am
19-08-2013
11:40
- zuletzt bearbeitet am
05-11-2013
09:24
von
steffi@ebay
sachverhalt:
artikel (iphone 5) bei ebay eingestellt
Angebot vorzeitig beendet (mehr als 12 stunden vor normalem auktionsende)
Gebot 1 Euro von (........... --> lt. google schon ein bekannter name)
lt. ebay AGB is das herausnehmen des artikels in ordnung
korrespondenz mit dem "Käufer":
er wollte bankdaten haben damit er knapp 9 euro überweisen kann für das iphone und verlangt die herausgabe.
anwort: kopie der AGB und das ich/wir uns zu nichts verpflichtet fühlen.
heute (1 1/2 monate später) kommt ein schreiben von seinem anwalt mit "rechtsgequatsche §§" wirksamer kaufvertrag usw... bitte um herausgabe der sache und mitteilung der bankdaten / bzw. schadensersatz statt lieferung.
ABER lt. den ebay AGB haben wir nichts falsch gemacht...
daher die frage wie soll man sich hier am besten verhalten?!?
danke für eure antworten.
Ist der Name die Adresse identisch? Hat er bezahlt?
Hi karafatz,
Danke für deine Infos.
Der gewinnerbder 2. Auktion ist nicht der selbe! Er hat zum Glück aber nicht bezahlt. Habe das Handy also noch.
Mich hat gestern jemand kontaktiert der momentan das gleiche Problem mit ........ Hat! Er hat auch seine Aktion abgebrochen und ....... Besteht auch auf Lieferung! Dort ist es jetzt schon so weit das schon ein Gerichtstermin feststeht! Desweiteren gibt es da noch einen 3. Vorfall den ich ausfindig machen konnte!
.......ist auch gut mit seinem Anwalt befreundet- also wir denken er ist nur auf auktionsabbrüche aus!