geld nicht zurückzahlt. Wie kann es sein, dass ebay gegen deutsches Recht verstossen darf und den ehrlichen Verkäufer in einen Zivilprozess drängt im unguenstigsten Fall???

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@tropinabay  schrieb:

Ich habe nachweislich die Ware an die Käuferin verschickt, DHL das Paket aber verbummelt. Die Käuferin wollte das Ergebnis des Nachforschungsantrages nicht abwarten und hat einen Fall erōffnet. Ohne das ich auch etwas dazu mitteilen konnte, wurde der Fall von ebay zugunsten der Käuferin entschieden und sie erhielt ihr Geld von Paypal wieder. Ebay beruft sich auf die neuen Paypalrichtlinien, Paypal sagt, dass Ebay das nicht dürfe, sondern nach eigenen Richtlinien entscheiden müsse.Ich bin Privatverkäufer und laut BGB liegt das Versandrisiko beim Käufer. Wenn das Paket noch gefunden wird, hat die Käuferin nun die Ware und das Geld. Laut ebay kann ich dann nur zivilrechtlich gegen die Käuferin vorgehen, wenn diese mir das Geld nicht zurückzahlt. Wie kann es sein, dass ebay gegen deutsches Recht verstossen darf und den ehrlichen Verkäufer in einen Zivilprozess drängt im unguenstigsten Fall???


Servus @tropinabay 

 

Seit Änderung der AGB und damit der Käufer- und Verkäuferschutzrichtlinien von Paypal

sind diese derzeit nur scheinbar widersprüchlich.

Und Du wirst - meine ich - gerade bei Ebay niemanden finden,

der das begreift und differenziert.

 

Wobei ... ich meine ... neulich war irgendeiner hier,

dessen Fall zu seinen Ungungsten geschlossen worden ist,

obwohl die Sendungsnummer nur zeigte,

dass sie gar nicht gelaufen war...

Das Paket also nie abgegeben worden ist.

 

Scheint wohl nach Zufallsprinzip, mit einer Münze oder je nach Mitarbeiter entschieden zu werden.

 

Zu den Richtlinien von PP zurück:

 

Noch immer steht in der Käuferschutzrichtlinie unter 4.1.:

 

"Der PayPal-Käuferschutz wegen nicht versandter Artikel gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer einen gültigen Versandbeleg fristgerecht (wie im Detail in der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie beschrieben) oder ein entsprechendes zwischen Verkäufer und PayPal vereinbartes geeignetes Äquivalent vorlegt, lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab."

"https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full

 

Allerdings steht in der Verkäuferrichtlinie unter 4.2.1.:

"Anforderungen an geeignete Nachweise für unautorisierte Zahlungen und nicht erhaltene Artikel

Verkäuferschutz nicht erhaltene Artikel (INR):  Zustellnachweis"

https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/sellerprotection-full

 

Das mag zum Teil auch sinnvoll sein.

Es gab in der Vergangenheit diverse Fehlentscheidungen z.B. durch Ebay,

weil eben NICHT darauf geachtet wurde,

ob nur eine Sendungsnummer durch Ankündigung der Sendung generiert oder wirklich verschickt wurde,

weil eben NICHT darauf geachtet wurde,

dass eine andere PLZ bzw. ein anderer Ort im Sendungsverlauf als der Empfangsort des Käufer

auch bei angeblicher Zustellung nicht passend sein konnte...

oder weil es Theater gab,

wenn die Ware - z.B. wegen fehlender Benachrichtigungen - an den VK zurückging.

 

Insofern... kann ich diese Änderung verstehen.

ABER: Hier ist durch den MA, der den Fall bewertet,

eine Differenzierung vorzunehmen.

Und wie so oft: Genau die wird NICHT geleistet!

 

Wenn man dazu mal den Beitrag vom Ebay-News Team zum Thema betrachtet,

wird meiner Meinung nach deutlich,

dass die den Sachverhalt der geänderten Richtlinien überhaupt nicht vollumfänglich begriffen haben.

 

Versuch es mit einem Widerspruch

und begründe mit der entsprechenden Passage aus der Richtlinie,

die noch immer dasteht.

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder