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Wann darf ich einen nicht bezahlten Artikel neu einstellen?

Hallo. Ich habe im Oktober letzten Jahres Alufelgen verkauft und der Käufer wollte sie abholen und dann bezahlen. Trotz mehrfachen Anschreibens hat er die Termine 2 Mal verschoben und sich dann gar nicht mehr gemeldet. Ich habe mich hinhalten lassen und dann abermals eine Mail geschrieben indem ich ihm eine Frist bis 12. November gesetzt habe um die Felgen abzuholen sonst würde ich einen Fall eröffnen. Mein Fehler war das die Frist um einen Fall zu eröffnen leider schon vor dem 12.11. verstrichen war und ich keinen Fall mehr eröffnen konnte. Ich habe in Euren Texten lesen können das der Käufer tatsächlich 3 Jahre Anspruch auf die Felgen hat, trotz des nicht bezahlens. Was soll ich denn jetzt machen, die Felgen müssen aus dem Keller? Kann ich sie einfach wieder einstellen? 

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aber vor der Verjährung am 1.1.2016 nicht mehr aus dem Vertrag aussteigen,

 

Die Verjährung liefe bis zum 31.12.2016, drei volle Jahre plus der Rest von diesem.

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