17-02-2017 11:39
es besteht ja immerhin die Möglichkeit, dass sie diese gar nicht geliefert bekommen...
@haamitlandarzgebirg schrieb:es besteht ja immerhin die Möglichkeit, dass sie diese gar nicht geliefert bekommen...
Ist eigentlich auch nicht zulässig!
10. | Verkäufer müssen in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. Ausnahmen von dieser Verpflichtung finden sich im Grundsatz zu Lieferzeiten. |
http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#nutzung