15-08-2019 03:25
Ich habe nachweislich die Ware an die Käuferin verschickt, DHL das Paket aber verbummelt. Die Käuferin wollte das Ergebnis des Nachforschungsantrages nicht abwarten und hat einen Fall erōffnet. Ohne das ich auch etwas dazu mitteilen konnte, wurde der Fall von ebay zugunsten der Käuferin entschieden und sie erhielt ihr Geld von Paypal wieder. Ebay beruft sich auf die neuen Paypalrichtlinien, Paypal sagt, dass Ebay das nicht dürfe, sondern nach eigenen Richtlinien entscheiden müsse.Ich bin Privatverkäufer und laut BGB liegt das Versandrisiko beim Käufer. Wenn das Paket noch gefunden wird, hat die Käuferin nun die Ware und das Geld. Laut ebay kann ich dann nur zivilrechtlich gegen die Käuferin vorgehen, wenn diese mir das Geld nicht zurückzahlt. Wie kann es sein, dass ebay gegen deutsches Recht verstossen darf und den ehrlichen Verkäufer in einen Zivilprozess drängt im unguenstigsten Fall???
Warum akzeptierst Du PP? Jetzt weißt Du, dass Dir Geld, was auf Deinem PP Konto eingegangen ist, nicht gehört. Bei Zahlung auf Dein Giro-Konto würdest Du allerdings jetzt selbst tätig werden müssen und die Käuferin auszahlen dürfen. Du bist Partner von DHL, Du hast Anspruch gegen DHL. Deine Käuferin muß nicht warten.
Sollte das Paket gefunden werden, darf die Käuferin natürlich nicht Geld und Ware behalten, kann aber entscheiden, was sie möchte.
@originalradierung schrieb:Warum akzeptierst Du PP? Jetzt weißt Du, dass Dir Geld, was auf Deinem PP Konto eingegangen ist, nicht gehört. Bei Zahlung auf Dein Giro-Konto würdest Du allerdings jetzt selbst tätig werden müssen und die Käuferin auszahlen dürfen. Du bist Partner von DHL, Du hast Anspruch gegen DHL. Deine Käuferin muß nicht warten.
Sollte das Paket gefunden werden, darf die Käuferin natürlich nicht Geld und Ware behalten, kann aber entscheiden, was sie möchte.
So nicht ganz richtig @originalradierung
Das Risiko des Untergangs bleibt weiterhin beim Käufer.
Der Verkäufer muß sich allerdings bemühen, d.h. Nachforschungsantrag, Schadensbenennung usw.
Wenn DHL dann an den VK als Auftraggeber erstattet hat dieser allerdings umgehend das Geld weiterzuleiten.
So lange muß der Käufer allerdings auf die Erstattung warten, der private VK braucht nicht in Vorleistung zu gehen.
Gruß @excludio
Weil er das Risko trägt und lediglich einen Anspruch auf die Versicherungsleistung hat.
Ich hatte diesen Fall, vor ein paar Jahren, schon selbst einmal in der kompletten Länge.
Waren lange 12 Wochen, aber ein geduldiger Käufer.