am
19-08-2013
11:40
- zuletzt bearbeitet am
05-11-2013
09:24
von
steffi@ebay
sachverhalt:
artikel (iphone 5) bei ebay eingestellt
Angebot vorzeitig beendet (mehr als 12 stunden vor normalem auktionsende)
Gebot 1 Euro von (........... --> lt. google schon ein bekannter name)
lt. ebay AGB is das herausnehmen des artikels in ordnung
korrespondenz mit dem "Käufer":
er wollte bankdaten haben damit er knapp 9 euro überweisen kann für das iphone und verlangt die herausgabe.
anwort: kopie der AGB und das ich/wir uns zu nichts verpflichtet fühlen.
heute (1 1/2 monate später) kommt ein schreiben von seinem anwalt mit "rechtsgequatsche §§" wirksamer kaufvertrag usw... bitte um herausgabe der sache und mitteilung der bankdaten / bzw. schadensersatz statt lieferung.
ABER lt. den ebay AGB haben wir nichts falsch gemacht...
daher die frage wie soll man sich hier am besten verhalten?!?
danke für eure antworten.
Voraussetzungen
Ob Sie ein Angebot vorzeitig beenden können, hängt davon ab,
wie lange das Angebot noch läuft und ob dafür Gebote vorliegen.
Angebote läuft noch länger als 12 Stunden
Wenn das Angebot noch 12 Stunden oder länger läuft,
können Sie es ohne Einschränkungen vorzeitig beenden.
Wenn zum Zeitpunkt der Beendung des Angebots Gebote für den Artikel vorliegen,
werden Sie gefragt, ob Sie die Gebote streichen
oder den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen möchten.
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Tja... dieser Passus der ebay-AGB ist eben die Crux...
Was werden rechtsunkundige User wohl denken,
wenn sie sowas lesen?