20-01-2013 16:58
Ein Käufer pocht auf sein angebliches im BGB verbrieftes Recht auf eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Er meint, er als ebay-Käufer müßte als "König" auf Händen getragen werden ...
http://pages.ebay.de/help/pay/pay-on-ebay.html#when
Ebay weist auch darauf hin, daß manche Verkäufer ein Zahlungsziel reinschreiben....
Theoretisch kann man über ebay nach 4 Tagen schon einen Fall eröffnen, was ich persönlich für absolut übertrieben halte....
Um sicher zu gehen, schreibe ich immer 1 Woche rein und frage beim Käufer nach ca. 10 Tagen nach... und wenn sich dann nach 3-4 niemand rührt und kein Geld kommt, melde ich einen Fall.
Aber das ist Geschmacks-Sache, sagte der Affe....
Bei meinen Artikeln geht's auch nicht um viel Kohle (unter 10,-) aber umso erstaunter bin ich manchmal über die Zahlungsmoral.
Auch wenn ich zeitlich durch z.B. verreisen wollen oder viel um die Ohren haben, unter Druck gerate.... dann versuche ich den Ablauf schon zu beschleunigen....!
Es kommt auch auf den Artikel an - wenn ein großes Möbelstück zur Selbstabholung hier rum steht, werde ich auch etwas nervöser, wenn ich nicht voran komme....;-)